Valentin Preuenhuebers Annales Styrenses samt dessen übriger Schriften

72 darzu fordert, so soll er es dannoch mit Nichten thun, sondern er solle mit solchen Thättigungen gäntzlich zu verwarnen seyn; Thät er aber darwider, und würde des ge- gen Uns von denen ehegenanten Burgern hinführo beklagt, so sollen und wollenWir ihn darum schwehrlich büssen, an Leib und Gut, und darzu von demThurn für sich enthausen; Aber wir sollen schaffen, mit Unsern mehrgenannten Pfleger, wer der je ist, daß er dem Pogner zu solchen Thätigungen nit fordere, sondern ihn des überhe- be. Dann von der Au wegen, darauf der Pogner den ehegenannten Unsern Burgern solle die Steyr geleith haben, als sie sich beklagen, darum soll beschehen eine Bschau, und soll darnach darum geschehen, was Recht ist. Mit Urkund diß Briefs. Geben zu St. Florian, am Mittwoch nach St. Kilians - Tag, An. 1396.“ Dieses Pogners Söhn hat sich nachmahls Khreßling genennet, nemlich Hannß der Khreßling, Friederich des Pogners, weiland Thurners zu Steyer, Sohn, welcher der Elbendt-Zech allhier zwey Güter verkaufft Anno 1412. Die Zeugen im Kaufs-Brief sind sein Vetter, Seyfried der Khreßling, aus dem Dorff, und Peter von Haßlbach. Demnach vor Zeiten die Waldenser aus Franckreich und Flandern verjagt, in Teutschland gefallen, und allda, in Ausbreitung ihrer Lehre, einen grossen Anhang, sonderlich in Behaimb und Oesterreich, überkommen, als seynd dieselben auch hie- her, in die Stadt Steyer gerathen. Was nun gegen sie An. 1311. vorgenommen worden, davon ist droben an seinen Ort gedacht worden; Ungeachtet solcher Execution aber, haben besagte Waldenser um diese Zeit noch mehr überhand genommen. Davon meldten die Annales des Closters Garsten: Daß, nachdem Anno 1395. Herzog Alb- recht zu Oesterreich, einen Coelestiner München, Fr. Petrus genannt, in Oesterreich beruffen, und im Bißthum Passau Officium Inquisitionis ihme anbefohlen worden, so seyen hierauf Anno 1397. durch solche Inquisitionem haereticae pravitatis in der Stadt allhie zu Steyer mehr denn tausend Persohnen eingezogen, etliche das Zeichen des Creutzes zu tragen verurtheilet, viele aber, sowohl Manns- als Weibs-Persohnen, dem weltlichen Gerichte übergeben, theils in ewige Gefängnisse gelegt, achtzig bis hundert aber auf der Weyde oder Au , im Früxen-Thal (so anjetzoeine schöne Wiese untern Puechholtz ist) auf Befehl der Landes-Fürsten, von denen Burgern zu Steyer verbrennet worden; Daher der Ort um selbige Revier noch auf den heutigen Tag der Ketzer-Freudhoff genennet wird. Hiervon schreibet auch der droben gedachte Autor der alten Oesterreichi- schen Chronica mit diesen Worten: Auch schueff Herzog Albrecht bey seinen Zeiten auszuräumen die Ketzerhait, die da heisset Waldenses, davon hernach mehr dann hundert Ketzer zu Steyer wurden verbrannt etc. Noch deutlicher aber ist solches aus folgenden Fürstlichen Mandato, so vor- handen, und zu der Burger zu Steyer Versicherung ausgangen, zu sehen, also lau- tend: „Wir Wilhelm und Albrecht, Vettern, entbiethen Unsern Lieben Getreuen, allen Hauptleuten, Herren, Rittern und Knechten, Pflegern und Burggrafen, Rich- tern und allen andern Unsern Ambtleuten, Unterthanen und Getreuen, denen der Brief gezeigt wird, Unsere Gnad und alles Guts. Von der Geschicht und Bes- serung wegen, die sich jetzund in Unser Stadt zu Steyer an etlichen Leuthen, die vom Christlichen Glauben getretten , von Unsers Geschäffts wegen, um des Christ- liches Glaubens willen, als des grosse Nothdurfft ist gewesen, fürgangen; Empfehlen Wir euch, auch eur jeglichen besonders, und wollen gar ernstlich bey Unsern Hul- den und Gnaden, ob wider die ehegenannt Sach und Besserung jemand thät oder thuen wollt in einigerley Weiß, es wär mit Worten oder mit Wercken, das wissent- lich wär, oder die auch auf solchen von Christlichen Glauben stünden, und davon Annus Christi 1396. 1397. Walden- ser werden zu Steyer hingerich- tet.

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