Valentin Preuenhuebers Annales Styrenses samt dessen übriger Schriften

245 Annus Christi 1529. er) efferatae immanitatis Exempla edidere, dies noctesque incendiis continuarunt; praedam ex hominibus, jumentis, pecudibus, Reque familiari egerunt; nullum crudelitatis genus, interim omittentes, caesis crudelem in modum quos captivos ducere posse desperabant: In mulieres ac teneram aetatem omni Libidine intemperantissime abusi, praegmantibus exciso utero Foetus eripientes, partim, terra, alliserunt, partim, hastis perfixos sanguine rorantibus ferebant: Ex praeda quae ferre non poterant, perdiderunt.“ Haben alles mit Feuer und Schwerdt verheeret, Leute und Vieh weggeführet, die Gefangenen, so ihnen nicht folgen können, niedergehauen, und gar keine Grausamkeit unterlassen; Weiber und unzeitige Mägdlein viehischer Weiß geschändet, die schwangern Weiber aufgeschnitten, die Geburt aus dem Leib gerissen, Jungs und Alts auf die Erden niedergebunden, mit ihren Copien durchstochen, und also angespiesset, blutig daher geführt. Indem ich aber solches erzehle, und andere es lesen, wäre wohl zu wünschen, daß wir diese verübte Grausamkeiten in unserer Steyerischen Nachbarschafft begangen, (welche doch bey weiten nicht also können erzehlet oder beschrieben werden, als groß wohl das erbärmliche Elend damahls wird gewest seyn) auch nach jetziger Zeit, öffters bedächten, Buße thäten, und GOTT fleißig bäten, uns, unsere Kinder, und Nachkommen, vor solchem gräulichen Jammer gnädig zu behüten. Weil aber dieses nunmehro eine alte, über hundertjährige Geschicht ist, so dencket fast niemand mehr daran. Gleichwohl seyn auch die erzehlte unmenschliche Thaten, manchen Türcken auch sehr theuer zu statten kommen; Dann das Bauer- und Land-Volck, so sich von der grossen Furcht und Schrecken wieder etwas erholet, haben sich aller Orten zusammen gehäufft, die Türcken, welche sich auf dem Rauben zerstreuet, dort und da überfallen; deren eine grosse Anzahl erlegt; von den Höhen mit Steinen todt geworffen; viel gefangen, in die Städl und Ställe ein gesperrt, alsdann mit Feuer verbrennt; auch ihnen viel vom Raube wieder abgenommen. Und gedenckt gemeldter Ursinus, daß auch das Weiber- Volck hierbey tapffer, ja männlich sich erzeiget und geholffen; Als welche sonderlich in einem Dorff ein denck würdiges Treffen gehalten hätten. Unter währender Belagerung der Stadt Wienn, kam Herr Sigmundt Jagenreutter gen Steyer, mit Creditiv-Schreiben, von der Königl. Majest. hinterlassenen Räthen, und brachte für: Es hätten die jetzo zu Ennß versammleten Land-Stände gewilliget, zu Proviantirung des Kriegs-Volcks, ihr übriges Getraid verabfolgen zu lassen, und in die Städte zu führen; doch dergestalt, daß jede Stadt, dahin solches Getraid gebracht wird, gegen dieselben Land-Stände der Bezahlung halber sich verschreiben solte, für ein Muth Korn 8. fl. und Habern 5.fl. Die weil dann solche Proviantirung der Christenheit, und bevorab der belagerten Haupt-Stadt Wienn, und der darinn liegenden Ritterlichen Kriegs-Leute höchst-nöthig; und ohne das die Stadt nicht zu erhalten wäre; Als solte die Stadt Steyer Ihro König. Majestät zu gnädigsten Gefallen solche Verschreibung an die Land-Stände thun; Hingegen sey Königl. Majestät erbietig wann der Obrist-Proviant-Meister, Marx Peckh von Leopoldtstorff, Königl. Rath und Vizdom in Oesterreich, solches Getraid abholen werde, sich der Wiederbezahlung wegen, ingleichen gegen sie zu verschreiben, und das Geld darum auszuzahlen; Auch die Stadt hierinn Schadloß zu halten. Solches zu thun, haben die von Steyer sich nicht allein erbotten, sondern auch selbsten bei etlichen Land- Leuten, in der Nachbarschafft um solche Getraidt-Lieferung angemeldet, von denen aber nichts erfolget: Welches sie die Königl. Räthe zu Lintz erinnert, wie sie sich allenthalben, hätten anmelden lassen, sonderlich zu Garsten und Seitenstetten; Allda wissentlich Getraidt vorhanden: Aber an keinem Ort was erhalten. Garsten sagt, es hab sein Gedraidt im Weyr; Seitenstetten, es habe es nach Waidthoven gegeben.

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