Valentin Preuenhuebers Annales Styrenses samt dessen übriger Schriften

339 Annus Christi 1609. erlangtenKönigl.Consens,solcheWahl,aufdasfolgende1610teJahr,ohneBeyseynCom- missarien wieder nach alten Gebrauch gehalten worden; der Consens aber lautet also; „Die zu Hungarn etc. Königl. Majest. etc. haben gnädigst verstanden, was N. die von Steyer, durch ihre Abgeordnete alhier, wegen Ertheilung des Consens zu ih- rer Bugermeister Richter- und Raths-Wahl, bey Deroselben supplicando angebracht; Auch derentwegen, ihre Privilegia in Orginali fürgelegt und aufgewiesen. Wann denn höchst ernannte Königl. Majest. die von Steyer bey deme, wessen sie sich die Jahr resolvirt, gnädigst verbleiben zu lassen entschlossen; In ihren Privi- legien auch sich klar und lauter befindet, daß sie einen Burgermeister aus ihnen so darzu geschicklich fürnehmen und erwehlen, auch von demselben die gewöhnliche Pflicht, und Aydt, zu der Königl. Maj. und Ihr der Stadt Handen aufnehmen, und sol- ches Amt zu handeln und zu verwesen befehlen mögen; den Richter aber allein auf Ihro Majest. Wolgefallen, und Ratification Deroselben zu praesentieren haben: Also wollen höchst ernannte Königl. Maj. auf Ihr unterthänigst beschehen Bitten, Ihren Consens hiermit darzu geben, und gnädigst bewilligen, daß Sie ihre Burgermeis- ter- Richter- und Raths-Wahl, auf das 1610te Jahr, nach ihren habenden Freyheiten fürnehmen mögen; Und da hernach auch Ihro Königl. Majest. der Stadt-Richter von ihnen praesentiert, und Sie wider denselben kein Bedencken haben, sondern Ihro gefällig seyn wird, soll ihm alsdann Bann und Acht ertheilt werden. Signatum Preß- burg den 30ten Decembr. 1609.“ Hiernechst trachteten die von Steyer, ihres Stadt-Schreibers, M. Nicolai Praunfalckens, der ihnen wider ihren Willen bey voriger Reformations-Zeit, An. 1602. ex Officio aufgetrungen worden, sich zu entladen; Kündigten ihme dahero in diesem 1610ten Jahr, aus verschiedlich fürgewandten Ursachen, seinen Dienst auf, und vocirten an sein statt Hannß Christoph Drummer, damahls Lands- Haupt- mannischen Gerichts-Advocaten zu Linz; den sie auch installirten. Praunfalck aber wollte sich zur Abtrettung lange nicht verstehen, sondern die eigentliche Ursachen seiner Entsetzung wissen; beschwärte sich deßhalber gar bey Königl. Majest. und brachte eine Commission an den Herrn Lands-Hauptmann und den Vizdom ob der Ennß aus; die dann auch über eine Zeit hernach, den Handel accommodirt, daß dem Praunfalcken eine benannte Summa Geldes, zu einem Recompens und Abfer- tigung gegeben worden: Damit nahm er seinen Abzug nach Wienn; doch kam er über wenig Jahr hernach, auf die Herrschafft Steyer, als Pfleger, und wurde An. 1625. vom Churfürstlichen Bayerischen Stadthalter-Amt, zu einem Antwaldt in der Stadt Steyer eingesetzt. Mira rerum Mutatio! möchte einer allhie wohl mit AEnea Sylvio sprechen, dann An. 1610. bemühete man sich bey Rath mit Händ und Füssen, daß man dieses unangenehmen Menschen loß worden, und von der Stadt weggebracht; Hernach über 15. Jahr wieder dergestalt, dem ganzen Rath, als ein Stadt-Antwaldt vorgesetzt; Und hatte eine Zeitlang über theils damahlen noch lebende, die ihn zuvor als ihren Diener abgesetzt, zu regieren; Welches Regiment gleichwohl nicht gar ein Jahr gewähret hat. Von Anno 1532. bis in dieses 1610te Jahr, haben die Herrn Hoffmann Frey- herrn die Herrschafft Steyer, als Burggrafen, (ausser den 5. Jahren, da Herr Ludwig von Stahrenberg Burggraf gewest) und also 73. ganzer Jahr nacheinander innen ge- habt. In diesem Jahr aber, trat die Herrschafft ab, der obgedachte Herr Hannß Fried- rich Hoffmann Freyherr, und succedirt ihme in Majo Herr Geörg von Stubenberg auf Kapffenberg. Den 10. Augusti am Tag St. Laurentii, ist weiland Herr Geörg Acha- zii, Herrn zu Losenstain nachgelassene Wittib, Frau Christina gebohrne Her- rin von Perckheim, die letzte ihres Geschlechts, im Closter Garsten, zu ihrem Gemahl begraben, die Leiche vorhero in der Schul-Kirchen alhier niederge-

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