Valentin Preuenhuebers Annales Styrenses samt dessen übriger Schriften

222 habe das Vieh frey geschaffen für demMenschen, und sey solcher Zehend allein von dem Menschen erdacht.“ „Drittens, die Leib-Eigenschafft begehrten sie gantz aufzuheben, weil Christus Alle Menschen mit seinem Blut erlöset und befreyet habe.“ „Viertens, weil GOTT den Menschen bey dessen Erschaffung Gewalt gegeben, über alle Thiere auf Erden, so begehrten sie Wild und Fische gemein zu haben, und nicht zu leiden, daß solches Wild den Früchten der Erden zu Nachtheil also geheget werde.“ Zum „Fünfften, das Holtz und Wälder, die von den Obrigkeiten nicht sonderbar erkaufft, sollten einer gantzen Gemeine jedes Orts zum Gebrauch frey gelassen werden.“ „Sechstens, die Dienst- und Herrn-Forderungen, ohne Steigerung, beym Alten verbleiben zu lassen.“ Zum „Siebenden, die Robatt umsonst von den Bauern nicht zu begehren, sondern solche Dienst ihnen zu belohnen.“ Zum „Achten, diejenige Güter, so die angeschlagene jährliche Gülten nicht ertragen mögen, der Billigkeit nach, in eine ringere Schätzung zu bringen.“ „Neundtens, die Straffen nicht zu erhöhen, sondern bey dem alten verbleiben zu lassen.“ Zum „Zehenden, was vor diesen von Aeckern undWiesen, zu einer gantzenGemeine gehöret, selbiges wieder dahin zu geben.“ Zum „Eilfften, den Brauch, genannt Todtfall, dadurch Wittib und Waysen des Ihrigen beraubt werden, hinführo gantz abzuschaffen.“ „Zwölfftens, erbieten sie sich schließlich, wofern ein oder der ander aus diesen Articuln dem Wort GOttes zuwider, wollten sie denselben gerne fallen lassen.“ Dieweilen dann der Bauerschafft Beschwehrden allein wider die Geistlich- keit und den Adel, nicht aber wider die Städte gerichtet gewest; So hat gegen diesel- be auch in diesem Land zum Aufstand gerathene Bauerschafft die Stadt Steyer zum Widerstand sich nicht verstehen wollen; Obwohl denselben der Lands-Hauptmann mit Ernst anbefohlen, und sonderlich denen von Steyer gebotten, aufs stärkste auf zu seyn, und wo vonnöthen, die Land-Leute, samt ihrem Volck, in die Stadt ein- und auszulassen und zu proviantiren. Wie dann gleicher Weiß die gesamten sieben Städte, in der obern drey Stände gemachten Schluß, (welcher dahin ergangen, daß, wo sich die rebellischen Bauren nicht wollten gütlich weisen lassen, sie mit dem Schwerdt anzugreiffen, und zumGe- horsam zu bringen) keinesweges einwilligen wollen; sondern ihre Bedencken darwi- der denen Fürstlichen Commissarien übergeben; Von welchen intent abzumahnen, undzugleicherHülffdie vonSteyer zuvermahnen, hatHerr Lands-HauptmannHerrn Achatium von Losenstein und dem Pfleger auf Steyer, vielgedachten Marschall, die Commission aufgetragen; Welcher solche Samstags nach Corporis Christi abgelegt; Aber einErsamerRathhat sich, auf gehalteneBerathschlagung, samt einer gantzenGe- meine, einhellig entschlossenund erkläret:Weilendie damahl geläuffigeZwistigkeiten nicht eine gantze Landschafft betreffen, sondern nur die Prälaten, den Adel und ihre Unterthanen betreffe, wolle sich mit Nichten gebühren, in einige Hülffe einzulassen, oder Volck zu schicken; In guter Zuversicht, daß auf Ihrer Fürstl. Durchl. Räthe und geordneter Communen sowohl, als gemeiner Landschafft, ausgegangene Generalien in der Bauerschafft Beschwehrung also würde gehandelt werden, daß es keines Feld- zugs bedürffe; Wo es aber darzu solle kommen, daß Ihro Durchl. Cammer-Gut, Fle- cken, oder einer gemeinen Landschafft unvermuthet Schaden und Eingriff geschähe; Annus Christi 1525.

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