Valentin Preuenhuebers Annales Styrenses samt dessen übriger Schriften
346 Aber gleich wie den ersten ihre Hoffnung fehlgeschlagen; Also haben sich auch die andern mit ihrer unzeitigen Suspicion und Furcht geirret; Dann König Matthias ließ ein offenes Generale, sub dato Wien den 11ten Januarii, aller Orten im Lande, und auch allhier zu Steyer, um diese Zeit publiciren, diß ausführlichen Inhalts; „Es komme Ihr. Majest. glaubwürdig vor, daß etliche sich befinden solten, die dafür geben, als wäre das Kayserl. zu Passau gelegene Kriegs-Volck, mit dero Vorwissen und Willen, auch heimlicher mit der Kayserl. Majest. habender Corre- spondenz in das Land Oesterreich ob der Ennß, wegen einer sonderlichen und frem- den Intention eingefallen; Welch falsches, und von berührten Kriegs-Volck erdichtes Vorgeben, dahin angesehen sey, Ihr. Königl. Majest. getreue Unterthanen zu unglei- chen Verdacht, Argwohn, Mißtrauen und Ungehorsam zu bringen, kleinmüthig zu machen, oder doch, wider dieselbe, als ihrem Landes-Fürsten zu verbittern; Und also dadurch, sonderlich das gemeine Volck, an sich zu ziehen; Wann aber solches Vor- geben falsch, ungegründet und unwahrhafftigen, und Ihr. Königl. Majest. vor GOtt und der Welt ungleich geschehe, daß Sie gegen Ihre Unterthanen solche Tyranney, Muthwillen, Raub, Brand, und Mord, so täglich durch diesen Einfall vorgehen gern sehen; Darzu noch Anlaß geben, so viel unschuldiges Blut auf sich laden, und wider den ihren Ländern schuldigen Landes-Fürstlichen Schutz, also unköniglich und un- fürstlich handeln sollten. Das Widerspiel aber sey manniglich bekannt, daß nemlich Ihr. Königl. Majest. in der nechst geschlossenen und hoch verbürgten Transaktion mit allem Fleiß praecaviret; Auch dieselbe weder fertigen noch unterschreiben wol- len, Ihr. Kayserl. Majestät erklärten sich dann positiv, das zu Passau gelegene Volck, binnen Monaths-Frist, abzudancken: Allermassen sich dann die Chur- Ertz-Herzoge und Fürsten, daß solches alles würcklich geschehen soll, verschrieben. Worauf dann Ihr. Königl. Majest. nach verflossenen Termin, bey denselben und der Kayserl. Ma- jest. selbsten, um solche Abdanckung, inständig anhalten lassen; Dergleichen auch von gedachten Chur- und Fürsten geschehen; Aber bis auf den unversehenen Einfall, von der Kayserl. Majestät keiner Antwort gewürdigt worden. Sonsten sey zwar nit ohne, daß Ihr. Königl. Majestät auf so starckes Ansuchen, so vieler Chur- Erz-Herzo- ge und Fürsten, in gemeldte Transaktion, desto lieber eingewilliget, und das äußerte dabey gethan, weil Ihr. Kayserl. Majest. in Dero Löbl. Ertz-Hauß Oesterreich der älteste, das Haupt, und Römischer Kayser, auch der Natur und Stand halber, dieselbe billich zu respectieren, Dero brüderliche Affection dadurch zu gewinnen, und also Ihr Löbl. Hauß, Dero Land und Leut, in Ruhe, Fried und Einigkeit regieren und er- halten könnten: Wie Sie dann Ihr. Kayser. Majest. nicht so viel, als den Fried-häßigen Leuten, so nichts zu verlieren, wohl aber bey dergleichen Mißverstand sich erhalten, und ernehren, Rath und Antrieb, (allermassen selbige solches bey währender Trans- aktion, dieselbe zu hindern gar offte practicirt, und auch fast in andern Sachen, so ihres Beruff nit seyn, zu grossen Schaden der Christenheit zuthun, nicht unterlassen) zu schreiben. Daß aber Se. Königliche mit der Kayserlichen Majestät in dieser Sache, ein heimliche Verständnis habe, werde aus diesem Verlauff, von keinem verständi- gen Menschen können erzwungen werden. Sie hätten alsbald auf Erinnerung des geschehenen gewaltthätigen Einfalls. Ihr. Kayserliche Majestät und Deroselben Ge- heimden Räthen zugeschrieben; Und weil auch allda keine Antwort erfolget, Dero Länder alle aufgemahnet; Hiernechst die verbürgten Chur- Erz-Herzoge und Fürs- ten, um den verschriebenen würcklichen Beystand beweglichst ersucht, damit sie diese Friedhäßige, unruhige Leute, so nur auf solche Weise das Hauß Oesterreich, das Heil. Römische Reich und die Länder verwirrten, und was man von Türcken und Rebellen der Zeit überhebt, an Ihr. Königliche Majestät zu erzeigen, bedacht seyn, abstraffen; Auch sich und ihre Lande hinführo besser versichern könten.“ Anbey Annus Christi 1611.
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