214 Der Rottaler Wappen. Auf dem, am Tag St. Sebastians anno 1520. angestellten Land-Tag erschienen zu Lintz, vorgemeldte subdelegirte Königl. Commissarien, welche von der Landschafft die Huldigung forderten. Darzu erklärte sich dieselbe, als gehorsamlich und willig; Doch daß ihnen des Landes, und andere ihre Privilegia zugleich confirmirt, ihre schrifftlich übergebene Gravamina erledigt, und das Gericht vorher ersetzt werde: Nach langer Handlung, wurde endlich den Commissarien die Huldigung geleist; die sich hingegen am 16. Febr. verschrieben, daß den Ständen ihre Privilegia, Herkommen und Gewohnheiten, von Königl. Majest. und dem Ertz Herzog Ferdinanden bestättigt, und ohne allen ihre Kosten überschickt würden. Es sollte auch die Ober-Regierung der Lande innerhalb 6. Monathen, mit der Landschafft ob der Ennß und anderer Länder Rath, ohne weitern Aufzug besetzet werden, welches Regiment alsdann der Landschafft, Gemein und andere Gebrechen, nach Billigkeit entscheiden solle: Sie Commissarien wollten auch mit ihren gnädigsten, gnädigen Fürsten, Herrn und Freunden alles Fleißes handeln, daß die Rechnung, Einnahme und Ausgabe, so eine Ersame Landschafft, nach Abgang Kayser Maximilians, vom Fürstlichen Cammer-Gütern und Steuer-Geld, von ihnen selbst, oder wem sie solches befehlen in Empfang genommen, und die Lande wie billig mit Quittungen versehen werden; Auch Bann und Acht halber innerhalb Monaths-Frist, ein General-Mandat in diese Lande geschickt; Die bisher verzogene Lehens-Verleihung sollte der Landschafft ohne Schaden geschehen, und mit solcher Belehnung auch künfftig so gehalten werden, als von Alters Herkommens ist; darneben wurde die Landschafft absonderlich versichert, daß diese denen Commissarien, und nicht denen Landes-Fürsten, in Person selbst, nach den Freyheiten und alten Herkommen des Landes geleistete Huldigung der Landschafft und ihren Nachkommen künfftig ohne Schaden seyn solle. Zu den Zeiten, als die Herren von Rogendorff Hr. Caspar, sonderlich aber dessen Söhne, Hr. Wolffgang, Wilhelm und Geörg, die Burggrafschafft Steyer besessen, geriethen dieselben gegen der Stadt in grosse Differenzien und schwere Rechts-Process, daraus böse Nachbarschafft entstunde, und thät also je ein Theil dem andern, wo er nur konte, viel zu Leid: Dann weilen gemeldte Herren bey Kayser Maximiliano, und hernach, bey Kayser Carl und Ertz-Herzog FerdinanAnnus Christi 1520.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2