Valentin Preuenhuebers Annales Styrenses samt dessen übriger Schriften

264 mehr, häußlich niedergelassen; Und hat solche Erbauung, fast in das 1565. Jahr nach und nach gewähret: Welcher Ort, von selber Zeit an, von den vorhin alda gewesenen Wiesen und Feldern, das Wiesen-Feld genennet wird. Das Closter Gärsten, hatte auf selben Gründen von alten Zeiten her, das Zehend-Recht zu praetendiren; deme die angedeute Verbauung, hieran schädlich seyn wollte, und daher die in anderwege an gemeiner Stadt begehrt; welche auch durch den An. 1584. erfolgten Vergleich ge- schehen ist. An. 1545. ist unfern vom Schloß alhie, in eines Becken Hauß, ein Feuer aus- kommen; daher gemeldtes Schloß, in Augenscheinlicher Gefahr gestanden. Wes- sentwegen hernach König Ferdinandus denen von Steyer aufgeladen, zu verschaffen, daß alle hölzerne Tächer, der Orten ums Schloß, von den Häusern gethan, und dafür Ziegel-Tächer, aufgesetzt werden; Auch fürohin nicht zugegeben werden solte, höl- zerne Tächer in der Stadt zu bauen: Wobey zugleich dem Vizdom befohlen ward, auf den Vollzug dieses Befehls fleißig Obacht zu haben. Wolffgang Waldner, ein Conventual aus dem Closter Gärsten, war dieser Zeit Pfarrer zu Steyer: Dieser fieng an, in seinen Predigten, die in der Röm. Kirchen ein- gerissene Mißbräuche in der Lehr und Ceremonien offentlich auf der Cantzel anzu- zeigen, zu straffen, und seine Zuhörer von denselben ab- und hingegen an das Wort GOttes in Heil. Schrifft zu weisen; Und ob er zwar, in den Kirchen-Ceremonien kei- ne Aenderung für genommen, so waren doch solche Predigten, der Anfang von der hernach gefolgten Religions-Veränderung bey hiesiger Stadt. In diesem Jahr haben die von Steyer, wider die Herrschafft Ebersperg, vor der Landts-Hauptmannschafft in Landts-Verhören, nach vollführter Weisung erhal- ten, daß die Burger zu Steyer, von einem geladenen Wagen, über 15.Kr. Brucken oder Maut-Geld zu Ebersperg, nicht geben dörffen; Und ist daneben der Passauische Verwalter, Johann Stierl in die Restitution, zweyer weggenommenen Ochsen Häute, sammt Abtrag der Unkosten, condemniret worden am 10ten Juli; solcher Abschied auch unappellierter in seine Krafft erwachsen. Es starb auch in diesem Jahr Peter Ritter, Burger zu Steyer, der des Lorenz Guetbrod nachgelassene Wittib, Barbara, des reichen Prandstetters Tochter, zur Ehe gehabt: Dessen ich nur incidenter, seines hinterlassenen seltsamen Vermächtnis hal- ben, hier gedencke. Dann er in seinem Testament, seinen guten Gesellen, (wie die Worte lauten) die ihn in der Kranckheit heimgesucht, Beystand gethan, und seinen Leichnam zur Kirchen würden begleiten und bestatten helffen, einen halben Drey- ling Wein legirt, seiner damit gegen GOtt ingedenck zu sein. Bey währenden Schmalkaldischen Krieg wurden An. 1546. die Kayserl. Achts-Erklärungen, wider Herzog Johann Friedrichen, Churfürsten zu Sachsen, und Philipp Land-Graff von Hessen, sowohl als auch nach diesemwider die Stadt Magde- burg; Ingleichen vom König Ferdinando, die Achts-Erklärung wieder etliche Böhmi- sche Herren, Caspar Pflugen zu Rabenstein, Graf Albin Schlicken, Wilhelm Kezinz- ky, von Rorau, Melchior Rohr, von Rorewa, und Heinrich von Widtpach, (darinnen ausgebotten, dem jenigen so ermelten Caspar oder Wilhelm lebendig lieffern würde, 5000. Thaler paar auszuzahlen) alhie zu Steyer offentlich publicirt und angeschlagen: Welche Declarationes in Orginali noch vorhanden. In diesem Jahr ist Hannß Schmidhucker, Raths-Burger alhie, ein rei- cher Eisen-Händler, im Ennß-Dorff wohnend, der lange Jahr das Spital, in seiner Verwaltung gehabt, gestorben. Er ist wohl würdig, daß auch nach dem Tod, seiner gedacht werde: Dann er hat bey gedachtem Spital, den ar- men Leuten auf viel weg nützlich gewirthschafftet; des Spitals jährliche Ein- künffte und Ertragniß in eine seine richtige Ordnung gebracht; Und darüber 1545. Annus Christi 1544. 1546.

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