Valentin Preuenhuebers Annales Styrenses samt dessen übriger Schriften

406 Leopold zu Oesterreich, und nach ihm 1142. sein Bruder Marggraff Heinrich, beyde von Kayser Conrad III. hierzu, zu der Zeit erhebt, als HerzogHeinrich von Bayernmit dem Zunahm der Löwe und Hochfärtige in deß Reichs-Acht gefallen, seines Lands entsetzt und in Exilio verstorben war. Nach dem aber dessen Sohn, auch Heinrich genannt, Herzog zu Sachsen und Bayern seine erbliche Zusprüch zum Herzogthum Bayern nicht wollte fallen lassen, hat endlich Kayser Friedrich der Erste diesen lang gewehrten Streit und Krieg auf dem Anno 1156. zu Regenspurg gehaltenen Reichs- Tag vermittelt, das Herzogthum Bayern obgedachten Jungen Herzog Heinrich von neuen verliehen, jedoch davon das jetzige Land ob der Ennß, damals die Bayrische March genannt, neben andern Landschafften mehr, abgesondert, dieselb vorermel- ten Marggraff Heinrichen von Oesterreich erblich eingegeben und zugleich neben der Marggraffschafft Oesterreich (die orientalische March vor Zeiten geheissen) zu einem Herzogthum, den Fürsten aber aus einen Marggraffen zum Herzogen erhebt und erhöht. Den damahligen Gezirck oder Begriff gemelter Bayrischen March, oder jetzi- gen Land ob der Ennß, setzt Aventinus, (a) ob ers wohl selbsten Portiuncudam Nori- ci ac Bavaria nennt, dennoch etwas weit hinaus, von Anfang des Yhns, nehmlich biß wo die Enns in die Thonau fällt sechzigtausend Schritt weit, und auf der andern Sei- ten biß an den Thaurn sich erstreckent, die Chronica aber, welche obgemelt Herzog Hainrichs Sohn Leopoldus selbsten beschrieben, so wohl als des Closters Crembs- münster, setzen solchen Begriff allein von Passauer Wald, oder dem Bach Rundsala (der Rothen, Sala) biß an die Ennß, darzu jenseits der Thonau, folgends das Mühel Viertel, als ein Particula von der gewesten Graffschafft Bogen, kommen ist. Es seyn aber auch in diesem jetzt erzehlten Distrikt unterschiedene Graffchafft-Herrschaff- ten, und Gütter gelegen, die schon zum theil vorhin dem Marggraffen von Oester- reich, theils andern mit der Lands-Fürstlichen Superiorität gehörig gewest, als im Machland Viertel die Riedmarch, im Traun-Viertel ist das Ländl zwischen der Ennß und Krembs an obgemelten Herzog Heinrich, damahlen noch Marggraffen durch eine denckwürdige lächerliche Geschicht schon zuvor gelangt gewest. Die ansehliche Graffschafft Steyer, die sich von der Statt Ennß inclusive biß weit hinein ins Landt Steyer erstreckt, darzu einmercklicherTheil des Traun-Viertels, darunter die Salz-Gebürg um Gmunden und solche Refier gehört, ist von ihren son- derbahren Marggraffen damahlen regiert worden. Die Graffchafft Neuburg am Yhn und Schärding, dahin vor Zeiten der Gezirk um Peuerbach, das Closter Lambach, wie auch Wels ein Zugehör gewest, hat damahlen ihre besondern Reichs-Graffen ge- habt, die sich Graffen von Schärding, Neuburg und Pütten genennt; das Machlandt aber die Graffen von Machland, Clam und Clingenberg beherrschet; Die Freyen und Graffen von Schaumberg, theils ihre Herrschafften von Röm. Reich zu Lehen getra- gen. Das Closter Mansee, HerrschafftWildeneck, und selbe Gegent hat lang hernach noch zu Bayern gehört; woraus dann erscheinet, wann man von den jetziger Zeit umschriebenen Land ob der Ennß, obgemelte Graffschafften und andere Pertinen- zien absondert, daß ja freylich ein sehr kleiner Particul eines kleinen Lands Herzog Hainrichen von Oesterreich verliehen und eingeraumt worden seye. Dahero dann Herr Reichart Strein, Herr zu Schwarzenau seel. (b) nicht ohne Ursach vermuthet, daß entweder aus dem, so jetzt erzehlt, oder aber von obgemelter Verleyhung des Ländel zwischen der Ennß und Crembs, der gemeine Mann vor alten Zeiten dem ganzen Land á parte ad totum den Nahmen geschöpfft habe, in demman noch heun- tiges Tags dasselbe (zwar unrecht) nur ein Ländel zu nennen pflegt. ( a) Edit. lat. lib. 6. fol. m. 633. (b) In seinen Erklärungen der Oest. Landes-Freyheiten über das Privilegium Friderici primi Imperatoris ab anno 1156.

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