Valentin Preuenhuebers Annales Styrenses samt dessen übriger Schriften
82 Annus Christi 1416. er an die Stadt Steyer, und die Erbarn, Weisen, unser sonder lieben die Burger da- selbst hat gefordert, ihme damit gehorsam und gewärtig zu seyn, zu Richter gesetzt, und uns vollen und gantzen Gewalt gegeben hat, die Sache nach den Rechten zu entscheiden, und zu vollenden; als da sein Brief, den er uns darüber hat gegeben, ei- gentlichen begreifft. Als kam der vorgenannt unser gnädiger Herr, Herzog Albrecht am heutigen Tag, als wir zu Gericht sassen, mit seinen Rednern für uns, und trüge da für, wie er dem hochgebohrnen Fürsten, Ernsten Herzogen zu Oesterreich, seinen Vettern, auch unsern gnädigen Herrn mit erbarn Pettschafften, Briefen, und seinen Redner bey Tägen und auch sonsten offt gebetten hätte, ihme den Satz zu Steyer zu lösen zu geben, nach der Satz-Brief Inhalt, und hätte darauf das Geld geschafft nieder zu legen; Darzu wolle er nochmahlen das letztgenannte Geld zu dem Probst zu Wien, oder dem Eberstorffer, sein Rath und Diener auch niedergelegt haben, biß daß der Satz-Brief herfür wär kommen, also daß ihm Steyer ingeantwortet worden wär, daß ihm alles aber jetzther nicht hat mögen wiederfahren. Und begehrte an die ehegenandten Bürger, daß sie ihme als ihren rechten Erbherrn hinfür mit derselben Stadt gehorsam und gewärtig wären; Nachdem ihm sein ehegenannter Vetter den- selben Satz nicht zu lösen geben wolle. Darentgegen dieselben Bürger öffneten und zu erkennen gaben, wie daß sie, nach Geschäfft weiland Herzog Leopold fertigen, dem ehegenannten unsern gnädigen Herrn, Herzog Ernsten von einer Versatzung und Verpfändung wegen, etwas Gelübde gethan hätten, als sie uns dazumahl dessel- ben Herzogs Leopolds Geschäfft-Brief hören liessen, und baten, daß wir die Herren Ritter und Knechte, die da zugegen waren, niedersetzten, und sie fragten ausfündig zu machen, was ihnen nach solchen Gelübden die sie von des Satzes wegen gelobt hätten, zu thun wär. Als fragten wir die Herren Ritter und Knecht des Rechtens, die haben nach des vorgenannten unsers gnädigen Herrn Herzog Albrechts und nach der Bürger zu Steyer Fürlegung erkennt, zu Recht: Seit derselbe unser gnädiger Herr dem obgenannten seinen Vettern Herzog Ernsten auch unsern gnädigen Herrn offt gebetten, und an ihm begehrt hat, ihm denselben Satz zu lösen zu geben, nach Inn- halt der Satz-Brieffe, als oben eigentlich berührt worden, und darinnen ihme aber bißher verzogen, und kein Ende wiederfahren ist. Daß dann die ehegenannten Bur- ger gemeiniglich demselben unsern gnädigen Herrn Herzog Albrechten mit dersel- ben Stadt nun fürbaß billig und rechtlich gehorsam und gewärtig seyn sollen, als ihrem rechten Erbherrn. Und des zu Urkund geben wir den Brief versigelt mit un- sern angehengten Insiegel. Der geben ist zu Steyer, am Freytag vor St. Veit-Tag nach Christi Geburt an. 1416.“ Hierüber nun haben die von Steyer die Huldigung Herzog Albrechten geleist, und seyn hingegen von demselben gemeiner Stadt Privilegia unterm dato, Steyer am Gotts Leichnams-Tag bemeldten Jahrs confirmirt worden. Der Edel und weise Herr Stephan der Krafft Pfleger und Burggraf zu Steyer an. 1416 biß 29. von Herzog Albrechten dahin eingesetzt. Anno 1418. & 19. war Stadt-Richter zu Steyer Conrad der Perausch, diß Geschlecht ist ausser dem Weyer hieher gen Steyer kommen, davon ich so viel zur Nachricht gefunden. Düring Perausch Bürger in Weyer circa an. 1360. der hat zur Kirchen allda das Meßner-Hauß gewidmet. Conrad Burger zu Steyer an. 1368. ein Sohn des obgemeldten Dü- rings; der stifftet zu St. Johannis-Kirchen im Weyer mit 130. Pfenning eine ewige Meß, so durch einen Pfarrer zu Gafflentz solle verricht werden, an. 1371. Herr Geörg von Volckenstorff versetzt 12. frey eigene Güter, in Beham- berg- und Kürnberger Pfarr, dem Erbarn Mann Conrad dem Perausch, Bur 1418. 1419. Perausch Geschlecht zu Steyer.
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