Valentin Preuenhuebers Annales Styrenses samt dessen übriger Schriften

328 ren, keinen Uncatholischen zum Burger aufzunehmen, und noch viel dergleichen mehr, alles bey hoher Straff gebothen; Auch diejenigen, so ihre Kinder bey den Evan- gelischen Predigern, auf der Losenstein Leithen, Stadel-Kirchen, oder andern Orten, tauffen liessen, wurden nach Lintz citiert, und alle da mit Arrest und Geld-Straffen belegt. Der Obmann im Spital allhie, Paul Hancko, Schneider, ein alter Mann, um daß er nach Gewohnheit, den armen Leuten daselbst, die Predigt gelesen, wurde gar nacher Wien gefänglich geführt, doch über ein Zeit wider loß gelassen. Im April diß Jahr forderte der Lands-Hauptmann, etliche des Raths vor sich nach Linz; denen er in Beyseyn des Abts von Garsten, und N. Rueffen, der Heil. Schrifft Dr. fürhielte; „Es hätte Ihr. Kayserliche Majestät und Fürstliche Durchlaucht Ertz-Herzog Matthias, aus väterlicher Fürsorg diesen Dr. Rueffen, dahin behandelt, daß er eine Zeitlang zu Steyer, in der Pfarr-Kirchen predigen, und den Gottes-Dienst verrichten solle. Demnach wolle er hiemit, ihnen von Steyer bey Straff an Leib und Gut, auch Verliehrung Gem. Stadt Privilegien auferlegt haben, gedachtem Rueffen, nicht allein der Rath für sich selbst, kein Irr- oder Widerwärtigkeit erzeigen, sondern auch bey ihrer Burgerschafft und Gemein, bevor ab dem ledigen Gesind und Pöbel von Obrigkeit wegen, weil von Ihr. Majestät ihnen der Gewalt und das Regiment an- vertrauet, ernstlich dran zu seyn, damit ihme von niemand einiger Despect. Gewalt noch an der Ungebühr, zugefügt werde. Es trage nun hierunter sich zu was da wolle, solle solches allein bey denen von Rath gesucht, und dieselben zur Straff gezogen werden. Hingegen wolle er Lands-Hauptmann nicht verwehrt, sondern erlaubt, und selbst zu verantworten, über sich genommen haben, daß sie einem jeden der sich ungehorsam erzeigen würde, zu ernstlicher Straff ziehen, und andern zum Exempel, an die Bäum oder Galgen mögen hencken lassen; Benebst beweglicher Ermahnung, sie sollen doch nur diesen Mann, welchen Ihr. Fürstliche Durchlaucht väterlich und wolmeinend behandlet, hören; Er werde niemanden nichts böses fürtragen, sondern aus GOttes Wort und der Bibel seine Zuhörer unterrichten. Es hätten ihn zu Wien viel tausend Menschen, die seiner Religion nicht gewest, willig gehört, und nicht gern gesehen, daß er weggezogen: Dergleichen werde auch hoffentlich zu Steyer ge- schehen. Der Kayser habe sich einmahl dahin endlich resolvirt, keine ungehorsame Bürger in seinen Städten zu gedulten; sondern wer sich seinen Gebothen widersetze, erstlich an Gut, darnach an Leib, und mit Verweisung aus Ihro Majestät Königreich und Landen zu straffen. Es wären schon Leute verordnet, die da würden aufzeich- nen, wer hierinnen gehorsamen würde oder nicht; Und solten sie von Steyer hierun- ter sonderlich erwegen, was gestalten sie des vorgegangenen Tumults halber, beym Kayser, in Ungnaden stünden, und noch nicht ausgesöhnet wären etc.“ Weil nun hierauf die Besuchung der Predigten von Rath und Gemeine nicht dermaßen wie befohlen, erfolgte, gereichte solches dem Land-Hauptmann zu gros- sen Mißfallen; Und befahl er demnach bey Vermeidung ernstlicher Straff, daß nicht allein Burgermeister, Richter und Rath, hinführo den Gottesdienst in der Pfarr-Kir- chen mit mehrern Fleiß und Gehorsam besuchen, sondern auch ihre Mitbürger und Inwohner ernstlich dahin halten, und mit ihrem eigenen guten Exempel vorgehen sollten. Es bliebe aber nicht hiebey, sondern es war dem Lands-Hauptmann auch noch um der von Steyer verwürckten Pön-Fall, der achttausend Du- caten zu thun, die hätte er gern in baarem Geld gehabt. Wie dann, als auf seine Citation von Raths wegen Hieronymus Hirsch, Stadt-Richter, Mi- chael Aidm, Hieronymus Händel, Hanß Stauder, und Isaac Walsteck den 7. Au- guti diß Jahr, vor ihm zu Linz erschienen, denselben zugemuthet wurde, be- Annus Christi 1600.

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