Valentin Preuenhuebers Annales Styrenses samt dessen übriger Schriften

210 Von Städten, Georg Kernstock Stadt-Richter zu Steyer. Michael Tyrolt Raths-Burger zu Linz. Michael Achtleitner, Raths-Burger zu Welß. Zu Pruck an der Muhr haben sich die Nieder-Oesterreichische Lande, neben der Graffschafft Tyrol, am Sonntag Oculi in der Fasten ferner verglichen, und eine Ordnung aufgericht, wie und was gestalt, mit was Anzahl Volck und Rüstung zu Voll- ziehung der vormahls, laut des Inspruggerischen Revers, und der darinnen begriff- nen Defensions-Ordnung, ein Land dem andern; so wohl dem Königreich Ungern und Croatien, im Nothfall zu Hülff solte erscheinen: Item, wie die Landes Defension anzustellen, Obriste und Hauptleute zu erkiesen; Worbey sich das Land ob der Ennß, halb so viel in der Rüstung zu leisten erkläret, als das Land unter der Ennß. Einem Reisigen ward zum Monath-Sold 8. einem Fußgänger 3. fl. ausgeworffen. Daß auch die Vizdome in den Landen der Fürsten Cammer-Gut, nach ihrer Pflicht, ansagen sollen: Inmasen Herrn und Land-Leute gethan; darauf nicht weniger gleichmässige Rüstung zu schlagen; Auch da es zu einem Anzug käme, die Vizdome von der Urbar- Steuer und Cammer Gut die Besoldung auf die Kriegs-Leute bezahlen solten. Item, eine Bottschafft zu König Carl und Prinz Ferdinanden zu schicken: Es solte aber jedes Land, die ihrigen daheim mit Eyd und Pflicht verbinden, daß sie bey den Fürsten nichts anders handlen wollen, dann was Ihnen in der Instruction auf- erleget wird: Diese Bottschafft soll sammt ihren Dienern in schwartz gekleidet, und Klag-Kappen haben und tragen. Wegen der Müntz wurde die Ordnung gemacht; daß jedes Land Müntz-Proben auf bestimmte Zeit nach Wien zu schicken; Alda selbige besehen; Jeder Münz ihren Werth, und die Schweitzerische Kreutzer auf 3. Pfenning zu setzen. Nachdem auch den Landschafften nicht wissend sey, wo oder wie der verstor- benen Kays. Maj. Siegel, Secret, Caschet, Kleinod, Signet, Ring und ander geheime Sachen verwahret; davon viel seltzsame Reden gehört werden; Als solle denen die sich etwann für Testamentarios achten, wie auch den Kays. Cammer-Dienern, jedem insonderheit zugeschrieben und begehrt werden, daß ein jeder dem Regiment im selben Land anzeigen soll, wie nach Kays. Majest. Absterben damit gebandelt, und wo dieselben verwahret seyn. Es solte auch dieses der Landschafften Fürnehmen, durch die Bottschafften denen Fürsten angezeigt werden; Auch wegen Bann und Acht, sey dem Herrn Michael von Wolckenstain und dem von Serentein zu schrei- ben, und hierin Unterricht zu begehren; So es auch vonnöthen, die Fürsten selbst um Vergleichung zu ersuchen. Ob sich auch zutrüge, daß der Lande eines oder mehr, um Sachen in dieser Ordnung beschlossen, widerwertig angelangt wurde, soll kein Land ohne daß andere darein verhängen oder bewilligen. Indeme dieses unter den Landen gehandelt wird, erhebt sich an den Gränit- zen dieses Landes um Freystadt, ein unversehene Unruhe. Georg von Haugwiz, und Wenzlau Khßthwender von Zporlockhawizich, nebst andern ihren Gehülffen, hatten diesem Land abgesagt; Unterm Fürwand, als werde ihm Haugwitzen, sein Vätterlich Erbe wider Recht vorenthalten: Dieses Gesindl hat sich in der Char-Wochen, zwischen Pudtweiß und Weleschin, bey 200. zu Roß und etlich 100. zu Fuß starck versamm- let; zu denen sich auch die Zinispänn (waren Edel-Leut denen Kayser Fried- rich noch ihr Schloß, Hirschlag genannt, eingezogen hatte) geschlagen; In Wil- lens, die Stadt Freystatt zu überfallen. Dahero ließ der Landts-Hauptmann und die Land-Räthe das Aufbott im Land ergehen: Hierzu har die Stadt Steyer, auf ihre Unkosten 80. Fuß-Knechte geworden, und zu Hülff geschickt; Haupt- Annus Christi 1519:

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