Valentin Preuenhuebers Annales Styrenses samt dessen übriger Schriften

104 über den obgedachten gegen etliche Steyerische Burger, und anderer Persohnen und Gut vorhin Anno 1448. fürgenommenen, und bisher beharrten Arrest, denen von Steyer aus Grätz, Sambstag vor Viti An. 1453. befiehlet, die verfallene Gefäll, an statt Ihrer Majestät, dem Abt zu Admont zu erlegen, und weil solches nicht geschah, her- nach bedrohete, wo sie es nicht thäten, sie hierzu durch den Pfleger auf dem Schloß mit Gewalt zu zwingen. Die von Steyer liessen die Sache an König Lasla gelangen, der beantwortet sie aus Brünn, am Ertag post Margarethae: Er versehe sich nicht, daß Seiner Majestät, noch ihnen von Steyer, an derselben statt sein getreuer lieber Hannß Neidegger, sein Pfleger zu Steyer einigerley Widerwärtigkeit, Ingriff oder Schaden, durch das Schloß daselbst, (das ihm von weiland seinen lieben Herrn und Vattern, König Albrechten seel. in etlicher Maß eingegeben) zu zuziehen werde gestatten, nachdem er Seiner Majestät Landmann sey, und er und männiglich wohl wiß, daß ihme, dem König, die gedachte Stadt zu Hand, nach Abgang weiland Ihrer Majestät Frau Mutter, Königin Elisabeth, lediglich anheimgefallen, die sie auch mit keinem Recht ferner hab veräussern, noch versetzen mögen; doch wie deme sey, so sollen sie von Steyer dannoch bey ihrer Wahrung seyn und künfftighin ohne dero Heissen undWillen niemand antworten. Sein Majestät habe auch dero lieben getreuenWolff- gangen von Walsee, Obriten Marschalchen von Oesterreich, Obristen Truchsassen in Steyer, ihren Rath und Haubtmann ob der Ennß, geschrieben und befohlen, ob die von Steyer jemand dringen oder beschweren wollen, daß er ihnen mit Hülff der Landschafft ob der Ennß Beystand thun solle. Dieser Handel nun, verursachte denen von Steyer nicht wenig Sorg und Ge- fahr. Dem Kayser, als gewesten Vormund Königs Lasla, waren sie mit unerlassenen Eyd noch verbunden, stunden in dessen Ungnad; Der Pfleger auf Steyer, Herr Hannß von Neidegg, hielte sich auf des Japsers Seiten, vor dem sie, bey allbereit angetret- tenen Gewalt, keine Stund sicher; Und hatten sich noch darzu der Spörr ihres Ei- sen-Handels, weil der Kayser die innern Lande und die Eisen-Ertz, innen harre, zu befahren; Und ist kein Zweiffel daß sie auch ihre armen Burger, die nun etliche Jahr her mit Leib und Gut angehalten worden, gern erlediget gesehen. Hingegen stund ih- ren das Verbot ihres Erb-Herrn und Landes-Fürsten, König Ladislai, imWeg, daß sie nemlich die Gefälle und Einkommen von gemeiner Stadt niemand andern reichen solten; Derohalben erwogen sie den Handel hin und her, liessen endlich ein Schrei- ben an den Kayser, des Inhalts, abgehen: Es habe Königin Elisabeth nicht Macht gehabt, ihr Leib-Geding weiter zu verpfänden, und sey alles dasjenige, was ihr König Albrechts, ihres Gemahls Vermachtnis- Brief, mit Inhabung des Schloß und Stadt Steyer gegeben, nach ihrem Tod wieder erloschen, und an König Ladisiaum gefallen, und weil derselbe nunmehr regierender Herr über Oesterreich sey, als könnten sie demnach keinem andern gehorsamen, und die Einkommen anderwärts hin erlegen; Zumahl auch darum, weilen gemeine Stadt in den gegenwärtigen Kriegs-Läufften zu Befestigung des Schloß, und Unterhaltung der Kriegs-Leut, ein nahmhafftes aus- geben; Dessen Wiedererstattung sie aus den Gefällen vertröstet worden, ob sie auch wohl vor diesem Ihrer Kayserl. Majestät, als Vormund Königs Ladislai Gelübd und Eyd gereist, sey doch derselbe mit Antrettung dessen Regierung an sich selbst aufge- hoben, wolten aber nichts destoweniger solch geleiste Pflicht Ihrer Majestät hiemit auf- und heim gesagt haben. Dieses Schreiben war auf der vornehmsten Herrn an des Königs Hof, und sonderlich auf des Grafen von Zylly Rath, ausgefertiget. Der Kayser aber solle solche Aufkündung nicht annehmen; beantwortet die von Steyer aus Grätz, Montag nach Osvvaldi, gleichwohl gantz gnädig, des Inhalts: Annus Christi 1453. König Las- la ver- spricht hin- gegen der Stadt Schutz.

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