Valentin Preuenhuebers Annales Styrenses samt dessen übriger Schriften
190 Annus Christi 1509. ihrem Gefallen diß Töchterl zu verheyrathen. Dieweilen dann Ihro Majestät Getreu- er, Lieber, Christoph Truchsäß, Ihrer Majestät Truchsäß, deroselben treulich gedient; Daher Ihro Majestät ihme mit sondern Gnaden geneigt, auch denselben für redlich und geschickt erkennen; Und demnach aus selbst eigener Bewegnis bewogenworden, ihme bemeldtes Töchterl zu verheyrathen; Und solle darauf Er Obrister-Hauptmann begehren, daß sie, die Freundschafft und Gerhaben in solche Heyrath ohne Widerre- de, gutwillig und gehorsamlich zuverwilligen; In Ansehung, daß solches dem Töch- terlein, und seiner ganzen Freundschafft, zu Ehren und Guten, aus sondern Gnaden fürgenommen sey. Wo sie aber sich hierzu nicht schicken, Weigerung ober Aufschub suchen wolten, ihnen ferner entdecken, daß hierauf Ihro Majestät nichts desto min- der mit dieser Heyrath fortfahren, und sich nichts irren lassen würden. Als dieser Verordnung die von Steyer und Reischkohische Gerhaben, Andräe Khölnpeckh, Michael Khernstockh, Pangrätz Dorninger, Hannß Prandtstetter, und Petter Reischkho erinnert, liessen sie die Sach an der Jungfrauen Vettern Hannßen und Mattheusen Reischkho zu Villach sowol, als andere ihre nächsten Befreundte, in der Freystadt, darunter in Actis Lorenz Waltner genennet wird, gelangen; Welche hierüber eine Bottschafft aus ihnen zum Kayser nach Insprugg abgefertigt, in Hoff- nung, angedeutes Geschäfft hinterstellig zu machen. Aber der Obrist-Hauptmann befahl nichts destoweniger die Jungfrau nach Welß, zu seinem Vogtey-Verwalter all- da, Georgen Zantl, nebst einer Dirn zur Wärterin zu schicken; Wessentwegen ge- meldter ZäntI und N. Preuenhueber in Person bey Rath angemeldt. Weil sich dessen aber gedachter Reischkho und Waltner weigerten, ward hierauf der Vollzug denen von Steyer, bey Pöen 2000. fl., mit vorbehaltner absonderlicher Straff auferleget. Hierauf geschach Freytag nach Alexii die Stellung der Jungfrau, so dama- len im siebenden Jahr ihres Alters war, in das Frauen-Zimmer gen Warttenburg, durch einen Raths-Freund, Sigmundten Hämerl; Und hatten die von Steyer genug zu thun, sich von der vorbehaltenen Straff ledig zu machen etc. Uber dieses mus- ten die Gerhaben ihre Raittungen zu Handen des Obrist-Hauptmanns, Erhardten Schweinpeckhens, und Georgen von Rorbach ablegen. Diesen jetztgemeldten drey Herren befahl der Kayser hernach, von Augspurg vom 6ten April 1510. die völlige Heyrath zwischen den Truchsässen und der Jungfrauen, nach Ordnung und Gesatz der Christlichen Kirchen zu schließen; Sie ehelich zusammen zu geben, und ihme Truchsässen die Jungfrau, mit all ihrem Haab und Gut zu überantworten; Doch soll er sich verschreiben, sich nicht eher zu ihr zu legen, bis sie zwischen 15. und 16. Jahren alt sey. Die Gerhaben und Befreundte wurden zwar zu solcher Ehe-Hand- lung beruffen, blieben aber aus. Nichts destoweniger geschach am Sonntag Exaudi die Copulation im Schloß Wartenburg; Die angedeute Verschreibung des Beyliegens halber, hat neben dem Truchsässen als ein Zeug gesiegelt Herr Wilhelmb Herr von Zelckhing, welcher, und des Truchsässen Vatter, zwo Schwestern, des Geschlechts von Sandinell, aus Bayern, zur Ehe gehabt. Es ist aber offtgemeltdter Herr Christian Truchsäß, noch vor dem Beysch- laff mit Tod abgangen; Worauf die Jungfrau in die Pfleg und Versorgniß Herrn Sig- munds von Dietrichstain, Kayserl. Maj. Rath und Silber-Cammerers, kommen; Wie zu sehen aus dem Kauff-Brief, de dato Anno 1512. um aller Heiligen Tag, darin- nen er bekennet: Daß er aus Geschäfft und Befelch der Kayserl. Majestät im Na- men und als Verwalter, Jungfrauen Magdalena Reischkhoin, und ihrer Haab und Güter, derselben Behausung zu Steyer, (jetzo die Schwindenhamerische) verkaufft, an seinem Schwager, Peter Reischkho, Burgern daselbst; Und wurde hernach vielbe-
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