Valentin Preuenhuebers Annales Styrenses samt dessen übriger Schriften

405 ums Jahr Christi ungefähr die Norici ganz in der Römer Gewalt gebracht worden, doch ausser beyder (wie mans jetzo nennet) des Mühel- und Machlandt-Viertels, jenseit der Thonau, welche damahln zu Groß-Teutschland unter der Boien, hernach Marcomanner, Königreich gehört haben. In Norico Ripensi oder Land ob der Ennß nun, welches damahln auch das Viertl ob Wienner Wald (wie mans der Zeit nennt) in sich eingeschlossen, haben die Römer ihrem Gebrauch nach unterschiedliche Co- lonien, darunter fürnehmlich Laureacum, jetzo Ennß, und Ovilabis, Lambach auf- gericht, und ihre Legiones oder Besatzungen darinnen unterhalten, weilen sie dieser Orthen von den Marcomannen, Gothen, Hunnen und andern ihren Nachbarn mit stätigen Uberfällen und Kriegen angefochten wurden. Und hat solche Römische Be- herrschung in die 500. Jahr continuiret, biß Herzog Dieth von Bayern ums Jahr 508. mit Hülff Clodovei der Francken Könige, gedachte Römer, wie anderer Orthen, also auch in Norico mit Gewalt angriffen, geschlagen und verjagt, also daß er und folgend sein Sohn, auch Herzog Diet genennt, ihnen solche Länder unterwürfig gemacht, und hierauf zu Bewahrung der Gränzen gewisse Landt-Pfleger oder Marggraffen ge- setzt und geordnet haben: Und weilen hierbey neben den Bayern auch die Hunnen bemeldte Römer bekriegen und verjagen helffen, ist ihnen zur recompens nicht al- lein Ober-Pannonien, das ist Oesterreich; sondern auch ein Theil Norici Ripensi, nemlich obgedachtes Viertel ober Wienner Waldt überlassen worden, also daß sich folgends das Hunnische Gebieth biß herauf an die Ennß erstreckt, und selbiger Fluß ein Limes oder March, des Hun- und Fränckischen Königreichs gewest, dahero auch das Land ob der Enns den Nahmen March empfangen, und biß es zu einem Herzog- thum erhebt worden, behalten hat. Es ist aber gemelter Herzogen von Bayern und ihrer Nachkommen Regierung über Bayern und drunter des Landts ob der Ennß, wie wol unter der Superiorität oder Ober-Herrschafft der Fränckischen Könige im Wesen geblieben, biß auf die Zeit König Carls, nachmals Röm. Kayser genannt der Grosse, dieser hat Anno 788. Tassilonem oder Tassel Herzogen in Bayern, den Stiffter deß Closter Cremsmünster, weil er sich mehrmahlen mit Rebellion wider ihn vergriffen, seines Herzogthums entsetzt, und wollte er anderst sein Leben fristen, muste er sich sammt seinen Sohn Theodone bescheeren lassen, und im Closter Larch am Rhein ein Münch werden. Von der Zeit an hat Kayser Carl das Fürstenthum Bayern und darunter zugleich das Landt ob der Enns durch Statthalter, deren auch zween seiner Söhne selbsten Carl und Ludwig waren, guberniret, derer Söhne und Nachkommen sich folgend Könige in Bayern genennt, welcher Regierung Anno 911. mit dem Tod König Ludwigs (wel- cher wider die Hunnen die Vesten Anaspurg, wo jetzo die Stadt Enns liegt, erbaut) ein Endschafft genommen hat. Die folgende Röm. Kayser, von Conrado primo an, haben ab Anno 912. biß 1156. ihres Gefallens die Herzogen in Bayern, aus unterschiedenen Geschlech- tern ein- und wieder abgesetzt, unter denen ist auch Anno 1139. gewest Marggraff Vorrede. as jetzo also genannte Landt, oder Ertz-Herzogthum Oesterreich ob der Ennß ist vor alten Zeiten unter dem Tractu, oder Gezirck deß Norici ri- pensis begriffen gewest, darüber neben den Norico mediterraneo noch vor des Herrn Christi Geburt Voccio der König in Norico regiert hat, bißauf derRöm. KayserOctaviani, Augusti undTiberi Zeiten, vondenen

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