Valentin Preuenhuebers Annales Styrenses samt dessen übriger Schriften

217 Annus Christi 1521. von Reichenau, Pfleger zu Steyer, Ladisla Sterner, erbetten vom Herrn Achazen von Meckhniz, und seiner Hausfrauen, Margaretha, und deren Geschwistrigt, Herr Wilhelm Zöllner, Pfleger zu Mayenberg, Hannß Zerrer, Burger zu Lintz, als Beystande der Prandtstetterischen Wittib und ihrer Kinder; Dann von wegen des Stadt-Magistrats, Andree Rottmann, und Geörg Fischer. Man hat von alten glaubwürdigen Leuten, die es auch von ihren Eltern gehört, wie daß auf eine Zeit Kayser Maximilian, bey seiner Anwesenheit zu Steyer, zu gedachten Prandtstetter in sein Haus kommen, und an ihn begehrt, seinen Schatz sehen zu lassen; Welches geschehen; Und hab der Kayser alsdann gefragt: Was er Ihme dann aus demselben wohl schencken oder verehren werde? Prandtstetter aber geantwortet: Es gehöre solcher Schatz, und alle das seine, ohnediß Ihro Majestät zu; So habe der Kayser nicht mehr dann nur einen Ducaten zu sich genommen, und gemeldet: Er wolle solchen zur Gedächtniß sein, des Prandtstetters, behalten. Droben ist gedacht, was massen die Landschafft in dero Anno 1519. aufgerichten Landes-Ordnung unter andern Fürsehung gethan, daß alle unehrliche Reuterey, Rauberey, und deren Unterschleiff, Hausen und Hofen im Land abgestellet, und bey Verlust Leibs und Gutes verbotten worden; Dann dergleichen noch damahlen in diesem Land, als überbliebene Reliquien und Früchte der bey Zeiten Kayser Friederichs Regierung fürgeloffenen Kriegs-Läufften, gar gemein, auch unter dem Adel ziemlich practicirt wurde, die manchen Kauff- und Fuhrmann um Ritter-Zehrung ansprachen, daß er GOtt gedanckt, wann er mit dem Leben davon kame. Inmassen sonderlich erscheinet, aus Ertz- Herzogs Ferdinandi in diesem Lande, auch hie zu Steyer, publicirten Patent; Darinnen vermeldet wird, wie Ihro Durchl. im Eingang Dero Regierung, solche Strassen-Raubereyen dergestalt gemehrt gefunden, daß Sie geursacht worden, dieselbe so viel als möglich, mit strenger Handlung, und mercklichen Darlag ihrer Cammer-Güter auszureuten. Von diesen Hecken-Reutern nun, ließ um diese Zeit der Ertz-Herzog einen von Adel aus diesem Land, Bernhardten Zeller zu Schwerdtberg, durch das Stadt-Gericht zu Lintz, in gefängliche Hafft nehmen; Als der von Strassen-Rauberey wegen sehr beschreit war; Auch andere dergleichen Gesellen, aus seinem Schloß zu Schwerdtberg aus- und anreiten ließ; Zeller hatte sich zwar vorhero um Aussühnung und sicher Gleit beym Kayser Carln zu Worms auf dem Reichs-Tag beworben; Auch, in Ansehung seiner Jugend, die Absolution des Verdachts erhalten; Darauf er sich weiter nichs ungleiches befahrte; Aber der Ertz-Herzog befahl, ungehindert solchen Kayserl. Gleits-Briefes, welchen Zeller mit verschwiegener Warheit, ausgebracht habe, auf die Aussagen anderer seiner in Verhafft gekommenen Consorten, wie recht sey zu verfahren. Welches ich darum hiebey gedencke, weilen dieser Handel dem Rath zu Steyer auch Mühe und Arbeit gemacht hatte; Dann sie auf Fürstl. Befehl aus ihren Mittel Gesandte zu solchem Criminal-Process senden müssen. Zeller wurde hierauf mit der Tortur angegriffen, bekannte noch unterschiedliche von ihm und seinen Gespannen, an der Mährer- und Bayrischen Gräntz; Auch an der Spercken, bey Clamb in diesem Land begangene Strassen-Rauberey; Wie sie viel Kauffleute und Wägen geplündert; Er machte zugleich seine Gehülffen namhafft, ausser den gemeinen Mit-Reutern und Knechten, Ruprecht Reuter, (der auch neben ihn im Gefängniß lage) Ottmar und Mattheus, die Oberhaimer zu Marspach, Bartlme Oberhaimer, Geörg Ohaimer, Urlich Hörleinsperger, Geörg von Weißbriach, einer von Bernegg, Bernhardt Trautmansdorff, einer von Malowiz, Leo Hohenegger, Ebner zu Rab, und andere. Ihre Pferde und Leute hatten zu Zeiten dabey gehabt Herr Wolff von Losenstein, und Herr Sigmund Kauffeneck; Den Raub haben sie zu Schwerdtberg, und zu Weittenegg, bey einer Frauen von Trautmannsdorff, und zu Marspach getheilt; Otmar Oberhamer sey zur

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