Valentin Preuenhuebers Annales Styrenses samt dessen übriger Schriften

261 Annus Christi 1541. einstellen, die Kinder zur Heil. Tauff nicht bringen würden; Dieselben mit denen in den ausgangenen Generalien gesetzten Straffen, unverschont angesehen werden solten; Es wurde aber ob diesem Raths-Edikt nicht so gar vest gehalten. Dann nach- dem in diesen Jahr König Ferdinandus von Belagerung der Stadt Ofen, durch den Türcken mit grossen Verlust abgetrieben, und daher des weitern Einbruchs halber, in Oesterreich große Sorg und Gefahr war: So hielten auf dem Land-Tag, ein Theil der Oesterreichischen Ständ, von Herren, Ritterschafft und Städten, beym König um Zulassung an, das Evangelium und Christliche Religion, unverwehrt zu predigen; Das Heil. Abendmahl, nach des HErrn Christi Einsetzung, und Gebrauch der alten Kirchen zu reichen; Fürnemlich aber die Lehre von der Gerechtwerdung, daß nem- lich allein durch Christum die Sünden vergeben werden, zu erklären; Die Leute aber zur Christlichen Lieb und guten Wercken, als Früchte und Zeugnuß des Glaubens anzuweisen; Auch andere Gebrechen und Mängel, so in der Kirchen eingerissen zu reformiren; Allermassen man sich zu Regenspurg auf den jüngst gehaltenen Reichs- Tag verglichen hätte; Da sie dann verhofften der darinnen begriffenen Freystellung der Religion sowohl als andere zu geniessen. Wiewohl nun die Einwilligung hierinnen vom König abgeschlagen, und die Supplicanten dahin gewiesen wurden, eines allgemeinen, oder National-Concili, oder aber der künftigen Reichs-Versammlung, (darauf die Religions-Strittigkeiten mochten verglichen werden) zu erwarten; Inzwischen aber keine Neuerung oder Aenderung in der Religion einzuführen; Mit der Andeutung daß sie der angezogene Regenspurgische Reichs-Abschied nicht angehe. So wurde jedoch nichts destoweni- ger, in die durch etliche aus den Ständen beireits für genommene Aenderungen, be- vorab in Austheilung des Heil. Abendmahls in zweyerley Gestalt, per Conniventiam, weil man der Zeit mit dem Türcken-Krieg umgeben war, viel nachgesehen. Zu Steyer aber durffte man nicht wohl an, und zu solcher Aenderung in der Religion: Dann selbige verhinderte der damahlige Burggraf, offt gemeldter Herr Hannß Hoffmann nicht wenig, welcher einen Ersamen Rath, von der Lutherischen Lehr, und Besuchung der Predigten aufm Lande, immerdar abmahnete; Auf welches dann die von Steyer, weil gedachter Burggraf bey König Ferdinando in sehr grossen Ansehen und Valor war, ein besonder Aug haben musten. In diesem Jahr sifftet Hannß Luger, Burger zu Steyer, zum Bruder-Hauß allda vier Bauren Güter, und sechs Zehend-Häuser; Davon man einen Knecht und Diener, sammt vier gerichten Betten, zu Wartung der Krancken, zur Zeit der Infection halten solte; Dem Bruder-Hauß Verwalter, schaffte er für seine Bemühung aus der Kuchen jährlich zwo Gänß und ein Lamm. Den Stifft Brief haben als Zeugen gefertigt, die Edlen und Vesten Hannß Storch zu Clauß, und Veit Leichenbrand, Erb-Forster an der Ennß, seine des Lugers liebe Vettern. Derselbe bemüßigte sich auch, um diese Zeit der Burger-Rechten, und wohnte in seinem Hauß am Berg, wie einer vom Adel. Ihme ist unter andern einen stattlichen Gülten der Lauchberg und das Gut in der Tweng, nechst bey der Stadt gelegen, auch zugehörig gewest. Es schickte auch GOtt in diesem 1541. und folgenden 1542. Jahr, einen Würg-Engel hieher, der nahm einen grossen Hauffen frommer und böser Leute durch die Seuche hinweg. Dergleichen hat es auch anderer Orten nicht gefehlet, und saget offgemeldter Erhard Wild, daß allein zu Wien in die 40000. Menschen gestor- ben seyn. Bey diesen überhäufften Sterben, wurde der Freydhoff bey der Pfarr-Kirchen allhie, so ohne diß enge, gar zu klein; Und war die Gefahr ei- ner stärckern Contagion von den todten Cörpern zu befürchten; Dahero bracht

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