Valentin Preuenhuebers Annales Styrenses samt dessen übriger Schriften

363 Graven von Steyer. Anno 980. Thonau und Ennß auffgeführter befestigungen, uns darinnen gehaltener besatzun- gen nothwendig verwahren und beschützen müssen. Wie nun zu solchem Ende, Kaysers Arnulphi Sohn, König Ludwig der vierd- te, umbs Jahr des HErrn Christi 900. oberhalb der alten zerstörten Römischen Statt Laureacum oder Larch auf einem Berge gegen dem Wasser der Ennß eine Festung Annaspurgum genannt, (jetzo Ennß) und fast eben umb selbe Zeit Grav Sighard von Sempt, das Schloß Ebersperg am Traunfluß: zu verhüt- und abwehrung gedachter Vngern tätigen Einfäll und Landsverwüstungen erbauet haben. Also ist ganz glaub- lich, daß auch, wo nicht schon zuvor, doch selben Zeit, dergleichen befestigung, wo jetzo daß Schloß Steyer stehet, als an einem zu verwahrung beider Flüß Ennß und Steyer, bequemen Ort erhebt worden: Inmassen man ex traditione nachrichtung hat, daß allda selbsten lang vor erbauung des jetzigen Schloß ein befestigter Thurn, unter bewohn- und bewahrung der dahin gelegter Kriegs-guardi gestanden seye. Nachdem aber die damalige unglaubige Vngern, ungeacht dieselben von den Römi- schen Kaysern vielmal geschlagen und zuruck getrieben, dannoch von ihren stäten Ein- und überfällen, beraub- und Verwüstung der Landen, nicht abliessen, wurde umbs Jahr 983. auf den zu Tulln gehaltenen Landtag von Hertzog Hainrichen in Bay- ern, Margrav Leopolden zu Oesterreich und Chrisstian Bischoffen zu Passau, Geist und Weltlichen zugelassen, Castel, Schlösser und Flecken, wider gemelter Vngern Einfäll auffzubauen. Dahero denn weyland Kaysers Maximiliani primi Historicus und Mathe- maticus Doct. Joseph Grünbeck, in dessen, seinem Vatterland der Statt Steyer, über derselben erste Erhebung vor Jahrn dedicierten Astrologischen Beschreibung, nicht unrecht andeut, daß vast umb selbige zeit, nemblich Anno 980. das jetzige Schloß Steyer (zweiffelsohn wo zuvor gedachter alte Thurn gestanden) zu erbauen angefan- gen worden. Wiewol gemelter Grünbeck in deme etwas irrig, wo er meldet, solches Gebäu sey von den beyden Kärndnerischen Hauptleuten Domitiano und Re- titiano für genommen, So doch von diesem in den Kärndnerischen Annali- bus noch andern Historicis nichts gefunden wird, Jener aber nemlich Domit- ianus wol 150. Jahr zuvor schon todt gewest, und dann daß sonsten in den Historien die erheb- oder erbauung gemelten Schlosses, dem uhralten Geschlecht der Graven von Steyer, zugeschrieben wird, welche dasselbige nach ihrem Na- men, den gedachte Graven von denen in der Refier umb Steyer vor alten zei- CASTRVM STYRENSE. es ist auß den Historien bekand, daß die Römische Kayser und Kö- nige in Bayrn, unter andern ihren beherschten Provincien, Son- derlich das Noricum Ripense, (darunter das jetzige Land ob der Ennß, und die Refier umb Steyer auch begriffen gewest) wider ihre damalige biß an den Ennßfluß wohnente Feind, die Hunnen: wie auch hernach die Vngern, vermittels unterschiedener, an der

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