Valentin Preuenhuebers Annales Styrenses samt dessen übriger Schriften

262 es ein Ersamer Rath durch Intercession des Herrn Burggrafen bey Abt Wolffgangen zu Gärsten, auf erlangten Consens des Bischoffs zu Passau dahin, daß eine neue Be- gräbniß bey dem Bruder-Hauß aufgerichtet ist. Welcher Ort von denen vielen dar- innen gestandenen Weichsl-Bäumen der Weichsel-Garten genennt worden. Diesen neuen GOtts: Acker, hat Anno 1542. Herr Heinrich Kurz, Weih-Bischoff zu Passau, am Sonntag Oculi eingeweihet. Die Stadt Linz ist in diesem Jahr, in Gegenwart Königs Ferdinandi fast ganz ausgebrannt; Und besorgte man sich abermahl des Türcken Einfalls in diesem Land; Nachdem er um selbe Zeit die für nehme Festungen Stul-Weissenburg und Gran eingenommen: Dahero im Land abermahl das Aufbott ergienge; Und hat ein Ers. Rath alhie, ein Edict anschlagen lassen, wann bey Tag oder Nacht ein Zeichen ge- geben werde, soll jeder Burger und Innwohner, mit der besten Wehr nebst einen Viertl-Meister; die in der Stadt, fürs Rathauß; die imSteyer-Dorff auf demPlatz, beym Spittal, und in Ennß-Dorff bey dem Brucken-Stadl, bey ihren Pflichten gehorsam- lich erscheinen; Auch bey dieser Gefährlichkeit, keiner aus der Stadt, bey Verlierung seines Burger Rechts, bleiben, und das beste rathen und besorgen helffen. Uber diß wurde auch noch eine besondere Schatzung und Anschlag zum Türcken-Krieg, von einem Ersamen Rath gemacht: Daß nemlich ein jeder, so gemeiner Stadt verpflichtet, und das Burger Recht hat, seine Häuser und andere Gründe, inner oder ausser der Stadt gelegen, schätzen, und vom 100. 1. Pfund Pfennig so wohl als auch vom aus- geliehenen Geld, reichen soll. Item von Gewerb- und Kauffmannschafft, vom 100. Gewinn auch 1. fl.; die Handwercks-Leut, ihr Handwerck absonderlich versteurn; die ledigen Handwercks-Gesellen ein Wochen-Lohn; Und ein Tagwercker auch 2. ß. auf ein ganzes Jahr reichen; Ingleichen auch welcher Burger eigne Gülten hat, ein pr. Cento versteuern soll; gemeiner Stadt Unterthanen aber, sollen ihre Güter und Vieh treulich schätzen, und zur Steur von jeden 60. fl. werth, 1. Pfund Pfenning reichen. An statt der aufgebottenen Burgerschafft aber, hat ein Ersamer Rath 53. Sol- daten geworben und unterhalten; Die wurden den 4ten Sept. nebst ihren Hauptmann Melchior Hirschen, Raths-Burger zu Steyer, zu dem andern Volck der Landschafft in die Musterung nacher Ennß auf dem Wasser geschickt; sind aber mit dem Floß an der Brucken zu Ennß angerunnen; davon ihrer neun ertruncken, die übrigen wollten weiter nicht dienen, und vermeinten mit der ausgestandenen Scheitterung ein Mo- nath Soldt verdient zu haben: Als man sie aber, ohne ihren Entgeldt von gemeiner Stadt von neuen bemehrt, liesen sie von ihrer Meuterey ab. Um diese Zeit lagen zu Linz in Verhafft zween fürnehme vom Adel, Chris- toph von Lendersheim, und Gregor Pürchinger; die waren wegen falscher Münze in Verdacht. Der damahlige Lands-Hauptmann, Graf Julius von Hardteg, verlangte von einigen Städten, und also auch von Steyer, etliche Gesandte zu schicken; denen gab man die verschlossene Acta; die solten sie eröffnen und drüber Urtl sprechen, dessen sich die Städte verweigerten, als einer Sach die sie beschwerte; Und baten zum höchsten, weilen sie sonsten über den Adel, keine Jurisdiction; derselbe auch ohne diß den Burgern und Städten aufsätzig; daher sie solcher Gestalt noch mehr Ursach gewinnen würden, wo die Deputierten der Städte über ihr Verbrechen sitzen und urteln solten; Daher als dann kein Burger seiner Handtierung über Land würde sicher abwarten können; Man wolte sie dieser Sachen erlassen: Es erfolgte aber vom Lands-Hauptmann, so wohl, als hernach auch von Königl. Majest. selbst, dahin es die Städte gelangen liessen, ein abschlägiger Bescheid. Den 19. Novemb. ist gestorben und gleich des andern Tags darauf begraben worden, Hannß Fuxberger gewester Burgermeister allhie, ein sehr reicher Mann, sein Stamm-Baum und Wappen kommt oben Fol. 97. vor. Annus Christi 1541.

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