Valentin Preuenhuebers Annales Styrenses samt dessen übriger Schriften

407 Es seyn aber oberzehlte Graff und Herrschafften in folgenden Zeiten von den regierenden Lands-Fürsten nach und nach zum Land ob der Ennß gebracht, und demselben incorporiert worden, und zwar die Graffschafft Steyer ist durch Donation oder Ubergab vom letzten Herzog in Steyer Ottocaro an seinen Schweher Herzog Leopolden zu Oesterreich, samt dem gantzen Fürstenthum Steyer Anno 1186, oder wie etliche wollen, noch vorhero kommen, welcher Herzog Leopold auch Anno 1190. Welß sammt Leuth und Guth, und was sonst darzu gehört, von Bischoff Heinrich von Würzburg erkauft hat. Die Graffschafft Machlandt (darunter die Stadt Freystatt, die Clöster Baumgartenberg und Waldthaussen) ist ums Jahr 1213. durch Kauff von Graff Ulrichen von Claman Oesterreich kommen. Die Graffen von Schaumberg aber sein von Herzog Rudolphen den vierten und Herzog Albrechten dem dritten An. 1363. und 1386. dahin endlich gebracht worden, daß sie ihre Graff- und Herrschaff- ten vom Hauß Oesterreich zu Lehen genommen. Um Neuburg, Schärding und Riedt haben sich lange Zeit viel Krieg zwischen den Herzogen von Oesterreich und Bayern erhalten, da bald dieser bald jener Theil dieselben Orth innen gehabt, biß endlich durch wiederholte Vergleichungen Schärdting und Riedt Bayrisch; Neuburg am Yhn aber Oesterreichisch blieben, und selbe Graffschafft folgend erst Anno 1528. vom König Ferdinando primo bey fürgegangener derselben Lehens Verleyhung auf Graff Nicolaum von Salm dem jüngern, dem Landt ob der Ennß von neuem incorporiret, und dem Landshauptmannischen Gericht unterworffen: Das Closter Mannsee und Wildeneck aber nach dem Bayrischen Krieg An. 1505. von Herzogen Albrechten in Bayern Kayser Maximiliano dem ersten für dem aufgewendten Kriegs-Kosten ab- getreten, und folgend zum Land ob der Ennß eingeleibt worden. Also daß nun offgedachtes Land oder Ertz-Herzogthum Oesterreich ob der Ennß jetziger Zeit in dessen Begriff oder Gezirck nach der Breiten auf 8. und 10. in der Länge aber in die 18. Meill sich erstrecken thut. (a) Solchem nach, und wann man sonderlich unter andern des gemelten Lands ob der Ennß merckliche Commo- ditäten, Fruchtbarkeit, Volckreiche Mannschafften, die wohl erbauten Städt, Märckt, Clöster, Schlösser, Flecken und Dörffer ansiehet, die Schiff- und Fischreichen Was- ser-Ström und See, nutzbahre Wildt- und Waydreiche Gebürg, sammt den edlen Salzberg-Werck, und Eysen-Wesen, Gewerb und Kauffmannschafften betrachtet, selbiges für ein ansehnlich, stattlich Land, welches viel andere im Begriff, sonst et- wan größere in manch Weg übertreffen thut, wol erkennt, und dafür passirt werden mag. Kayser Maximilian, der erste, hat dieses Land ob der Ennß einem enggefältel- ten Sächsischen Reitters-Rock zu vergleichen gepflegt, daß gleich wie solcher Mantel in Zertrennung dessen dicken Falten einen weiten Begriff um sich mache, also, wenn man ermeltes Landt mit dessen durchbauten fruchtbahren und bewohnten Bergen und Hügeln auseinander schieben konnte, dasselb sodann einen andern gar grossen ebnen und flachen Land an Weit und Breiten nichts bevor geben würde. Damit ich aber nicht zuweit, sondernwiederumzumeinemVorhaben schreit- te, so ist zu wissen, daß gleich wie droben gemelt Fränck- und Bayrische Könige und HerzogenofftangedeuteProvinz, dieBayrischeMarch, oder jetziges Landobder Ennß durch sonderbare aus Fürstlichen und Gräfflichen Geschlechtern dahin gesetzte Offi- ciales, denenfürnehmlichdasKriegs-WesenundVerwahrungderGräntzenwider ihre benachbarte Feind, die Hunnen, Avaren, und folgends die Ungern obgelegen, daher dieselben Beamte Duces limitanei &Marchiones genennt worden, derer Wolff Lazius etlich und dreyssig (wiewohl zum theil ungewiß und sehr irrig erzehlt) guberniren lassen. Also haben auch gleicher weiß die Herzogen von Oesterreich, nachdem, wie gemelt, offtgedachtes Landt ob der Ennß an dieselben gelanget, zur Regierung dessen (a) Aus den Landtags-Schriften sub annum 1569.

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