Valentin Preuenhuebers Annales Styrenses samt dessen übriger Schriften

260 Da$ Rumpelische Wappen. Anno 1539. wird ein Satz und Ordnung im Fleisch gemacht, das Pfund Rin- dernes um 5. das Küh- Kälber- und Schöpsen-Fleisch pro 4. Pfenning. Damahls war gut Fleisch essen; Und liesse unser HErr GOtt noch darzu im folgenden 1540sten Jahr, einen überaus herrlichen guten Wein in großer Menge wachsen, dergleichen bey Menschen Gedencken nicht geschehen. Dann es war ein heisser und dürrer Sommer, daß sich viel Wälder selbst entzündt und ausgebrennt. Es seyn auch in Oes- terreich (wie offt gemeldter Erhard Wild aufgezeichnet) alle Brunnen, auch große Bäche ausgetrocknet, daß etliche das Wasser für das Vieh, und zu andern Gebrauch auf zwo Meil nach Hauß führen müssen; Und hat es von Ostern biß in Decembr. nur einen Tag und nicht über vier Stunden geregnet. Bey dieser so großen Hitz, entstunde in Ennßdorff eine Feuers-Brunst, dar- unter viel Häuser, und in einem 4. Persohnen, denen man wegen Enge der Strassen, die damahlen mit Holz fast verlegt gewest, so eilend nicht zu Hülff kommen mögen, elendiglich verbrannt. Welcher gestalt sich in diesem Land, und sonderlich bey der Stadt Steyer, der Handel mit der Religion und derselben Aenderung von Zeit zu Zeit angelas- sen, davon ist bereits oben ein und anders gedacht worden. Biß daher nun war die offentliche Religions-Aenderung unterblieben; Und liesse ein Ersamer Rath, anno 1541. den 11. Februar. durch offentliche Verkündigung von der Cantzel und offent- lichen Anschlag am Rathhauß, allen ihren Untergebenen bey ernstlicher Straffe an- befehlen, denen vormahls in Religions-Sachen publicirten Christlichen Ordnungen gemäß zu leben, von denen Irrung- und Spaltungen, sonderlich über dem hoch- würdigen Sacrament gänzlich abzustehen. Also daß, ob einer oder mehr von dem- selben (als sich dann bey etlichen befindet) gar nichts, oder anderst als die Schrifft vermag, und durch die Kirchen geordnet worden, hielte; Deßgleichen niemand da- von, es sey in Todtes-Nöthen, oder zur andern Zeit, abzuweisen, einigerley Win- ckel-Predigten und Versammlung anzustellen; An den verbottenen Tägen Fleisch zu essen, die Christliche Begräbnus zu verachten, zu Oesterlichen Zeiten sich nicht 1540. Annus Christi 1539. 1541.

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