Valentin Preuenhuebers Annales Styrenses samt dessen übriger Schriften

93 Annus Christi 1437. wärtigkeit des Abts von Gärsten und des Pfarrers zu Steyer in den nächsten Monath, nach datum diß Briefes verlesen, und dann jedweden Theil derselben Brief Abschrifft gegeben werden; Und sollen dann der Pfarrer und der Zechmeister dieselben Jahr- Täg, Gottsdienst, Allmosen und andere Gottesdienst und Stifftungen vollbringen und ausrichten, zu rechter Zeit in aller Maß als die Stifft-Brief lauten und ausweisen, ohn allen Abgang und Verzug; doch daß darmit anderer aufgesetzter Gottesdienst nicht Abgang leide: Und ob sie, oder ihr einer, hinführo daran Ursachen einem oder man- chen Stucken säumig wurden, das sollen sie ungeantet erstatten, und erfüllen ohn allen Abgang, und darzu bezahlende Pön, so in den Stifft-Briefen, um solches versäumen ausgesetzet ist; liessen sie das aber unterwegen von redlicher Ursach wegen, so sollen sie das darnach, so bald es geseyn mag, erfüllen; ohne Gevehrde. Item, von der Kirchweih wegen, der Altär in der Pfarr und in St. Margarethen Capelln, Item von der Complet wegen, in der Fasten, sprechen wir, daß der Pfarrer des gedachten Gottesdienst, oder der sonst nach alter löblicher Gewohnheit Herkummens ist, nichts soll abbrechen, sondern den um GOtt, und der Leut Andacht willen vollfüh- ren, daran sich dann das Volck auch soll lassen begnügen; treulich und ohne Gevährde. Item, von des Gebots wegen, so der Pfarrer den Leuten, die da haben Päbstlich oder Bischöffliche Beicht-Brief auf den Bett, verbotten hat die Heiligkeit, sprechen wir, daß der Pfarrer fürbaß solch Verbieten nit mehr thun soll, oder gestatten zu thun, hat er aber mit den Leuten von seines Amts wegen ichtes zu reden, das soll er thun, als ziemlich ist. Item, da der Pfarrer die Leut die zu den Ostern, oder zu andern Zeiten im Jahr nicht beichtig oder bericht sind worden, und die Frauen die an der Büerdt ohn das H. Oel versterben, ohne des Dechant Urlauben nicht begraben will lassen, sprechen wir; daß der Pfarrer hinführo darum zu den Dechant zu schicken nicht soll pflichtig seyn, noch den Leuten darum die Begräbnuß versagen, es wäre denn, daß sie die Sacrament aus Unglau- ben oder von Schwachheit wegen nicht hätten glauben oder empfahen wollen. Item, von des Ausleutens wegen der Menschen die ertruncken, sprechen wir, woferne sich dieselbe Menschen haben ordentlich gehalten, sie werden funden oder nicht, soll ihnen der Pfarrer, ob das begehret wird, lassen ausleuten und begehen, als sittlich ist; ohne Geverde. Item, von der Sammlung wegen, so etwan geschicht um der armen Leute willen, die gen Rom, gen Achen, oder ander Enden Kirchfarthen gehen wollen, sprechen wir; was gesammlet wird, daß denselben Leuten das ohne Abgang solle gereicht werden, und solle der Pfarrer und sein Priester nichts davon nehmen, und die Leute dannoch um GOttes Willen fürdern, so sie besten können; ohne Gefährde. Auch sprechen wir, daß beyde obgenannt theil sollen in diesen unsern gegenwärtigen Spruch ein gantz Begnügen haben, und darwider nit thun noch gestatten zu thun in keine Weise; Wer aber denselben zuwider thäte, und unsern Spruch in einen, oder manchen Stücken nit hielt, der soll uns und unsern Erben zu Pön verfallen seyn, tausend Pfund Wienner Pfenning, ohn alle Gnad, und das zu Urkund, geben wir jeden Theil unsern Spruch- Brief zugleich, versiegelt mit unsern anhangenden Insiegl. Geben zu Wien am Freytag vor St. Merten-Tag nach Christi Geburt 1437.“ Eben in diesem Jahr ließ Herzog Albrecht an die von Steyer nachfolgend In- tercession-Brieffl abgehen, welches ich allein zu dem Ende inserire, den damahligen Cantzley-Stylum bey Hof, und daß vor Zeiten die Landes-Fürsten nit allein zu gebie- ten, sondern auch zu bitten pflegten, daraus wahr zu nehmen. „Getreuen Lieben. Wir bitten euch, und begehrn mit Fleiß, daß ihr euch Ulrichen den Meißldorffer in seinen Sachen, so er euch zu erkennen geben wird, günstiglich lasset empfohlen seyn. Daran erzeigt ihr uns ein gut Gefallens; Geben zu Wien am Montag in Oster-Feyertagen an. 1437.“ Begräb- nuß der Leut, die nicht ge- beicht ha- ben zu Ostern. Ausleu- then der Ertruncke- nen. Kirchfar- then- Sammlung. Herzog Al- brechts in- terces- sions- Brief an die von Steyer.

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