Valentin Preuenhuebers Annales Styrenses samt dessen übriger Schriften

94 Annus Christi 1437 Herzog Al- brecht wird in einem Jahr Un- ger- und Böhmi- scher Kö- nig, und Römischer Kayser. Stirbt bald her- nach an. 1439. Herzog Friedrich zu Oester- reich wird Vormund. Nach dem Tod Kayser Sigismundi, welcher den 6. Decembr. in diesem Jahr zu Znaim gestorben, wird offtgedachter Herzog Albrecht zu Oesterreich zum Unge- rischen und Böhmischen König, wie auch bald darauf zum Römischen Kayser er- wehlt; und also in einem Jahr an. 1438. dreymahl (raro tantae felicitatis exemplo sagt Sylvias) gecrönt; Aber der Tod übereilte ihn vor der Zeit, dann er starb gleich des andern Jahrs hernach an. 1439. am Abend vor Simonis & Judae, in der Insul Schütt, und ward zu Stuhl-Weissenburg in Ungarn begraben. Es wird höchst-lobwürdig von ihm geschrieben, man habe nicht wissen können, ob er der Gottesfurcht, der Ge- rechtigkeit oder der Barmhertzigkeit mehrers ergeben gewesen, dann er von diesen zen Tugenden ein Ausbund gewesen ist. Stadt-Schreiber zu Steyer an. 1439. Berchthold Pfäffinger vorhin Stadt-Schrei- ber zu Ennß. Die Oesterreichische Landschafft unter und ob der Ennß versammlete sich nach dem Tode Kaysers Alberti II. gen Wien, und nachmahls gen Bertholdtstorff; Woselbsten unter andern abgeredt, und verglichen wurde, dafern Kaysers Alberti hinterlassene schwangere Gemahlin einen Sohn gebähren sollte, daß dessen Vor- mund Herzog Friedrich zu Oesterreich; wo es aber eine Tochter, derselbe der Oester- reichischen Landen Herr seyn, doch seinen Brudern, Herzog Albrecht in wichtigen Regierungs-Sachen nicht ausschliessen; Inmittelst aber, bis zur Königin Nieder- kunfft, er Herzog Friedrich das Land neben denen von der Landschafft geordneten Anwäldten regieren sollte. Bey dieser Zusammenkunfft seyn auch der Stadt Steyer Gesandte gewesen, welche das über solche Handlung aufgerichte lnstrument, auf Pergament geschrieben, unter der Stadt Wien Fertigung, mit sich gebracht, so noch also in Original vorhanden ist. Und demnach, wie droben gemeldet worden, zur selben Zeit die Königin Elisa- beth, Kaysers Alberti II. Gemahlin, die Herrschafft und Stadt Steyer in ihren Besitz gehabt, so haben die von Steyer die Confirmation gemeiner Stadt Privilegien durch ihres Rathes Freund einen, Sigmund Seuberlein genannt, bey gemeldter Königin su- chen lassen, welche auch, sub dato Ofen, am Sonntag Epiphaniae an 1440. ertheilt, und darzu absonderlich eine Bestättung über die jährliche Richter-Wahl ausgefertigt, und solches Ambt Wolffgangen Wienner, Burgern zu Steyer, gegen Reichung 150. Pfund Wienner-Pfenning, in Bestand verlassen worden: „Wir Elisabeth, von GOttes Gna- den Königin zu Ungarn, Dalmatien, Croatien, Herzogin zu Oesterreich, zu Steyer, und Marggräfin zu Mähren etc. thun kundt allen, denen der Brief für kummt, daß Wir als eine die von Rechts wegen ihrer Unterthanen Bestes erkennen soll, und ihr gerecht Gebet erhören, und also nach ihren Nutz trachten, daß man von ihnen in dem Stand des Gebets fruchtbarliche Treu und Forcht nehmen mögen, so haben wir mit unsers Königl. Herzens Augen gemerkt die jenige Treu und Stättigkeit des demüthigen Ge- bets, so Unsere Getreuen und Fürsichtigen, die Burger und die ganze Gemein Unserer Stadt zu Steyer, Uns von Morgengäblicher Gerechtigkeit zugehöret, gethan hat, und wollen denselben nach der gnädig aufgenommenen demüthigen Bitte und die ganze Treu, die wir jetzt erkennt haben, ein besonder Gefallen vor andern erzeigen, daß die- selben so die gekürt und empfunden haben, unser Süßigkeit, hinfür in Treu gesterckt werden. Also wollen Wir nach ihren fleißigen Gebet denselben, alsdann auch vor Zei- ten der Hochgebohrne Fürst, Herr Albrecht König zu Ungarn und zu Oesterreich, un- ser liebster Gemahl mit seinen besondern Freyheitlichen Briefen, in Teutscher Zung geschrieben, die für Uns in Abschrifft kommen sind, gegeben hat, bestätigen und lei- hen; Bestätten auch ihnen allerseits, daß sie und ihre Nachkommen alle Jahr, ob es Noth wird, von ihren gemeinen Willen einen aus ihnen, ein Ehrbarn und Fürsichti- gen zu einen Richter in der Stadt wählen, und nehmen mögen, wann sie wollen, und nach ihrer Nothdurfft und Gewohnheit entsetzen mögen, zu allen nachkommenden Zeiten; Wir wollen, doch das Jahr an den nächst vergangnen drey König-Tag anzu- Königin Elisabeth confirmirt der Stadt Steyer Privilegia.

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