Valentin Preuenhuebers Annales Styrenses samt dessen übriger Schriften

20 wider, gedachten Burggrafen oder Pflegern der Herrschafft Steyer von dem Lands- Fürsten aufgetragen gewest. Solcher Exemtions-Befreyung von der Lands-Hauptmannischen Instanz, haben sich die von Steyer jederzeit, auch noch damahlen, zu Zeiten Königs Ladislai, Herzog Albrechten des VI. und seines Bruders, Kayser Friedrichs des VI. da der Burggrafen Jurisdiction gegen der Stadt Steyer nicht mehr üblich gewest, gebrauchet, und in die Hauptmannschafft zu Red und Antwort nicht erscheinen wollen, sondern sich auf den Landes-Fürsten selbst, oder dessen Hof, Räth und Regierung gewendet, wessentwegen sonderlich zu Kayser Friedrichs, Maximiliani und Ferdinandi I. Zeiten zwischen der Landes-Hauptmannschafft und der Stadt Steyer langwierige Strittigkeiten erwachsen, biß endlich der König Ferdinandus I. Anno 1532. dieselben entschieden, davon unten an seinem Ort ein mehrers. Ausdeme,was jetzoerzehletworden, ist fürsandereder Irrthumwahrzunehmen, den der oben gedachte Grünbeck in seiner über die Erhebung der Stadt Steyer gestellten Astrologischen Nativität, begangen, darinnen er die Einverleibung dieser Stadt zum Lande ob der Ennß Kayser Rudolpho primo zuschreibet. Es ist auch bey solcher Incorporation noch ferner, und zum Dritten in acht zu nehmen, daß damahlen unter denen jetziger Zeit Sieben Städten imLand ob der Ennß, allein Steyer eine dem Landes-Fürsten selbst zugehörige Stadt gewest, die übrigen alle aber noch ihre absonderliche mittelbahre Herren gehabt, oder doch zu Städten noch nicht erhebt gewesen. Dannenhero Steyer als die ältiste Land-Stadt vor Alters her, wie auch noch auf gegenwärtige Zeit, die Prominenz und Vorzug mit den Vorsitz, erster Stimme, Fertigung und andern in Land-Tagen und andern Zusammenkünfften der Land-Stände, und sonsten, vor den andern Sechs Städten gehabt, und noch hat. Dann es ist bekannt, daß Lintz wie auchWelß erst nach der Donation Herzogs Ottocari ums Jahr 1190. durch Herzog Leopolden zu Oesterreich; Lintz zwar, und alles das eigen (wie die Wort lauten) das darzu gehört her zu Theil von dem Ründer Holtz, von Herrn Gottschalck, von Güntßberch; Welß aber, und die Leute, und alles was die eigen und zur selben Stadt gehört, von Bischoff Heinrich von Würtzburg erkaufft worden. Ennß, möchte zwar in Ansehung derselben ersten Erbauung ums Jahr 900. davondrobengemeldt, amAlter allenandernStädten indiesenLande vorzuziehenseyn, wie dann König Ludwig in seiner Schenckung und Übergabe, dem Closter St. Florian, zu Ergötzung der von den Ungern erlittenen Schäden geschehen, Ennß eine Stadt nennet: Davon Metropolis Salisburg. folgenden Bericht ertheilet: Divino compuncti amore (spricht König Ludwig) Beatique Floriani confisi intercessione: Ciuitatem illam, quam fideles Nostri regni pro tuitione Patriae unanimiter contra Christiani nominis persecutorum insidias, noviter in ripa Anasi fluminis in proprio jam dicti Martyris, partimque in terra praefecturae terminalis, statuentes construxerunt, ad supra dictum Sanctum locum, cum omni apparatumunitionis seu utilitatis tradidimus &c. Ob schon sage ich, damahlen Ennß eine Stadt genennet wird, so ist doch dieselbe, durch der Ungern Einfälle und Verwüstungen, wiederum in Abgang kommen, und dermassen verfallen, daß solche in offt angezogener Herzogs Ottocari Donation, keine Stadt mehr, sondern Forum ein Marckt; Wie auch vor Herzog Leopolden zu Oesterreich in seinen Briefen de Anno 1212. nur sua Villa, seinMarckt oder Dorff genennet wird. Wie dann solcher Ort erst zu selben Zeiten von dem Ranzion-Geld des gefangenen Königs Richart von Engelland mit einer Mauer umfangen worden. Freystadt, ist selber Zeiten den Grafen von Mahlland gehörig gewest, und erst nach Absterben derselben bey Regierung Herzogs Leopoldi VII. welcher Annus Christi 1188. Streit über der Stadt Steyer Exemtion. Freystadt. Kommt aber in Verwü- stung, und wird ein Dorff oder Marckt. Ennß An. 900. eine Stadt. Lintz und Welß wer- den er- kaufft. Stadt Steyer Vorzug vor den an- dern 6. Städten in Lande. D. Josephs Grünbecks Irrthum.

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