Valentin Preuenhuebers Annales Styrenses samt dessen übriger Schriften
195 Annus Christi 1511. Die von diesen Burgern wider einen Rath eingelegte Klag-Schrifft bestund kürtzlich zu melden in folgenden 15. Articuln. 1) Es werde mit den Raths-Wahlen, dem Kayserl. Bescheid nicht nach gelebt, darin- nen Gefahr gebraucht; Schwäger, Eydam, Vetter, Schvierger-Vätter etc. wieder in die Wahl eingetrungen. 2) Der Rath hab die Gemeine bey Kayserl. Maj. ungründlich verklagt, und fälschlich angeben, auch um Veränderung des Bescheids angehalten. 3) DergleichenseydurchdenStadt-SchreiberbeydemRegimentzuWienngeschehen. 4) Sey seit des Bescheids, vom Rath noch nie keine Raitung gethan worden; Und über 6000. fl. der Gemeine verborgen, wohin dieselbe kommen; 5) Wären diejenigen, so sich aus der Gemeine von ihnen gesondert, zu Erstattung ihrer Gebühr, zu den Ausgaben im vorigen Handel anzuhalten. 6) Sey vom Rath auf 1000. fl. auf den Gewand Handl verstritten worden; allein ihres eignen Nutzen halber, davon doch gemeine Stadt nichts aufzuheben habe. 7) Lauffen grosse Unkosten auf den Eisen-Handel, und sey doch derselb, kaum bey ihrer Zechen, welche solchen führen; gemeine Stadt aber könnte durch solchen Handel in groß Aufnehmen kommen, wo solcher auf dieselbe geleitet wurde. 8) Sey grosse Beschwehrung vorhanden, die der Kays. Maj. Cammer-Gut, und Mannschafft nachtheilig; Darinnen die vom Rath, wie sie solten, keine Wendung fürkehren: Indem der gute Stahl ausgeschlossen, gestreckt, und aus dem Lande geführet, der schlecht und weiche aber den Werckstätten gelassen würde; daher der Handwercks-Mann, keine gute Arbeit von so geringen Zeug machen könne; Folglich müssen Messerer, Klingenschmied und Schleiffer verderben. 9) Soll man den Messer-Handel in ein besserere Ordnung richten. 10)Der Rath soll alle, seiter des Bescheides, ausgelegte Unkosten, aus ihren eignen Gut erstatten. 11)Der Rath wolle der Gemeine die Stadt-Freyheiten nicht hören lassen. 12)Es sey über hiervon eingelegte, und dem Rath überschickte Articul, keine Ver- besserung deß gemeinen Nutz erfolget; baten also, die Herren Commissarii wol- ten solche vom Rath wieder abfordern, und selbst darin handeln. 13)Alle diejenigen, welche von der Gemein abgetretten, um die Ursachen dessen zu fragen, und dieselben hierum zu bestraffen. 14)Den Wolffen Wischover, Rathsgenossen zu befragen, wie seine Rede zu verste- hen sey, da er gesagt, wo man also länger bey Rath, wie bißhero handle, so müsse die Stadt in Grund verderben, wann sie schon in eysernen Ketten in den Lüfften hienge. 15)Die jüngsthin fürgegangne Raths-Wahl, als dem Endtschied zuwider, solten die Herrn Commissarii gantz aufheben. Den 19ten Martii erschienen die Partheyen wiederum im Schloß; Alda lies- se der Rath, vor den Herren Commissarien im Hoff öffentlich fürbrinqen; wei- len der 35. Persohnen übergebene Schrifft dahin gerichtet sey, als ob selbe, eine gantze Ersame Gemein betreffe; Und aber doch bekannt; daß sich dieselbe wi- der einen Rath nicht beschwehret; so selten demnach auch die Kläger, genug- samen * Gewalt, von der gantzen Gemeine, derer sie sich annehmen, fürlegen: Ausser diesen hab ein Ersamer Rath Bedencken, sich gegen ihnen in fernere Ant- wort einzulassen. Die vom Gegentheil replicirten, weil sie vormahls öffentlich mit Nahmen benennt, und nochmahlen alle für einen Mann stünden, und erbietig * i. e. Mandat und Vollmacht
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