Valentin Preuenhuebers Annales Styrenses samt dessen übriger Schriften

81 Annus Christi 1413. an. 1417. vertragen, ausgesöhnet, und ihm seine Schlösser wiederum restituirt wor- den. Ich komme aber wieder auf die Steyrische Händel. In vorgedachten Kayser Sigismunden Spruch-Brief ward unter andern auch getheidingt und verglichen, daß Herzog Ernst seinem Vetter, Herzog Albrechten, neben Entladung der Vormundschafft, das Land zu Oesterreich und ob der Ennß ab- tretten solle, mit seiner Zugehörung, ausgenommen die Herrschafft Steyer, sie wür- de dann von ihm gelöset nach seiner Brief Sage etc. Darüber nun forderte Herzog Albrecht die Abtrettung an Herzog Ernsten vielmahlen, konte es aber in Güte nicht erhalten, und blieb also Stadt und Schloß Steyer in seiner Gewalt. Stadt-Richter war an. 1413. vorgemeldter Hannß Türlhueber, und an. 1415. & 16. abermahl vorgedachter Thomas Lueger An. 1416 am Sonntag in Pfingst-Feyerta- gen schreibt Herzog Albrecht aus Amstetten an die von Steyer, weilen er den Versatz von seinem Vetter Herzog Ernsten abledigen wollen, von ihme aber etlich Jahr her nicht erlangen können, als begehr und bitte er mit Ernst, daß sie ihn mit der Stadt Steyer, seinem väterlichen Erb, in Zukunfft gewärtig und gehorsam seyn, und dieselb seinen Räthen, die er in kurtzen dahin senden werde, zu seinen Händen überant- worten sollten; Dann sie wohl wüsten, daß sie solches ihm als ihren Erb-Fürsten, nachdem er den Satz offt gefordert habe, und auch nach der Gelübde und Eyde, so sie von Steyer weiland seinem Vettern, als Gerhaben, und ihm ihren Erbherrn vor Zeiten gethan, von rechtswegen schuldig seyn; das wolle er gegen ihnen gnädiglich erkennen, und sie darauf schirmen, und schützen vor Gewalt und Unrecht etc. Darauf sind sobald des anderten Tags hernach des Herzogs Gesandte Herr Leopold von Eckersau, und Herr Pilgrim von Puchheim, Herr Matthäus der Rohrer, Herr Weichard von Polheim, vormahls Pfleger zu Steyer, und Herr Andre der Hör- leinsperger, Verweser der Hauptmannschafft ob der Ennß mit einem Credenz-Brief sub dato Ennß Erchtag in den Pfingst-Feyertagen, zu Steyer erschienen, die dem Herzog Albrechten, welcher gleich darauf in der Person auch ankommen, die Pflicht und Huldigung zu leisten begehrt. Nachdem Rath und Gemeine solches Begehren in Berathschlagung gezogen, erschienen sie vor dem Fürsten, und brachten zu ihrer Entschuldigung für: Wie sie nemlich dem Herzog Ernsten als Pfand-Innhabern des Schloß und Stadt vor diesem gehuldigt und geschworen hätten, ihme treu gehorsam und gewärtig zu seyn, dessen hätte derselbe sie seithero öffters durch Pettschafft und in Schrifften erinnert, und an sie begehret, bey solch ihrem Gelübd zu halten, daher ihnen bedencklich fallen wolte, sich mit Beyseitsetzung des vorigen in ein neues Gelübd einzulassen, sie wä- ren dann vorher von Herzog Ernst des ihm geleisteten Eydes erlediget; Baten darbey, weil diese ihre Entschuldigung eintzig und allein von dieser erheblichen Ursach her- rühre, selbige mit Gnaden anzunehmen. Nun ist kein Zweiffel, Herzog Albrecht hätte gar leichtlich den Rath und Bur- gerschafft zu seinen Willen zwingen können, weilen er sammt seiner Hof-Haltung gegenwärtig, Herzog Ernst hingegen aber weit von dannen zu Grätz abwesig war, jedoch hielt er diese deren von Steyer Entschuldigung und Einred dermassen für erheblich, daß er lieber via juris als eignen Gewalt wider sie verfahren wolte. Set- zet demnach aus seinen Räthen ein unpartheyisches Gerichte nieder, erschiene vor demselben als Kläger in eigner Persohn, und ließ die Sach durchs Recht entscheiden; Wie der nachfolgende Urtels-Brief mit mehrern ausweist. „Wir Johann von GOttes Gnaden, des Heil. Römischen Reichs Burg- graf zu Maydburg und Graf zu Hardtegg bekennen und thun kund, offent- lich mit diesem Brief; Als uns der Hochgebohrne Fürst unser lieber gnä- diger Herr, Herzog Albrecht zu Oesterreich, seiner Forderung wegen, so Herzog Al- brecht will Steyer wieder lö- sen von Herzog Ernsten. 1416. Herzog Al- brecht schreibt an die von Steyer um die Huldi- gung. Herzog Al- brecht läst sich gegen den von Steyer mit Recht entschei- den. Herzog Al- brecht kommt mit seiner Hof- Statt gen Steyer. Begehrt die Huldi- gung. Die von Steyer entschuldi- gen sich.

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