Valentin Preuenhuebers Annales Styrenses samt dessen übriger Schriften

291 1576. Annus Christi 1575. Wolff Händel zu Römingdorff, Stadt-Richter, Hannß Adam Pfefferl zu Biberbach. Um diese Zeit und Jahre machte dem Rath und Ministerio alhie, sehr viel und große Ungelegenheit, Hannß Fäbel ein Goldschmied im Kirchweg wohnhafft, der sich der Religion halber von Insprugg nach Steyer begeben, und der Wiedertauffer und Flacianer Lehre in den articulis von der Rechtfertigung, Erb-Sünd, der H. Tauff und Abendmahl, offentlich zugethan war. Er wolte auch seine Kinder in der Jugend zu tauffen nicht gestatten, ungeacht aller Vermahnungen und Information, so das Ministerium bey ihm anwendete. Es halffen auch die von der Stadt Obrigkeit, gegen ihm vorgenommene Leibes-Straffen; sonderlich, indem er in diesem Jahr 1575. (als er ein neugebohrn Töchterl über acht Tag ungetaufft liegen lassen) imThurn auf den Knebl gesetzt wurde, mit Betrohung ihn aus der Stadt zu schaffen, gar nichts; son- dern er beschwerte sich bey dem Lands-Hauptmann Herrn Dietmarn von Losens- tein: Alda der Handel zu einemweitläufigen Process gediehen; darinnen Fäbel seinen Glauben und Religion mit ausführlichen etlich Buch Papier langen Schrifften und Libellen wieder das Steyerische Ministerium zu defendiren unterfangen, und dar- durch sich eine geraume Zeit gewehret, daß der Rath nichts sonderliches gegen ihn ferner für nehmen dürfen. Als aber gemeldter Lands-Hauptmann gestorben, wurde unlängst hernach er Fäbel, in seinem hohen Alter, aus hiesigen Burgfried geschafft, weil bey ihm keine Aenderung zu hoffen war; Er auch nicht nachliese andere Leute auf seine Meinung zu bereden; hat also die übrige Zeit seines Lebens zu Aspach, unter der Herrschafft Steyer, zugebracht. Wolffgang Khöberer allhie, und sein Weib, waren auch von Fäbln angesteckt; Er ist aber wieder zurecht gebracht, doch ein Weib bey der Fäblischen Meinung verharret, und darinnen gestorben. Anno 1576, den 25sten Juny, ist Thomas Liechtenegger von Clam, ein schweif- fender Bettler, begangner Mordt und Diebstahl halber, mit glüenden Zangen zu zwi- cken verurtheilt; aber doch wegen an ihm verspürter sonderbaren grossen Reu, und Kleinmüthigkeit, (oportet enim Judicem die anima morientis sollicitum esse) der Zwick erlassen; aber doch von unten auf geradtbrecht worden: Sein Anhang wurde mit einem Schilling abgefertigt: dieser hat zu einer Gespillin am Pranger gehabt, ein Dienstmagd Anna Tollhoverin genannt, welche ihr in Unehrn erzeugtes Kind, in großer Kälte, in eine Truhen gesperrt, in willens dasselbe also zu erfrören; Ist aber aus Schickung GOttes gefunden und bey Leben erhalten worden. Weilen dann der Conatus, wiewohl actui proximus nicht in Effectum gekommen, ist die Thäterin nicht mit der Ordinari-Straffe, sondern mit einem ganzen Schilling abgestrafft und der Stadt verwiesen worden. Den 19ten Augusti starb Wolffgang Prenner, Pfarrer allhie, deme hat mit Approbation Abt Johannis zu Gärsten succedirt, Wolffgang Lämpel, damahlen Ca- plan. An dessen Stelle ist kommen Georgius Thaidthauff von Ennß. Als man wegen solcher Pfarr Ersetzung zu Gärsten handelte, begehrte gedachter Abt an den Rath, sie solten die Prediger in der Pfarr-Kirchen anhalten, in Verrichtung der Kirchen, Geschäfft, das Meß-Gewand und die Chorröck, wie es vor Zeiten und noch in et- lichen Kirchen der Augspurgischen Confession gebräuchig sey anzuziehen; widri- genfalls müsste er die Ersetzung solcher Prediger in andere weg fürkehren. Es ist aber mit Gutachten des Ministeri hierauf geantwortet worden, daß solches Meß-Ge- wand, und Chorröck, vor langen Jahren gleichwohl ohne des Raths Vorwissen und Gutheisen bey der Kirchen abgekommen; Und ob man wohl nicht darwider, wann es noch im Gebrauch wäre, solche Ceremonien zu behalten; Inmassen sol- ches auch der geweste Prediger Basilius Seel. vor jahrn gerathen, jedoch habe die neue Einführung dessen, bey alhiesiger Gemein, allerhand Bedencken und Gefahr;

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