Valentin Preuenhuebers Annales Styrenses samt dessen übriger Schriften

263 1543. 1544. Annus Christi 1542. Dieser Fuxberger hat vom Kayser Maximil. I. einen Frey-Brieff erlanget, daß ihm und seinen Erben, so lange von ihm recht- und natürliche Erben vorhanden, Ihro Majest. sein Gut, nicht einziehen, noch jemand dasselbe auszubitten gestatten wol- len, ohne besonder Ursach oder Verschulden: Dann auch absonderlich einen Frey oder Erlaubnis-Brieff, daß Er und seine Haußfrau, ihr Gut aneinander verheurathen, oder sonst in andere Wege verschaffen mögen; Und ob sie ohne Testament abgien- gen, doch solche Güter auf ihr Geschwistrigt, oder Dero Leibs Erben fallen sollen. Er ist billig für den andern Stifter des Bruder-Hauß zu Steyer zu halten; dann er aldahin in seinem Testament An. 1540. die stattlichen Wein-Gärten zu Nußdorff, sammt andern Gült- und Gütern, gestifftet, und noch darzu verordnet, daß seine ganze Verlassenschafft, weil er keine Leibes-Erben gehabt, in drei Theile getheilt, und seiner Haußfrauen Lucretia, gedachtem Bruder-Hauß, dann seiner zweyer Schwes- ter Kinder, jedemTheil das Drittel verabfolget werden solte: Wie dann auch gesche- hen, und hiermit also ein namhafftes Gut, von Gülten, Wein-Gärten und andern, an gemeldtes Bruder Haus kommen. Unter andern seinen Vermächtnissen hat er ein Amt Bauern, das Schecken-Amt genannt, gemeiner Stadt vermacht, von dessen Ein- kommen sollen alle Jahr, zwo ehrliche Burgers-Töchter, jede mit 12. fl. Heurath-Gut ausgesteuret, und zu gewiesen Zeiten, etliche Seel-Bäder gehalten werden. Anno 1517. hat er in der Pfarr-Kirchen eine Capelle erbaut, darinnen liegt er, sammt seinen zweyen Haußfrauen begraben; An seinem eingemauerten Grab-Stein, stehet diese Schrifft; „Hie liegt begraben der Ersam Hannß Fuxberger, der ge- storben ist, An. 1542. den 19ten November, und Bar- bara seine Haußfrau, die des Balthaser Eggenberger zu Gräz Tochter gewesen; ist gestorben. An. 1539.“ Jetzt gemeltes Schecken-Amt, darzu vermuthlich, vor Zeiten viel ein mehrers gehörig gewest, haben vor Jahren die Herren Schecken, derer offt gedacht und noch Anno 1440. der Edel und Veste Ritter, Herr Geörg Scheck von Wald, innen gehabt; davon dasselbe also den Nahmen behalten. An. 1469. hats Herr Geörg von Grave- negg, und An. 1471. der Wohlgebohrne, Herr Ulrich Freyherr von Gravenegg beses- sen. Anno 1490. hat gemeldtes Amt Kayser Friederich innen gehabt, dessen Amt- Leut zu unterschiedenen Zeiten drüber waren, die Edlen Ulrich Gimbser, Caspar Tambeck und Wolffgang Leu. An. 1513. hat dasselbe Graff Heinrich von Hardteeg, Herrn Wilhelm von Lo- senstain, und wiederum An. 1524. Graf Julius von Hardegg, an mehr gedachten Fux- berger verkauft das Pfund Gülten pr. 35.fl . Recht Lehen pr. 27. den Metzen Waitz pr. 16. Pfenning. Den Kauff-Brieff haben mit gefertigt des gemelten Grafen besonders liebe und getreue Veit Hager, sein Hauptmann zu Neustettenberg, und Andre Ober- hamer sein Pfleger, auf Heinrichsburg. Demnach dieHandtierung undGewerb, von vorigen Jahren biß hieher bey der Stadt Steyer, in mehr weg, mercklich zugenommen, daher zugleich die Mann- und Burgerschafft, sonderlich das Handwerck der Messerer, sich starck gemehret, derma- ßen, daß gemelte Burger undHandwerckschafften, mit ihren häußlichenWohnungen und Werckstetten, in Steyer-Dorff innerhalb der Stadt-Mauern, nicht genug Raum und Platz gehabt; Als hat man ungefehr umdiese Zeit und Jahr 1543. und 44. angefan- gen, auf die angemeldtes Steyer-Dorff, angereinteWiesen und Felder, die damahl zum Wiß- und Stadel-Hoff gehörig gewest, Häuser und Wohnungen zu erbauen, und auf- zurichten; dahin sichmeistentheilsMesserer, und hernach auch andereHandtwercker

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