Valentin Preuenhuebers Annales Styrenses samt dessen übriger Schriften

78 Annus Christi 1410. aber Herzog Ernsten anhängig; Von welchen Herzog Leopold in diesen 1408. Jahr sieben der Vornehmsten mit dem Schwerdt hinrichten ließe, wessentwegen er nicht allein bey den Oesterreichern, sondern auch bey den benachbarten Fürsten in gros- sen Haß gerieth, und wurde in Oesterreich nur Ubel ärger. Anno 1410, hat Herzog Ernst auf der von Steyer Anhalten den Jahr-Marckt, welcher zuvor jedes mahl am fünfften Sonntag nach Ostern, und in der Wochen her- nach gehalten; Weil aber um selbige Zeit, die Creutz-Wochen und der H. Auffahrts Tag einfällt, darin die Leut mit ihrer Andacht zu thun, daß solcher Jahr-Marckt nicht wohl besucht werden möchte; so wurde er verleget, daß er hinführo auf den vierten Sonntag zu halten; Mit allen Rechten, Begnadigungen und Freyheiten, wie es von Alter Herkommens. Dieß Privilegium ist datirt zu Ennß, den Erchtag vor dem Heil. Auffahrts-Tag, im gemelten 1410. Jahre. Ingleichen hat Herzog Ernst denen Pfaffen undHoff-Leuten in der Herrschafft Steyer gesessen, das Weinführen, Verkauffen, Ausschencken, und die Gegend damit zu verlegen, allerdings abgeschafft, dessen sich dieselben der Stadt zu Nachtheil und Abbruch angemast hatten, und hat darbey seinen Buragraven befohlen, wann die von Steyer solche Weine anzeigen würden, dieselben einzuziehen. Herzog Ernst hat auch den Burggraven von Kirchdorff den Fürkauff und Ver- führung der Venedischen Wahren über die Zeihring, und andere Strassen, auch des Eisens über die Burchau und den Pürn, bey Straff der Einziehung verboten. Geben zu Steyer am Montag nach Lucae Anno 1410. Stadt -Richter zu Steyer damahls Hannß der Türlhuber. Pfleger oder Burggrav auf der Herrschafft Steyer war der Edl und Veste Ritter, Herr Georg Scheck von Waldt An. 1411. biß 1416. Nachdem der rechte Erb-Herr über Oesterreich Herzog Albrecht der V. das vierzehende Jahr seines Alters erreicht, wolten denselben die Oesterreichischen Land-Herrn, aus der Vormundschafft entle- diget, und nunmehr selbsten im Regiment wissen; Indem nun Herzog Albrecht we- gen des zu Wienn eingerissenen grossen Sterbens, aufs Schloß Stahrenberg gebracht worden, nahmen die Land-Herrn solches Vorthels wahr, und kam Herr Reinprecht von Walsee, damahl Hauptmann ob der Ennß, und Herr Leopold von Eckhertsau unversehens heimlich in gedachtes Schloß; brachten den jungen Fürsten in ihren Gewalt, und kamen endlich mit demselben, in diesen 1411. Jahr gen Egenburg, alwo sich die Oesterreichische Landtschafft versammlet hate. Unterdessen starb zu Wienn Herzog Leopold den 3. Junii, unverhofft, an einen Geschwür, welches er ihm am Schenckel, wider der Aertzte Rath, zuheilen lassen. Als die Zeitung hievon gen Egen- burg kam, machten sich die Land-Herrn alsbald auf, führten Herzog Albrecht gen Wienn, und setzten denselben ins Regiment. Herzog Ernst aber, als er solches sahe, begab er sich von Wienn hinweg in die Neustadt, gerieth aber darüber in eine Reue, als er auf den Wiener Berg kam, inde- me ihm seine eigne Leute solchen Abzug von Wienn verwiesen, andere aber seiner gespottet, mit den schimpfflichen Worten, * Khätz gen Grätz. Dieser Sach halber nun, kamHerr Reinprecht vonWalsee bey Herzog Ernsten in schwere Ungnad, ließ demselben seine Herrschafften und Güter im Lande Steyer gelegen, einziehen, und weil gedachter von Walsee wider diejenigen im Land ob der Ennß, welcheHerzogErnstenanhengigwaren,mit Schwerdt undGewalt verführe, be- sorgt sichHerzog Ernst esmöchte dergleichen auch gegen der Stadt und Schloß Steyer fürgehen, sonderlich weil gedachter von Walsee ohne das des damahligen Pfleger auf Steyer, Herrn Georg Scheckens vonWaldt öffentlicher Feind war; daher schriebe und befahlHerzogErnst vor seinemAbzugausWiennamFreytagnachFronleichnams-Tag * Gehts, oder geht nach Grätz. 1410. Jahr- marckt zu Steyer wird ver- legt. Wein- schenken den Pfaf- fen und Hoffleu- ten verbo- ten. Herzog Leopold †. Herr von Walsee kommt bey Herzog Ernsten in Ungnaden. Herzog Ernst be- gibt sich nach Gräz. Kirchdorf- fer sollen keine vene- dische Wa- ren über die Zeih- ring oder Eisen über Pürn füh- ren.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2