Valentin Preuenhuebers Annales Styrenses samt dessen übriger Schriften
436 Anno 1502. biß 1530. 2. Herr Geörg Sigharter zu Leombach. Anno 1532. biß 1553. 3. Herr Geörg Fernberger zu Egenberg, Röm. Kays. Maj. Rath und Obrister Se- cretarius, folgendt Erb-Cammerer in Oesterreich ob der Ennß. Stirbt im Ambt, liegt zu Lynz in der Spittal-Kirchen begraben. Darneben wird gefunden, daß Anno 1536 und 37. Verweser des Vicedom-Amts, vermuthlich in abwesen Herrn Fernbergers, gewest sey Ehrsam Häckelberger Land-Schreiber. Anno 1554. und 60. 4. Herr Jacob Gienger zu Grüenbühel, Kayserl. Maj. Rath. Anno 1561. 5. Herr Cosman Gienger zu Wolfsegg, Kayserl. Maj. Rath, dem succedirt sein Sohn; Anno 1583 biß 1621. 6. Herr Hannß Adam Gienger zu Wolfsegg, Kays. Maj. Rath und Landt-Rath ob der Ennß. Stirbt An. 621. Anno 1621. biß 28. 7. Herr Geörg Pfliegel, Churfürstl. Durchl. in Bayern Rath, und Vicedom ob der Ennß. Anno 1628. 8. Herr Constantin Grundeman von Falckenberg zu Streittweisen auf Walden- felß, Röm. Kays. Maj. Rath und Landt-Rath, auch Hochfürstlich Bambergischer Rath und Lehen-Propst in Oest. unter und ob der Ennß. Anno 1649. Herr Constantin Grundemann von Falckenberg, succedirt auf Abtrettung sei- nen Herrn Vattern. CATALOGUS Der Anwäldt der Löbl. Landts-Hauptmannschafft, die man vor Zeiten unterweilen auch Verweser genennt. Es ist aber ein Anwaldt einem Lands-Hauptmann der Ursach zugeben, daß er denselben, wann er Abwesenheit, oder Leibs-Schwachheit halber dem Amt nicht selbst beywohnen kam, vertrette und sein Stell versehe. Vor Zeiten hat ein Landts-Hauptmann seines gefallens einen Verweser oder Anwaldt aufgenommen und wieder erlassen, jetzo aber ist solcher Gebrauch geändert, und beschicht solche Ersetzung allein von der Hochlöbl. N. Oest. Regierung. Wer nun solchem Amt vor Jahren biß auf gegenwärtige Zeit vorgestanden, dieselben als viel deren aus den alten Schriften zu erkundigen gewest, seyn diese: Anno 1412. biß 1419. Der EdlWeißHerr Andree derHörleinsperger, Ritter bey Zeiten Herrn Reinprechts von Walsee, Hauptmanns ob der Ennß, der nennt ihn, wie lit. I. zu sehen, Gleichwohl weder Verweser oder Anwaldt; sondern den Vesten Ritter, seinen besondern lieben und getreuen Herrn Andreen den Hörnleinsperger, den er an seiner statt zu einem Verhörer geschafft habe. Ingleichen er selbst in einen Ge- richts-Brieff ab anno 1419. drunten lit. K. beygelegt. Er war zugleichHerzog Albrechts
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