Valentin Preuenhuebers Annales Styrenses samt dessen übriger Schriften
493 mächtigten thun würdest, lassen Wir Uns solches Gnädigst gefallen, wollen es auch gegen dir mit sondern Gnaden erkennen, und Uns zu dir keines andern versehen in Bedenckung wegen daß kein Lands-Fürst, viellweniger aber die Ständ einiges Lands-Mitglied wider seinen Willen zu einigen Dienst nöthen, oder ihnen solches mit Gewalt aufdringen werden können. Welches Wir dich hiemit zu deiner Nach- richtung Gnädigst erinnern; Bleiben dir sonsten mit Königlichen und Ertz-Herzog- lichen Gnaden gewogen.“ Geben in der Stadt Wien den 21. April an. 1619. Dem Edlen unsern lieben getreuen Sigmund Ludwigen Herrn zu Polhaim, Ottenschlag und Warttenburg, Land-Rath in Oester- reich ob der Ennß. Beylag B. Ferdinand etc. „Edler lieber Getreuer, Wir werden von Unsern respective Reichs-Hof-Rath, Cammerer und Vice-Hof-Cammer-Praesidenten, dem Edlen Unsern lieben getreu- en Gundackern Herrn zu Polhaim gehorsamst erinnert, was massen er auf zeitli- ches Ableiben weiland Herrn Sigmund Ludwigen des ältern Herrn von Polhaim, sich dessen Verlassenschafft, so auf des verstorbenen jungen Vettern Carl von Polhaim ab intesato erblich gefallen, als nächster Befreunder in Obacht zu nehmen, und zu Administratorn unterfangen, die Verlassenschafft auch bereits in ein ordentliches Inventarium bringen lassen, alles dahin angesehen, damit solche Verlassenschafft dem jungen Polhaimischen Erben, deme in diesen Land alle seine Güter ruiniert, zu Guten angewendt, und er davon desto besser unterhalten werden möge: Wir verneh- men aber aus denen an die Wittib, und nächst Befreunde sub dato den 19. Martii diß Jahrs abgangenen Befehl, daß sie ausser deines Vorwissen weder mit der Inventur, noch Vertheilung ernennter Verlassenschafft nicht fürgehen sollen, sie können dann immittelt von Uns völligen Pardon wegen des verstorbenen von Polhaim gegebe- nen Revers und ausgestandenen Arrest herausbringen, alsdann weiter Verordnung erfolgen solle. Wann wir dann über besagtes Sigmund Ludwig von Polhaim ange- thanen Arrest genugsame Information und Bericht eingezogen, aus denselben aber nichts anders befunden, dann daß er gegen Uns und Unsern hochlöblichen Hauß Oesterreich jederzeit schuldigter Devotion und Treu nach, Gehorsam geleist, und verhalten: Hierum, so haben Wir in Ansehung dessen noch hievor die Erlassung des Arrest und völlige Perdonirung desjenigen Verdachts, darein ermelter von Polhaim gezogen worden, Gnädigst bewilliget, dabey Wir es auch nochmahlen und allerdings bewenden lassen, und wollen demnach Gnädigt, daß du hierüber die auf die Polhai- mische Verlassenschafft beschehene Inhibition wiederum relaxirest, und weiter den Polhaimischen Befreundten diß Orts, in einer und der andern nothwendigen Dis- position nicht hinderlich seyest, sondern vielmehr alle gute Beförderung erzeigest und beweisest:“ Hieran etc. Geben Wien den 9ten April Anno 1622. An Herrn Statthalter zu Lintz. Frau Maria, nat. 1570. starb an. - - - Herr Adam, nat. 1578. starb an. - - - Herr Maximilian 2. zu Ottenschlag, Ruspach und Kobelspurg, gebohren im Schloß Polhaim den 24. Juli an. 1572. studiert in seiner Jugend 3. Jahr lang auf der Universität Jena.
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