Valentin Preuenhuebers Annales Styrenses samt dessen übriger Schriften

329 Annus Christi 1600. rührte 8000. Dukaten alsbalden zu erlegen, und zugleich einen Revers, das Reforma- tions-Wesen betreffend, von sich zu stellen: Indessen solten sie, biß solches vom gan- zen Rath vollzogen, aufm Schloß zu Linz im Arrest verbleiben. Der Revers aber war dahingestellt, daß die von Steyer, den beurlaubten vermeinten Seelsorgern, kein wei- ter Exercitium zu gestatten, auch künfftiger Zeit, ohne Ihr. Majestät Consens, keine andere dergleichen wieder aufzunehmen: Die eingezogenen Kirchen und Beneficia zu restituieren; wider ihren Catholischen Pfarrer und andere Kirchen: Diener, auch ihre Lehr, Ceremonien, und andere Verrichtung des Gottesdiensts, nichts zu reden, sie schützen und handhaben; Auch sich sonsten nach der Religions-Reformation zu accommodiren versprechen und obligren solten. Doch ward hiebey zugelassen, da sich ein oder der ander disfalls im Gewissen beschwehrt finden möchte, der oder dieselben aus dem Land scheiden, und ihm ohne Schaden seiner Ehre, Leib und Gut an andere Ort zu ziehen unverwehrt seyn solte. Der Rath zu Steyer aber trug Bedencken angedeuten Revers zu fertigen; Ver- meinten auch nicht schuldig zu seyn, den geforderten Pön-Fall ohne vorhergehende rechtliche Erkäntnuß zu erlegen; Daher musten in mittelst gemeldte Raths-Verwand- te in kümmerlichen Arrest verharren. Darinnen erkranckte Michael Aidn; Und als derselb mit harter Müh, auf verschiedene beym Lands-Hauptmann von vornehmen Mitgliedern des Herrn und Ritter-Stands, eingelegte Vorbitten, hernach in die Stadt, in Sebastian Sumerauers Hauß gelassen, starb er am vierdten Tag hernach im 65sten Jahr seines Alters, wurde nach Steyer geführt, und daselbsten im Gotts-Acker, mit grossen Trauren der ganzen Gemein zur Erden bestattet. Die übrigen arrestierten, obwohlen der Lands-Hauptmann sich gegen denen, so wie gemeldt, für den Aidm gebethen, vernehmen lassen, wann sie gleich alle ver- derben und sterben solten, wollte er sie dannoch vor Erlegung des Pön-Falls nicht ledig geben. Jedoch bedachte er sich kurz hernach eines bessern, und ließ dieselben auf geleiste Caution der Wiederstellung loß; Und hiermit haben sich die von Steyer von Erlegung des Pön-Falls befreyet. Obgedachter Michael Aidn, Antoni Aidns, der anno 1538. Stadt-Richter zu Freystatt gewest, Sohn ist 35. Jahr ein Raths-Burger zu Steyer; Und darunter 16. Jahr im alten Rath, anno 1585. & 86. Stadt-Richter, anno 1595. 96. 97. Burgermeister gewest, eines grossen Vermögens. Er hat das stattliche Hauß und Garten, im Aichet von Grund erbauet, und zur Ehe gehabt, doch ohne Kinder, (1) Elisabeth Fenzlin, Wolffen Grüneisens Wittib, (2) Regina Englin, (3) Eva Strasserin.

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