Valentin Preuenhuebers Annales Styrenses samt dessen übriger Schriften

322 Annus Christi 1598. Es war aber diese Deduction und Bitt-Schrifft ganz vergebens; Dann der Lan- des-Hauptmann beantwortet hierauf dieselbige durch fernern Befehl vom 13ten Febr. „Er habe, nebst Dr. Garzweilern, dasjenige, so sie angebracht, mit Verwun- derung und besondern Mitleiden vernommen, daß sie Ihro Kayserl. Majestät, als ihres Erb-Herrns, der Religions- Reformation halber, im ganzen Lande publicirten Patenten gemessenen Resolutionen und Befehlen so vorsetzlich widerstrebten, und nebst dem verwirckten Pöen-Fall, auch andere schwehre Straffen und Ungnade, samt gemeiner Stadt unwiederbringlichen Schaden und Nachtheil, sich zuziehen wollten; Welches sie weder gegen GOtt, dem Kayser, gemeine Stadt und ihre Posterität, nicht verantworten könnten; Gebot hierauf denen vorigen Auflagen allerdings nachzu- kommen, den verwirckten Pöen-Fall aber inner 14. Tagen, ohne Entgelt gemeiner Stadt, (welche dißfalls nichts verbrochen) zu erlegen; Oder widrigenfalls zu Erhal- tung schuldigen Gehorsams, und Landes-Fürstlichen Respekts, die fernere Execut- ion auf der Raths- Personen Güter zu gewarten. Was aber ihres apostatierten Pfarrers Entschuldigung anlange, hätte es zwar derselbigen, wie auch anderer unziemlicher Anführung, weil er noch nicht angeklagt worden, gar nicht bedürfft; Nachdem er aber darinnen propriam turpitudinem selbst allegire, seine Delicta und schwehre Excess, ( welche waren, daß er als ein gewester Garstnerischer Münich, von der Rö- mischen zu der Evangelischen Religion unnd dann gar in den Ehestand getretten) bekenne, und andere beständige Religiosen noch darzu straffmäßig scalire, so solten sie von Steyer sich seiner Person, bis auf weitern Bescheid versichern etc. etc.“ Dieser Befehl wurde der aufs Rath-Hauß geforderten Burgerschafft offentlich vorgehalten und verlesen; Und sahe man für gut an, dem Lands-Hauptmann ge- meiner Stadt Befugnis und Recht zur Pfarr-Kirchen, und dem darinnen seit Kaysers Ferdinandi I. und Maximiliani II. Regierung ruhig ersessenen Religions-Exercitio nochmahls mit mehrern zu deduciren, welches dann in Schriften also geschehen, dasselbe aber allhie zu wiederholen nicht vonnöthen seyn wird. Inmittels wurde die Haupt-Vestung Raab in Ungern von Graf Adolf von Schwarzenberg unverhofft durch Kriegs-List eingenommen, das verursachte in ganz Teutschland, bevorab in ganz Oesterreich, eine große Freude; Darüber allenthal- ben offentliche Danck-Gebete und Processionen gehalten wurden. Allhier zu Steyer wurde der 14te April feyerlich begangen, mit allen Glocken geläutet, das Te DEUM Laudamus gesungen, und das Geschütz auf der Ennß-Leithen loßgebrennt. Der Kay- ser ließ Patente publiciren, daß die Obrigkeiten GOTT zu Ehren und Dancksagung, auch zu lobwürdiger Gedächtniß dessen, an den Strassen, Pässen und Wegscheiden die Creutz- und Bet- und Marters Säulen, welche die alten gottseeligen Christen, durch das ganze Teutschland aus besondern Christlichen Bedencken aufgericht, die aber an vielen Orten umgefallen, theils noch vom Türcken-Zug, theils von boßhaff- tigen Leuten und Bilderstürmern umgeworffen worden, innerhalb zweyer Monate wieder aufzurichten, zu verneuern, die Crucifix mahlen, insonderheit aber folgende Schrifft darein setzen zu laffen : Sag GOTT dem Herrn Lob und Danck, daß Raab wieder kommen in der Christen Hand, den 29sten Marti im 1598sten Jahr. AmSonntag Invocavit thatederTodabermahleneinenEingriffindieSteyrische Rath-Stuben, und nahm daraus hinweg einen vornehmen, gelehrt und weisen, auch ums gemeine Stadt-Wesen vohlverdientenMann, Hannß AdamPfefferl zu Biberbach etlichmahl gewesten Stadt-Richter und Burgermeister allhie. Er hat zu gemeiner Stadt 1500 fl. legirt; Davon sollte man einen Stipendiaten unterhalten. Er liegt samt seinen Anno1603. hernachverstorbenenBruder, ChristophPfefferl, imGOttes-Acker begra- ben.DerselbenErbendieWolffHändlischenKinder,habenihnenzurschuldigendanck-

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