Valentin Preuenhuebers Annales Styrenses samt dessen übriger Schriften

199 dahin gestifft, diese Worte setzet; Das Siechen-Haus, so wir gestifft und aufgericht haben. In Ennßdorff, in Sebastian Abstorffers Haus, ist in diesem Jahr ein Feuer aus- kommen, das 35. Häuser verzehret. Der Kayser befand sich im Monath Dec. in diesem Land, schickte mit Cre- denz-Briefen, datiert Yschl, den 14. dito nach Steyer, den Ersamen, gelehrten, seinen andächtigen und getreuen Lieben, Doktor Eraßmus Dopler, Probst zu Neuburg, und Geörgen Sighardter, Vizdomb; die haben von gem. Stadt, 1000. fl. Anlehen negotiret. Die Burgermeister Richter- und Raths-Wahl, aufs 1512. Jahr ist, wie vor Alters her- kommen, ohne Beyseyn Commissarien, fürgangen: Inmassen aus folgenden Kays. Wahl-Consens erscheinet; „Getreuen Lieben. Als euch jetzt die Aembter in unse- rer Stadt Steyer, zu besetzen gebühret; Dabey dann etliche Unserer Commissarien seyn sollen: Und wir aber dieselben Unsere Commissarien so eilends zu Euch nicht schicken können, auch derselben, dieweil ihr der Sachen untereinander nicht irrig, sondern einig seyd, deshalb nicht noth ist; So vergönnen wir euch, daß ihr dieselben Aemter, unverhindert des, daß Unsere Commissarien nicht dabeyseyn, selbst beset- zet; Mit Ernst befehlend, daß ihr Personen, die euch tauglich und geschickt bedün- cken, und die Unser, und gemeiner Stadt Nuz betrachten, darzu fürnehmet, und weh- let, wie von Alters Herkommens ist. Geben zu Gmündten, am 17. Dezember, 1511.“ Als nun zu gewöhnlicher Zeit, Sonntags vor Thomae, man zur Wahl aufs Rath-Hauß erschienen, ließ die Gemeine dem Rath für bringen; Dieweilen nunmehr zwischen ihnen keine Widerwärtigkeit sey, die im Kayserl. Bescheid fürgeschriebene Ordnung der Wahl etwas lang, und dem gemeinen Mann unverständig sey; so woll- ten und begehrten Sie, daß solche Wahl nicht nach dem Bescheid, sondern wie vor demselben von Alters Herkommens, fürgenommen würde. Welches ein Rath nicht willigen wollen, weil in ihrer Macht nicht stehe, den Bescheid aufzuheben; Jedoch weilen die Anno 1510. auf das 1511. Jahr fürgangne Raths-Wahl durch die Commis- sarien, um Beschleunigung willen, dergestalt verrichtet worden, daß ein Rath die 26. aus der Gemeine; dieselbe aber inzwischen, die 6. vom Rath erwählt, so solle es dißmahl auch also gehalten werden, doch dem Bescheid ohne Abbruch. Inmassen auch hierauf also geschehen. In diesem 1511ten Jahr galte die Metzen Korn 15. bis 17. ½ Kr. Der Habern 6. bis 7. Kr. Anno 1512. hat Kayser Maximilianus, gem. Stadt Steyer, Land-Frey-Briefs, datiert Linz den 13. Januarii gnädigst begabet, daß sie in ihren Fertigungen, sich des rothen Wachs gebrauchen mögen, welches selbiger Zeit, für eine sonderbahre Ho- heit gehalten wurde; dessen sich auch vor diesem, die fürnehmsten Herren im Land, nicht jedesmahl gebraucht: Wie dann in hiesigen Archiv viel Brief zu zeigen, dar- innen die Herren von Lohenstein, Volckenstorff, Polhaimb, Zelckhing, und andere, nur mit grünen, auch gelben Wachs, gefertigt. So haben auch wohl noch anno 1519. die geordneten Land-Räthe, aus den vier Ständen; Die Prälaten und Herren zwar roth; Der Ritter-Stand (darunter der Herr Land-Hauptmann selbst, Herr Wolffgang Jörger Ritter) grün; und die Burger von Städten, gelbes Wachs in Ausfertigung der Befehle gebraucht; Heut zu Tage aber, und zu unsern Zeiten gilt es nunmehr gleich; Da fertigt ein Schneider ebenso bald, als der Fürst, Graf, Herr und vom Adel mit rothen Wachs. Auf obgemeldt erlangte Kayserl. Befreyung mit rothen Wachs zu siegeln kam bald hernach vom Hof denen von Steyer ein anderer unangenehmer Brief zu. Es hatte sich selbiger Zeit, Wolffgang Pichler, ein fürnehmer Burger zu Salz- burg, zu einer reichen Steyrischen Burgers Tochter, Catharina Prandtstette- rin verheurath, das wurde am Kays. Hof (da man selber Zeit, derley vermö- gige Jungfrauen, an die Hof-Diener und andere vom Adel, auch wider der 1512. Annus Christi 1511.

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