Valentin Preuenhuebers Annales Styrenses samt dessen übriger Schriften
99 Um diese Zeit entstund die schädliche Skrittigkeit zwischen Kayser Friedri- chen und der Landschafft in Oesterreich unter und ob der Ennß, wegen Loßgebung Königs Ladislai aus der Vormundschafft. Darzu gab sondere Ursach und Anlaß, daß der Kayser denselben damahlen nach Rom, dahin, er wegen seiner Crönung zu End diß 1451. Jahrs gereiset, mit sich genommen, welches die Ungarn, Böhmen, und son- derlich die Oesterreicher ungerne sahen. Der Kayser schrieb vor seinen Aufbruch aus Grätz, Mittwoch nach St. Andrae an die von Steyer: „Es sey Sr. Majestät durch Dero Räthe angelangt, wie durch etliche Landleut in Oesterreich, so zu Martberg und Wulderstorff bey einander gewesen, ein Land-Tag zu Wien zu halten fürgenommen. Nachdem aber die von Steyer wohl mögen verstehen, daß solche Land-Täg niemand, dann Ihro Majestät als Vormund und Lands-Fürsten auszuschreiben gebühre, und widrigen Falls wider dieselbe und König Ladislaus gehandelt, auch grosser Unrath daraus entstehen möchte; Derowe- gen so befehlen Ihro Majestät mit sondern Fleiß und ernstlich , ob solche obberühr- te Land-Täg fürgenommen wären, oder würden, daß sie darzu niemand schicken, damit sie des Unraths, so daraus entstehen möchte, keine Schuld hätten; Dann Ihro Majestät ihren Fried und Nutz und Frommen zu betrachten geneigt seyen; Und dann derselben darinnen biß anhero kein Abgang gewesen, noch hinführo seyn werde. Seyn auch in Willens, so bald sie von der Kayserlichen Crönung wider zu Land kom- men, Land-Täge zu setzen, zu halten, und ferner, nach Rath Ihrer Majestät und Dero Vetters König Ladislai Freund, Räthe und Landleut, darinnen fürzunehmen, was für Ihro Majestät König Laßlauen und die von Steyer, auch Land und Leute seyn werde. Inzwischen sollen sie sich niemand von Ihro Majestät ableiten lassen, sondern hier- innen also halten, als dieselb ein ungezweiffelt Vertrauen zu ihnen haben, und sie zu thun pflichtig seyn. Das wolle seine Majestät gegen ihnen gnädiglich erkennen, und zu gut nicht vergessen, auch Deroselben Vettern dahin weisen, daß er solches gegen ihren Kindern und Nachkommen auch mit Gnaden erkenne etc.“ Und hernach, am Sambstag nach Luciae, schreibt der Kayser abermahlen: „Sie von Steyer sollen bey denen in Oesterreich entstandenen fremden Läufften bey ihren Gelübd halten, und sich davon niemand abwenden lassen, auch seiner Majes- tät-Rath und Pfleger Hannsen Neidegger, in Dero Abwesen und vorhabenden Reise gen Rom, zu Empfahung der Kayserlichen Cron gehorsam und beständig seyn.“ Hiebey ist nun aber dem Leser zur Nachricht und Erläuterung der Sachen zu wissen vonnöthen, was von den versammleten Land-Ständen, auf den gehal- tenen Tägen zu Martberg, Wulderstorff und Wien, deren der Kayser in seinem Schreiben gedenckt, gehandelt sey worden. Da dann erstlich zu Martberg um Co- lomanni das grosse Bündnus von den Ständen aufgerichtet worden; Dessen Ursach war, weil sie auf jüngsten Land-Tag zu Korn-Neuburg beym Kayser nicht möchten erhalten, daß dem Land zu Guten ihr Erbherr König Lasla zu Wien bleiben solte; Item, daß der Kayser bey vorhabender seiner Römischen Reiß in seinem Abwesen das Regiment, nach Rath gemeiner Landschafft nicht besetzt habe, und den Erb- herr inmitttels ausser Lands, zu Grätz enthielte. Daß auch seit Abgang Kayser Al- brechts Land und Leute mit (a) Mannschlacht, Raub und Brand in mercklichen Schaden und Kümmernus gerathen und noch stehe; Daß des Königs Lasla erbliche Schlösser, Rent- und Gülten verkummert und gemindert worden; Dahero sie sich sammt und sonders wollen verbunden haben, mit Bitten, Anruffen und Hülff ih- res gnädigen Herrn Königs Lasla Freunden, und mit allen ihren Vermögen Leibs und Guts bey einander zu stehen, zu rathen und zu helffen, bey Treu und Eh- (a) Durch Morden, Sengen, Brennen, Rauben und Plündern.
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