Valentin Preuenhuebers Annales Styrenses samt dessen übriger Schriften

223 Annus Christi 1525. auf solchen Fall wären sie von Steyer, und ein erbare Gemein sich als getreue Unter- thanen mit ihrem Leib und Gut gehorsamlich zu halten, willig und erbietig. Diese Antwort und Erklärung liessen die von Steyer auch den Fürstlichen Commissarien zu Lintz, Herrn Sigmunden Jagenreutter zu Pernau, Anwaldt der Lands-Hauptmannschafft, Geörgen Sighardter, Vitzdom, und Eraßm. Pankircher, PflegernzuEnns,durchGesandte,wiezugleichdenStädten,WelßundEnnß, andeuten. Inmittelst geschahe der Zug des Land- und geworbnen Volcks auf die Wel- ser-Hayde, um Neubau, zum Feld-Hauptmann, Herrn Alexander Schiesser zu Frey- ling, Ritter. Nachdem sich aber hierbey von den Städten kein Hülffe finden ließ, erin- nerten die vonWelß den Rath zu Steyer, wie sich die Prälaten und Herren vernehmen liessen; wo die von Städten mit ihrer Anzahl Volck nicht auch zu ihnen stossen, sie von Stund an auch wiederum aus dem Felde ziehen wollten. Hierauf deliberirten die von Wels mit den Commissarien, und befunden, wo sie nicht sollten erscheinen, daß es den Städten grossen Nachtheil und Unwillen verursachen würde; und beschlos- sen dahero, ihr Volck auch dahin zu schicken: Darauf dann auch die von Steyer, ihre Meynung und Schluß geändert; etlich und dreyßig Mann geworben Volck auf die Welser Hayde zur Hülff abgesendet. Währender dieser Unruhe hat am Erchtag nach Viti ein Ersamer Rath zu Steuer, zum erstenmahl eine Ordnung gemacht we- gen Aus- theilung der Viertel, und Benennung gewisser Viertel-Meister; derselben seyn in der Stadt vier, im Steyerdorff zehen, und in Ennsdorf zwey geordnet worden: Denen war befohlen, daß jeder treulich und fleißig Aufsicht halten, und wo es noth seyn würde, einen jeden Burger und Inwohner in seinem Viertel zu erfordern Macht haben sollte, es sey bey Tag oder Nacht zur Wacht, Thor stehen, oder zu andern Nöt- hen; Und so sich etwann Unfug oder ander gefährliche Sachen zutrügen, dasselb vor allen Dingen einem Bürgermeister und Richter anzusagen, und nicht zu verhalten; daß auch ein jeder Burger und Inwohner seinem Viertel-Meister soll gehorsam seyn, darneben wurde die Muster- und Bewehrung der Burgerschafft fürgenommen, die Thore, Pasteyen und Wehren an den Stadt-Mauern repariret, und wegen des Feuers gute Ordnung gestellt. Auf den 24.Junii ward eine Versammlung hieher gen Steyer bestimmt, allwo der Ausschuß der N. O. Lande sollte zusammen kommen: Als nun die von Land Steyer, darunter ein Herr von Dietrichstein war, nahe beym Weyer am Casten angelangt, wurden sie durch die Bauerschafft daselbst zuruck getrieben, daß sie gar aufs Schloß Gallenstein weichen musten; Doch wurden sie von dannen her- nach, auf des Landes-Hauptmann Befehl, von der Stadt und Herrschafft Steyer durch ihre allda hingeschickte Burger und Leute in nahmhaffter Anzahl, hieher begleitet; was aber von Ihnen allhie tractiret und gehandelt worden, ist nicht aufgezeichnet. Montags vor Margarethae versammlete sich eine grosse Meng, von hiesiger Burgerschafft und Gemein in die Pfarr-Kirch; Und schiene fast, als hätten auch die- selben zu einer Aufruhr Lust; Dann sie liessen in dem Rath zweyerley gelangen, daß nemlich fürohin bey Anschlagung der Steuer, aus der Gemeine, von jeden Viertel zween oder drey Hauß-Gesessene dem Rath adjungirt, und dann gemeiner Stadt Freyheitenden Burgern zu ihren Handel dienstlich, auf Begehrn und nach laut Kay- ser Maximiliani Bescheid, verlesen und mitgetheilet werden sollten, welch beydes ein Ersam Rath, weil damahls Herr Omnis die Oberhand hatte, zwar zusagten, aber doch die Vollziehung hernach unterliessen. Als in währenden diesen Bauer-Wesen, Montags post AEgidii die Land- schafft eine Versammlung zu Welß aufm Rath-Haus gehalten, und sich, wie zum Theil droben gemeldt, die von den Städten, den obern Ständen, in ih- ren wider die Bauern vorgehabten scharffen und blutigen Process, nicht in al- lem accommodiren wollten, hat Christoph Herr von Traun, unter andern in

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