Valentin Preuenhuebers Annales Styrenses samt dessen übriger Schriften

234 berger, Pürstenbinder, Michael Gruber, Pogner, Heinrich Muehr, Kämmler, Matt- heus Pürchinger, Messerer, Hannß Heher, Schuster, und Sigmund Beutler, beharre- ten auf ihrer Meinung, und sagten: Dieweil die schriftgelehrten Pfaffen in der Lehre selbst untereinander irrig wären, wollten sie bey der Lehr, so ihnen Bruder Johann Hut aus GOttes Wort fürgetragen, beständig bleiben, solang, bis sie mit der Lehre Christi eines bessern unterrichtet würden. Die von Steyer liessen den Handel durch Bericht an das Regiment zu Wienn gelangen, und fragten: Wessen sie sich gegen den Verhafften sollten verhalten? Hien- gen zugleich mit an: Die Gemeine zu Steyer sey GOttes Wort zu hören ganz begierig; Und weilen allhie die Geistlichen, Münch und Pfaffen, keinen gelehrten Mann zum Predigen litten noch liebten, sondern wann GOTT einen solchen hieher fügte, keine Ruh noch Rast hätten, bis er abgeschafftwürde; So könne die Regierung hieraus wohl warnehmen, daß die Anhörung des Huten Predigt, mehr aus Lieb zu GOttes Wort und Einfalt, als bösen Fürsatz geschehen sey. Im Concept dieses Berichts machte der damahls geweste Stadtschreiber, Hannß Pruckmüllner, in Margine ein NB. und schreibtmit eigenerHand folgendeWorteGamalielisActor. V. Ist dasWerck vonMen- schen, so wirds untergehen; Ists aber aus GOTT, so könnt ihrs nicht dämpffen etc. etc. Inzwischen ist dem König Ferdinando am ersten Augusti ein Sohn, Maximi- lian, hernach Römischer Kayser, zuWienn gebohren; Wessentwegen allhie am Sonn- tag nach Laurenti die großen Stücke loßgebrennt, Freuden-Feuer gehalten, und zu- gleich wegen Königs Ferdinandi vorhabenden Zug in Ungarn, wider Grafen Johann von Zips, Waivvoden in Siebenbürgen, der von theils Ungarischen Ständen zum König erwählt worden, Processiones von der Pfarr- in die Spitals-Kirche angestellt. Eodem Anno sind zween Maleficanten, Werndl Heinrich von Zaugstorff, und Hannß von Straßburg, mit dem Schwerdt gerichtet worden. Auf vorgemeldt der von Steyer, der Wiedertauffer halber, gethane Erinne- rung, befahl die Regierung, sub dato 20sten Septembris, weil Königliche Majestät Sich entschlossen habe, gegen der verhaften Personen mit den Rechten und der Straff verfahren zu lassen; so sollen die von Steyer das Recht darüber besitzen, und vermög deshalb ausgegangener Mandaten der Straff halber Urthel sprechen; Doch gebe Ihro König. Majestät gnädiglich zu, wo die schuldigen Personen von ihrem unchristli- chen Glauben hinführo abstehen, und in keine heimliche Versammlung mehr gehen wollten, daß dieselben begnadet, und der Gefängnis mögen erlassen werden; Es habe Ihro Majest. auch den andern sechs Städten ob der Ennß befohlen, daß jede eine verständige Person ihres Mittels zu solchem Rechts-Tag und Schöpffung der Urthel nach Steyer schicken; Und werde der Erbar, Gelehrt Magister Wolffgang Khünigl im Rechten Ankläger seyn. Darneben wurde in einem besondern Schreiben dem Rath zu Steyer, mit Un- gnaden und Vorbehalt der Straff verwiesen, daß sie den aufrührischen Zwinglischen und Ketzerischen Lehrer, Johann Hut, so sich bey ihnen aufgehalten, und die Leute verführet, nicht eingezogen; solten aber alle seine Anhänger, und die seine Lehre angenommen, sonderlich den Prediger zu Hof, Bruder Jacob, in Verhafft nehmen; Und da er nicht betretten würde, (wie er dann mit seiner Köchin sich bereits aus dem Staub gemacht) seine Person und Kleider beschreiben, damit ihme an andern Orten, nachgestellt werden könnte. Kurz hernach kam vorgedachter Fiscal; Wolffgang Künigl, gen Stey- er; Dahin auch die Gesandten aus den sechs Städten, zu Besetzung des Rechts erschienen. Es waren dreyerley Hauffen unter den Verhafften; Theils stun- den von der Widertauffrischen Opinion freiwillig wieder ab; Die andern Annus Christi 1527.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2