Valentin Preuenhuebers Annales Styrenses samt dessen übriger Schriften

95 Annus Christi 1440. heben, biß wieder auf denselben Tag, daß zum Richter bey der Stadt Steyer werde ge- wehlt und gesetzt, der fürsichtig Wolffgang Wienner, und er hab auch alle Gerechtig- keit und Freyheit desselben Gerichts; davon auch derselb Wolffgang uns schuldig wird zu bezahlen 150. Pf. Wienner Pfenning, nach Gewohnheit der Stadt, zu vier Zeiten im Jahr zureichen, zu jeglicher den vierten Theil, wir nehmen Uns auch an, und geloben den Schaden zu erkennen, den derselbe Wolffgang an den Rennten und Gerechtigkeit des Gerichts von unsern Widerwärtigen empfähet, was er gültig beweisen mag. Des Dings zu vester und ewiglicher Gedächtnus, haben wir ihnen geben, gegenwärtigen unsern Freyheits-Brief, bestätt mit unsern anhangenden Insiegel, gegeben zu Ofen, den anderten Tag nach der H. drey König-Tag, nach Christi Geburt 1440.“ Den 21. Februarii in diesem Jahr gebahr erstgedachte Königin Elisabeth ei- nen jungen Sohn zur Welt, der wurde in der H. Taufe Ladislaus genannt, König zu Ungarn und Böhmen, Herzog zu Oesterreich; Dessen Vormund war vorgemeldter Herzog Friedrich erwähleter Röm. Kayser. Demselben hat Königin Elisabeth ihre Pfandtschaffts-Gerechtigkeit auf die Stadt und Herrschafft Steyer gegen eine Summa Geldes hypothecirt und übergeben; Befiehlet demnach denen von Steyer aus Preßburg, sub dato Colomanni, sie sollen den Kayser mit der Stadt Rennten, Urbar, Gericht, Ungelt, gewöhnlicher Brucksteu- er, und aller Gewaltsam daselbst gehorsam seyn; welches der Kayser ebenermassen durch absonderliche Schreiben, und darinnen zugleich begehrt, seinen Pfleger auf Steyer Hannsen Neidegger anzugeloben. Es haben sich aber die von Steyer dessen geweigert, mit eingewendeter, der Königin und dem Kayser überschickten Entschul- digung, sie hätten zwar, nemlich vor diesen, ihr Königin auf Kayser Albrechts seel. Vermächt- und Verschreibung Gelübd und Pflicht geleist, solches sey aber des In- halts, und gehe dahin, daß sie Königin, dero Pfleger, oder wer die Herrschafft und Stadt innen habe, dem Land zu Oesterreich und König Albrechts Erben und Nach- kommen, darmit getreu, gehorsam und gewärtig seyn solle; Nachdem nun aber ihr rechter Erb-Herr, König Ladislaus neulich geboren sey, wäre ihnen bedencklich, ei- nen andern von neuen anzugeloben; Wüsten es auch gegen ihren Erb-Herrn und der Landschafft nicht zu verantworten. Dieser Weigerung ungeacht hat Kayser Friedrich nomine Ladislai gleichwohl der Stadt Privilegia sub dato Neustadt, Mittwoch nach Nicolai, in diesem Jahr confirmirt. Kayser Friedrichs Pfleger aufn Schloß Steyer war damahlen der Edel und Veft Ritter Herr Hannß von Neidegg, Röm. Kays. Maj. Rath. Castner war der Edel Hein- rich Thierbach; des Neidegg Unter-Pfleger, die Edlen Leonhart Zeller, Peter Prack und Wolfgang Ruetinger. Stadt-Richter an. 1441. & 42. droben gedachter Wolffgang Wienner. Abt Thomas zu Gärsten ward der weltlichen Geschäfft überdrüßig, gedacht wieder an sein vorig und stilles Leben, resignirt demnach an. 1442. die Praelatur, und gehet wieder in sein Zell, die Brüder erwählen zum Abten Fridericum II. Anno 1443. erneuert Kayser Friedrich das Verbot, wider die Stadt Weithoven an der Ybbs, daß die Burger allda keine Venedische Wahr und Essen mehr dahin bringen, und damit handeln sollen, als was sie daselbst bedürffen, auch die neuen Strassen meiden, und die im Dörffl Holnstein die Handlung mit dem rohen Eisen aus dem Eisen-Ertzt unterlassen sollen. Demnach sich von vielen Jahren her die Burgerschafft bey der Stadt Steyer an Vermögen und an Zahl fast gemehret, daß daher, wegen Volckreicher An- zahl der Leute die alte Pfarr-Kirchen zu enge worden; haben sich Rath und Ge- mein vereint, ein ander grössere Kirchen auf ihre Kosten zu erbauen; Und ha- ben hierzu in diesem 1443. Jahr einen Anfang gemacht, an dem Ort, wo die vorig alte Kirchen gestanden, zu Ehren der H. Beichtiger und Martyrer AEgidii & Colomanni geweiht gewest, daher solch neues erweitertes Kirchen-Gebäu, den Ladislaus Ertz-Her- zog zu Oe- sterreich natus an. 1440. Königin Elisabeth übergiebt ihr Ge- rechtigkeit an Steyer Kayser Friedri- chen. Die von Steyer wollen sich hierzu nicht ver- stehen. Abt zu Gärsten. Pfarr- Kirchen zu erbauen angefan- gen. St. AEgi- dius & Co- lomannus Patronen der Kir- chen. 1443. Waitho- ver Vene- dische Ei- sen-Hand- lung.

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