Valentin Preuenhuebers Annales Styrenses samt dessen übriger Schriften
209 Annus Christi 1519. 4; einemBurger 2. Pferd passirt;Mit weiterer Instruction, was des Lands-Hauptmanns und der Land-Leute Administration so wohl in Justiz- Cameral- und Kriegs-Sachen für sich allein so wohl, als auch in wichtigen und schweren Fällen mit Zuziehung noch anderer 3. oder 4. Personen, aus jeden Stand, seyn solle: In Justiz-Sachen zwar, ob wohlen ausser Landes-Fürstlicher Bewilligung und Befehl in Gerichtlichen Sa- chen, nichts zu Handeln sey; so solte doch, zu Verhütung mehrers Übels, Reich und Arm, bey ihren Rechten gehandhabt; Und alle, so mit Gewalt ihrer Possess entsetzet, bis zu Austrag der Sachen restituirt werden; doch möchten Lands-Hauptmann und Land-Räthe die Güte zwischen den strittigen Partheyen, wohl pflegen, dieselben ver- einen oder die Sach auf künfftiges Urtel und Recht anstellen. Sie solten auch Macht haben, mit allen Officier-Aemtern, und des Landes-Fürsten Urbar- Gütern, dermas- sen zu handeln, wie sie für Nutz und Gut ansehen. Es ward ferner geschlossen, zur Defension des Landes 50. Pferd von Cam- mer-Gütern zu unterhalten, einen Feld-Hauptmann und Viertel-Hauptleute zu erkiesen; Mit fernerer Bestellung, was zum Krieg und Defension des Landes, mit Aufbott, Musterung und Verwahrung der Pässe; Aufsicht auf fremde ankommen- de Leute, und in andere Wege vonnöthen: Zu welcher Rüstung und Anschlag auch die Ausländer so Güter im Lande haben, gezogen; Und da sie mit der Vollziehung säumig oder widrig sich bewiesen; von ihren Gütern doppelt so viel alsdann einzu- ziehen, als ihr Anschlag austräget. Daneben entschlosse sich die Landschafft, eine Bottschafft gen Brugg an der Muer, zu der in Oesterreichischen Landen angestelten Zusammenkunfft zu schicken, mit Instruction, welche der Lands Hauptmann und die Land-Räthe verfassen sollen. Dieselben Gesandten aber sollen mit der Bottschafft von Unter-Oesterreich vorher in die Neustadt ziehen; alda die Bewahrung der Cleinodien, so einer Landschafft versetzt, und darum sich beyde Lande gegen der Cron Ungarn verschrieben, zu be- sichtigen: Und ward dabey schließlich alle Reuterey und Rauberey, Unterschlaiff, Be- hausen, Höffen und Fördern, bey Verlust, Leib und Gut, scharf verboten. Solch gemachte Landes-Ordnung nun, haben im Namen der gesamten Land- schafft unterschrieben und gesiegelt, die Prälaten von Crembs-Münster, und Lam- bach, Graf Geörg zu Schaumberg, Herr Bartlmee von Stahrenberg, Wolffgang Walch, Adam Schweinbeck, die Städte Linz und Ennß. Hierauf seyn solcher Ordnung zu folg, Herr Wolffgang Jörger, zu Tollet, Rit- ter, so vorher Lands-Hauptmann gewest, in solchen Amt bestättigt; zu Land Räthen aber wurden erwehlet, Aus dem Prälaten-Stand, Petrus Probst zu St. Florian; Leonardas Abt zu * Willerung; Der Abt zu Paumgartenberg. Vom Herren Stand, Hr. Cyriac Frey-Herr zu Polhaim und Wartenburg. Hr. Hannß Herr von Scherffenberg zu Spilberg. Hr. Achaz Herr von Losenstain zu Lostain Leithen. Ritter-Stand, Caspar Schallenberger zu Lufftenberg, Lazarus Aspan zu Weimbspach, Sigmund Jagenleuther zu Pernander. * Willhering, Hilaria; Cistercienser Abtey und Closter in Ober-Oesterreich, ohnweit Linz.
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2