281 1567. Annus Christi 1566. gebrochen, ehe aber die völlige Armada in Ungarn zusammen kam, war Siget und andere Orte mehr schon verlohren, daß also durch diesen vorgehabten Feldzug der Christenheit zu Nutz, wenig oder gar nichts ausgerichtet worden. In diesem Jahr ist untern Stadt-Richter Hannsen Klingler, eine Mörder-Bande eingezogen worden, worunter Ambrosi Wechsel aus Pommern 19. Hannß Mitner von Helnburg 13. Michael Mülner aus der Schlesien 18. Mord, so die zumTheil alleine, theils aber nebst ihren Gespänen, samt andern vielen Diebstählen begangen; diese seyn den 3. May mit glüenden Zangen gezwickt, als dann mit dem Rad von oben her; Zween andere ihrer Gesellen aber, Nahmens Michael Pöschel von Egenburg, und Michael Seidel, die bey etlich begangenen Mordthaten nur Wacht gehalten, aber nicht Hand angelegt, mit dem Schwerdt gericht worden. Im Anfang des 1567sten Jahrs, übergabe das Evangelische Ministerium allhie einem Ersamen Rath, ein auf dessen Begehren verfaste Kirchen-Ordnung, worinnen sie unter andern riethen, den alten gewöhnlichen Kirchen-Ornat, beym Altar, in Handlung des HErrn Abendmahls, wieder anzurichten; Welcher vormahls in der Pfarr-Kirchen unzeitig, und ohne gemeinen Consens der Obrigkeit abgeschafft worden: Weil selbiger zu guter Ordnung in der Kirchen, zur Zierde und Wohlstand des Predig-Amts, und zu Verhütung Unglimpffs und böser Nachrede, dieser Kirchen diene; Nach dem Exempel anderer reiner und wohlgeordneter Kirchen. Item, daß die Jugend und der gemeine Mann, durch solch sichtliche Ceremonien in der Zucht erhalten, und zu fleißiger Besuchung, größerer Reverenz und öfftern Gebrauch des Heil. Abendmahls erwecket werde. Darbey wurde eine Ordnung gemacht, von den besondern Festen und Feyertägen, welche man das Jahr über halten oder abschaffen solte; Von denen Metten und Vespern, wie sie Morgens und Abends an Feyer- und Werck-Tägen in der Wochen zu halten; Item von der Kinder-Lehr, welche hierauf in der Closter- und Schul-Kirchen gehalten worden; Auch wie man die von neuen, in hiesige Burgerschafft einkommende Fremde, der Lehr und Religion halber examinieren solle. Diese von einem Ersamen Rath approbierte Kirchen-Ordnung, haben unterschrieben, Wolffgang Brenner, Pastor, Basilius Cammerhover, M. Johannes Schreyer, Johannes Müllwalder, und Wolfgang Lämpel. Es wurde auch in diesem Jahr eine Teutsche Schul-Ordnung, durch gemeldtes Ministerium gestellt, und darauf inMonathMartio CasparThierfelder, der berühmte Rechenmeister von Freyburg aus Meissen aufgenommen, zu einem teutschen Schulhalter und Rechenmeister; Deme nach dem Tod seine beyden Söhne, Daniel und Basilius in solchem Schul-Dienst gefolget sind. Im Monath April ist bey einem Ersamen Rath eine Sach fürkommen, die ich würdig achte zu erzehlen. Hannß Grunderperger, eines hiesigen Burgers Sohn, seines Handwercks ein Schuhmacher, gerieth in einen Zweiffel ob er getaufft wäre oder nicht; solch sein gefaste Ungewißheit rührte daher, daß er von seinen in seiner Jugend verstorbenen Eltern gehöret, was massen an dem Tag seiner Geburt, da man ihn zur Tauff tragen sollte, anno 1532. der Türck in einem Streiff vor die Stadt Steyer kommen; In welchem Schrecken ein jeder alles liegen lassen, und sich zur Rettung seines Leibes und Guths geschickt habe; Und weil er überdiß von seiner Mutter vernommen, daß sie mit ihme in seiner Kindheit fliehen müssen, ist er demnach in solche Kümmernuß gefallen; Ob er auch in solchen Schrecken und Verwirrung zu Steyer, das Sacrament der Heil. Tauff gewiß empfangen habe: Zeigte daneben an, seitdem er mit solchen Zweiffel und kummerhafften Gedancken beladen, fliegen ihme überall, wo er hingehe, Raben nach. Dieses schwere Anliegen klagte dieser Mann, Herrn Urban Bischoffen zu Gurck, und begehrete, daß er ihm zu Befriedigung seines Gewissens, die Heil. Tauff ertheilen möchte; Nachdem
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