Valentin Preuenhuebers Annales Styrenses samt dessen übriger Schriften

443 darumen so antworte der Beklagte, zur verwißnen Ladung billig, und bescheh fer- ner, was recht ist, das dinget der Beklagte für unsern allergnädigsten Herrn den Rö- mischen Kayser als Herrn und Lands-Fürsten in Oesterreich, oder einen gnädigen Räthe ihme zu bessern Rechten, beschehen zu Linz, Mittwoch nach St. Ursula Tag, anno 1488. G. Gerichts-Urkund. Ich Wolfgang, Herr zu Polhaim, Obrister Hauptmann der Nieder-Oesterrei- chischen Landen, entbeut dem Edlen Tiburtz Millwanger mein Dienst. Mich hat der Ehrbar Sigmund Groß, Burger zu Steyer als Gewalttrager Peter Peurls Burgers zu Wien anbracht, wie du denselben Peurl nach laut eines unvermailigten Geld-Brieffs schuldigt worden seyest ainund dreyßig Pfund Pfenning, derenselben Summa Gelds er, als Gewalttrager, von dir über sein männig gütlich Ersuchen ohn Recht nicht be- kommen möge, und des Schade nehm: Gebeut ich dir von unsers allergnädigsten Herrn des Römischen Kaysers wegen, daß du bemelten Grossen seiner obgemelten Zuspruch benugig und unklaghafft machest ohn verziehen; Hättest du aber darinn Widerred, so komm von heunt vierzehen Tag her für mich, oder meinen Anwaldt, und dich darum gegen ihm oder seinen Anwaldt verantwortet, so würdet man die Sachen hören, und jedem Theil ergehen lassen, was recht ist. Kommst du aber auf benannten Tag also nicht, was dann dem andern Theil zurecht erkennt wird, dabey wird er gehalten: Geben zu Linz am Montag vor St. Leopolds-Tag Anno Domini secundo. Auf Verlesung des Schuld-Brieffs und des Gewalttragers emsig anruffen, ward einträchtiglich zurecht erkennt, weise Gewalttrager, daß Tiburzen Müllwanger die Ladung zu rechter Weil und Zeit geantwortet seye worden etc. Hab er auf des- selben Müllwangers Ausbleiben, und Ungehorsam, daß er, noch jemands ander von seinen wegen an gestern noch heut mit Gewalt oder Gericht erschein, sein Spruch in der Ladung begriffen behabt, und erlangt. Nach Verlesung dieser gesprochnen Urtheil hat sich Gewalttrager verfangen der Benügen zu thun, und demnach seinen Botten, genannt Michael, der dieselb La- dung getragen, fürgestellt, der hat seinen Aydt, den er vor Gericht offentlich nachge- than, gesagt, er hab dieselben Ladung Tiburtzen Müllwanger im Sitz zu Grub unten im Hof am Freytag nach St. Leopolds-Tag nechst verschienen in sein selbst Hand geantwortet; Nach solcher des Botten Sag, redet Gewalttrager des Klager ferer: Er getrauet, er hätt dem gesprochenen, Urtheil Benügen gethan, und ihme wurde dero- halben billig Gerichts-Urkund, Gebotts-Brieff, und was er zu Vollziehung derselben Urtheil nothdürftig, seyn würde, gegeben, daß ihme dann also zu geben erkannt ist, darauf ich ihme diesen Gerichts-Brieff zu Urkund hiemit gibt, mit meinen ausge- druckten Pettschafft verfertiget, geben und geschehen zu Lintz, am Erchtag nach St. Dorotheen Tag der heiligen Jungfrauen, nach Christi Geburt im funfzehen hundert und dritten Jahr.

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