297 1583. Annus Christi 1583. Das Aettlische Wappen. In diesem 1583sten Jahr hat sich mit der Eisen-Handlung, welche biß daher von den Burgern privatim geführet worden, eine merckliche Veränderung begeben, indem solche Handlung von ihnen aufgehoben, und eine Compagnie oder Societät, unter gemeiner Stadt Guarantie, aufgericht worden; Wie solches das hierüber in diesem Jahr verfertigte Eisen-Reformations- und Capitulations-Libell ausweiset; Und hier nach der Länge zu erzehlen unnöthig ist, mit was grosser Mühe, auch vieljährige vorhergegangene Consultation und Tractaten die Kayserlichen und Ertz-Herzog Carls zuOesterreich Räthe undCommissarien, solch Steyerisches Compagnie-Werck endlich geschlossen; Worzu die von Steyer, nicht so fast aus freyen Willen, als den ernstlichen Befehlen des Kaysers zu gehorsamen, getretten sind. Der erste Cassier dieser Compagnie war Hannß Adam Pfefferl; welcher, wie er nebst Wolffen Urkhauffen, Daniel Strassern, und andern Fürnehmen vom Rath zu solch neuem Compagnie-Werck geneigt; als waren demselben, nebst mehr andern, sonderlich Wolff und Sebald Händl, Gebrüder, und Wolff Gutbrodt, hefftig entgegen. Jeder Theil hatte eine wichtige Bedencken und Motiven. Bey welchen die Commissarien keine Neigung zu solchem Werck gespührt, dieselben wurden durch sonderliche Kayserliche Schreiben vermahnet, sich hierinnen nicht widerwärtig zu erzeigen. Gemeldter Wolff Händl, damahls Burgermeister, nachdem er den Fortgang dieser Compagnie gesehen, soll mit Seuffzen gesagt haben: Nun wohlan, die Compagnie ist geschlossen, aber GOTT helffe dem, welcher wird müssen der letzte darvon sein. Was der vornehme, und sonderlich in Bergwercks Sachen verständige und berühmte Mann, Hannß Steinberger zu Schlädtming selbiger Zeit, als man mit Berathschlagung solcher Gesellschafft umgangen, an den damaligen Stadtschreiber, Melchior Heber, geschrieben, hab ich in Originali an einen andern Ort beygebracht; Und weil solches Schreiben bey den Actis nicht zu finden, so trage kein Bedencken, dasselbe zur Nachricht und Nachdenckens halber hier anzuführen: „Ehrnvester, Günstiger, Lieber Herr Stadtschreiber. Euch seyn jederzeit meine willige Dienst bereit. Nachdem mir der Wolgebohrn Herr, Herr
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2