Valentin Preuenhuebers Annales Styrenses samt dessen übriger Schriften
302 Diß betreffend, was von eigenen Nutzen gesagt wird, so ist billich, daß die Obrigkeiten durch gute Gesetz, und steiffe Handhabung derselben so viel verwehre, daß die Armen bedacht, gewiß versehen, nicht beschwehret, und gedruckt, sondern Ihnen geholffen werde. So nun der Eigennutz also gemäßigt und regiert wird, so ist. Er hernach und als dann nicht mehr schädlich, sondern in andere Wege, so viel er- bar, Fleiß und Mühe zuläßt, billich und zuläßig: Dann eben durch den Gewinn muß Fleiß und Mühe erwecket und erhalten werden; Und ist auch jeder Arbeiter seines Lohns würdig etc.“ Datum Schladming den 28sten Martii an. 1580. Günstiger lieber Leser! dürfft einer nicht fast sagen, diese beyde obgemeldte, der Händel und Steinberger sein hierinnen Propheten gewest (GOtt gebe nur daß ihreWeissagung mit demUntergang der alten Steyrischen Compagnie ihre Erfüllung und Endschafft erreichet hab etc.) Nun fahre ich in meinen Annalibus weiter fort. Der neue Gregorianische Calender, welchen Kayser Rudolph, in diesem Jahr publiciren lassen, hat im Röm. Reich, bey den Chur-Fürsten und Ständen der Aug- spurgischen Confession zugethan, nicht geringe Strittigkeiten erregt, welche sich der Annehmung dessen, bisher geweigert. Hier zu Steyer aber haben sich zwar die Evangelischen Prediger, daß solch neu Calendarium angenommen werde, nicht ge- weigert; aber doch gebetten ihrer mit der Publication von der Cantzel zu verschonen, und dieselbe auf andere Art anzustellen: Solche Bitte aber, wollte bey dem damahli- gen Lands-Hauptmann, Herrn Ferdinand Helffreich, von Meckau, nicht statt finden. Nachdemnun in folgenden 1584. Jahr hernach, der Rath Stephan Twengern, Laurenti Twengers, gewesten Pfarrers allhie Sohn, zur Ordination nach Regenspurg geschickt, hat der Superintendens allda, Bartholomaeus Rosinus, solche Ordination darum ab- geschlagen, weil das Ministerium zu Steyer berührten Calender angenommen, und sich hierdurch wieder unter das Pabstthum begeben habe, welches der Rath hoch empfunden, und sich deswegen durch Schreiben bey den damahligen Cammerer zu Regenspurg, Haubolten Flettacher, beschwert. Das Ministerium allhier hat in ihrer Schrifft ausgeführt, daß angeregte Calender-Sach, kein geistlich- oder Kirchen, son- dern politisch Werck sey; Auch die Mutation des alten Calenders ihre erhebliche Ra- tionesMathematicas habe:UndweilenderKayser nachdemExempel,DeroVorfahren solche Aenderung vorgenommen, die Prediger sich mit guten Gewissen mit darwi- der setzen können. Den 26. Juli diß Jahrs, starb droben gedachter Prediger M. Joann. Schreyer allhie, ein gelehrter Mann: An eine statt ist aufgenommen worden, M. Bal- thasar Richter von Leipzig gebürtig, und anstatt des auch verstorbenen Johann Mül- walders, Caplans, Andreas Rennman von Torgau. Burggraf auf der Herrschafft Stey- er war an. 1584. bis 94. Herr Hanns Adam Hoffmann, Freyherr, Herrn Adams Sohn. Eodem anno ist durch Herrn Georgen Hohenegger zu Hagenberg, Geörgen Neuhauser zu Stadtkirchen, und Christoph Strutzen Land-Schreibern, alle drey Kay- serl. Majest. Räthe, zwischen der Stadt Steyer, und dem Closter Garten, ein end- licher Vertrag in der Burgfried und Zehend-Sache getroffen worden, welche Hand- lung, wie oben gemeldt, seit anno 1523. über die 60. Jahr vor der N. O. Regierung Rechts anhängig gewest, in welchen Process das Closter Garsten, der Stadt Steyer keines Burgfriedes vor St. Gilgen Thor geständig seyn wollen; mit Fürgeben, daß des Closters Hofmarck, sich bis an die Stadt-Mauer, wo vor diesem der Teufels Bach, durch den Laichberg bis in die Ennß, vor jetzo nechst dem neuen Thor, oder wie mans nennt im Reichenschwal, geflossen, erstrecken thue; Zu dessen Fundierung die Closter-Leut allegiert, daß derjenige Bach, so in ihrer Fundation und Privilegio, Sabinicha genannt werde, und sie Sarningbach verteutschen, diseits gegen der Stadt, der Limes ihrer Hofmarck sey, und durch den Laichberg, in die Ennß, vor Zeiten 1584. Annus Christi 1583.
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