Valentin Preuenhuebers Annales Styrenses samt dessen übriger Schriften

45 Stadt-Richter, und zugleich der Königin Elisabeth Pfleger zu Steyer, auch einige, wo nicht aus der Ritterschafft, doch vom vornehmen Adel gewesen sey. Welcher, wie er in dem Garstnerischen Revers denen darinnen benannten Rittern nach, also in des Milchdophen Geschäfft-Brief, denselben vorgesetzt, aber in beyden mit dem selbiger Zeiten hochgeachten Praedicat Herr, sowohl, als die andern Ritter geehret wird. Dann daß vor Alters die Ritterlichen Aembter im Lande allein denen von Adel anvertrauet worden, bezeiget Herr Reichard Strem, in seinen Erklärungen der Oes- terreichischen Freyheiten mit mehrern; Welches auch lange Zeit hernach bey denen Clöstern in Observanz geblieben; Deren Schaffner, Richter, oder Hof-Richter, von dem Landes-Fürsten dahin gesetzt, meistentheils vornehme von Adel gewesen seyn. Gemeldtem Panhalm ist nachmahls im Richter Amt gefolget Anno 1318. & 1319. sein Sohn, auch Peter genannt, folgend An. 1344. Ott von Aschbach An. 1349. Friedrich Kerschberger, dann An. 1356. & 1381. Zwey Eberhard Millwanger, Vatter und Sohn, und andere mehr, so alle des Adels, und zugleich Burger zu Steyer gewe- sen, und jährlich von der gantzen Burgerschafft zu solchen Richter-Amt erwählet worden, worzu dann keiner, der (wie das Privilegium Alberti primi vermag) nicht de suo consortio civium aus der Gemeinschafft der Burger gewesen, gezogen worden. Ob nun aber diese Ritters- und Adels-Leute sich zugleich der Bürgerlichen Gewerbe oder Handthirungen, (die zwar sonsten dem Adel nicht eigentlich geziemen) bedie- net, oder allein von ihren Renthen und Gülten, deren sie viel in- und um der Stadt gehabt, ihren Stand geführet, kan ich nicht für gewiß anzeigen; Ist auch unbewust, zu was für Zeit und Gelegenheit vorgemeldte zu Steyer wohnend gewesene Ritter- schafft von den Raths oder gemeiner Stadt-Geschäfften und Regierung abgestan- den. Dann ob wohl noch An. 1373. Heinrich, Georg und Stephan die Scheckhen wohnend zu Steyer gefunden worden, die sich von Steyer geschrieben; Etliche aus diesen Geschlechten der Scheckhen und Preuhauen auch zu unterschiedenen Zeiten Burggrafen und Pflegere der Herrschafft Steyer gewesen; So ist doch keine Nachricht vorhanden, daß dieselben sich noch dazumahl mit gemeiner Stadt Regierung bela- den, sondern erscheinet aus andern Instrumenten, daß solches Regiment nur die Bugerschafft allein geführt habe. Bey denen Städten Wien und Crembs hat die Innwohnung der Ritterschafft etwas länger gewähret; Dann ich finde, daß zu Wien noch Anno 1439. Herr Hannß Stegen, und Anno 1483. Herr Lorenz Haiden, beyde Ritter, und Burgermeister; Und zu Crembs, die Edlen und Gestrengen Ritter, Herr Merth Egenberg, Burgermeister, und Bernhard Radauner, Burger daselbst An. 1495. gewesen. Dergleichen sondere Ritters-Räthe vor diesen auch in denen Reichs- und Fürsten-Städten gewöhnlich ge- wesen. Dessen gedencket auch Herr Wiguleus Hundt in seinem Bayrischen Stamm- Buch, und meldet dabey, daß selbiger und des Adels Burgerschafft in Städten daher abkommen sey, weilen die auf dem Turnier zu Heidelberg Anno 1481. versammlete Ritterschafft unter andern ein Gesetz gemacht, daß hinführo die geburgerten Edel- leuthe zum Turnier nicht mehr sollen zugelassen werden, sie haben dann ihre Bur- gerschafft vorhero aufgesagt. Sonstfinde ich,daßvielgemeldtesGeschlechtderScheckhendieMühlebeydem Spital, und einHaus amBerg allhier besessen, welches hernach anHannsenFuxberger, diePfefferl, unddannandieHändlischenkommen;UndweilenselbigerOrtenamBerg vor Zeiten die Herren vonWalsee, die Sachsen von Almegg, die Ruettinger, und ande- re von Adel mehr unterschiedene Behausungen innen gehabt, ist wohl zu vermuthen, daß allda die gemeldte Steyrische Ritterschafft zu ihrer Zeit werde gewöhnet haden; Mag auch wohl seyn , daß solche Häuser bey erster der Stadt Erhebung von diesen Annus Christi 1306. Stadt- Richter zu Steyer von Adel. Ritter in den Städ- ten Wien und Crembs. Wo die Ritter- schafft zu Steyer gewohnet.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2