Valentin Preuenhuebers Annales Styrenses samt dessen übriger Schriften

103 Annus Christi 1452. das Uns und den Unsern rechtlich zugehört, mögen kommen; Und euch des nichts irren lasset. Daran thut ihr Uns einen lieben Dienst, den Wir gnädiglich gegen euch wollen erkennen. Geben zu Wienn, Ertag vor Colomanni Anno 1452.“ Wen die von Steyer zu diesem Land-Tag abgefertiget, ist nicht aufgezeich- net. Es erschienen aber dahin, des Kaysers Gesandte, die Herzoge, Wilhelm von Sachsen, und Ludwig von Bayern, Albrecht von Brandenburg, und Carl von Baden, Marggrafen, als Bluts-Verwandte, und waren auch die Landschafften von Ungarn und Behaimb, Oesterreich und Mähren, in grosser Anzahl versammlet, wurde aber nichts ausgericht, das zur beständigen Einigkeit dienet. Dann gedachte Kayserliche Gesandten wurden, nach AEneae Sylvii Bericht, der einer aus denselben gewesen, als überwunden von den Sieghafften angehört, denen Graf Ulrich von Zylly zur Antwort gab: Es wäre ein Überwinder weder an Gesetz noch Pacta gebunden. Und meldet Sylvius weiter: „In eo conventu etsi Ladislaus Rex appellaretur, alieno tamen arbitrio ductus in Regnis suis Triumviratum induxit, & Joanni Hunniadi Hungariam gubernandam tradidit, Georgio Bodiebradio Boemiam, Ulrico Comiti Cillae Austri- am. Das ist: Obwohlen in denselben Land-Tag Ladislaus zum König ernennet, hat er sich doch nach anderer Leut Gefallen richten müssen, und in seinen Königreichen dreyerley Regiment eingeführet; Dem Hunniadi Ungern, dem Bodiebradt Behaimb, und Oesterreich dem Grafen von Zylly, zu regieren eingeräumet.“ Nach verloffenen Land-Tag läßt König Ladislaus aus Wienn, Montag vor Ni- colai, an die von Steyer abermahl nachfolgendes Schreiben abgehen: „Wir Lasla, von GOttes Gnaden, zu Hungarn und Behaimb König, Herzog zu Oesterreich, und Marggraf zu Mähren etc. Entbieten den Erbarn, Weisen, Unsern Getreuen, Lieben, dem Richter, dem Rath und den Bürgern insgesamt zu Steyer, Un- sere Gnad und alles Guts. Als euch wissend ist, wie Uns der Allmächtige GOtt, durch sein Göttliche Gnad und Hülffe etlicher Unser Freundt und getreuen Land-Leut in Oesterreich, Behaimb und Mähren, gnädiglich zu Unsern vätterlichen Erb, dem Fürstenthum Oesterreich hat geholffen. Wann ihr aber von Alters her zu denselben Unserm Fürstenthum gehört, und euch allezeit wohl und frümblich bey Unsern Vor- dern, den Fürsten von Oesterreich, und besonders jetzt in diesen Läufften, getreulich und ebrbarlich verhalten habt, als Wir des überweiset worden; empfehlen Wir euch ernstlich, daß ihr Uns nun fürbaß, als euren natürlichen Erb Herrn, mit allen Nutzen und Renten gehorsam und gewärtig seyd, und euch Unser haltet, als ihr den Aller- durchleuchtigsten Fürsten, König Albrechten, Unsern lieben Herrn und Vatter Löbl. Gedächtnuß, gethan habt; Wo euch aber das zu schwehr würde, daß ihr dann das an uns bringet, so wollen Wir euch ferner handhaben, und vor Gewalt seyn, sondern auch die Nutz und Rent, so ihr von Unsern Aembtern, die ihr Bestandtweiß innen habt, von vergangener Zeit bishero schuldig bleibt, und nun hinfüro pflichtig werdet, Unsern getreuen lieben Nicolasen Truckhsässen, Unsern Hauptmaister, oder wer der zu Zeiten seyn wird, zu Unsern Handen reichet, und auch mit Huet der Stadt, und in ander Weg euer getreustes und bestes thut, als Wir des ein sonder Vertrauen zu euch haben, das wollen Wir in sondern Gnaden gegen euch erkennen und zu gut nicht vergessen.“ Anno 1451. & 1452. war Stadt-Richter zu Steyer, Friedrich Traindt. Stadt-Schreiber damahls Hannß Weidtling. Durch vorerzehlte der Oesterreichischen Land-Ständ Handlung nun ist Kayser Friederich, sonderlich auch gegen der Stadt Steyer, zu Ungnaden be- wegt worden, welche er auch etlicher massen mercken liesse; Indem derselbe, Grosser Land-Tag zu Wienn. Kayser Friedrich ist mit de- nen zu Steyer nicht zu frieden.

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