Valentin Preuenhuebers Annales Styrenses samt dessen übriger Schriften

182 ihr Mühe mehr nicht als 29. fl. verehrt; Und wurde doch alles zu grossen Danck an- genommen und erkannt. Damahlen und folgende Jahre hernach war Burggraf auf Steyer, Herr Wolff- gang von Rogendorff, Freyherr, des Herrn Casparn Sohn; Rentmeister Geörg Schöf- ferl; Unter-Pfleger, Bartlme Khüenast. Als nun die Raths-Wahl-Zeit, auf das kommende 1508. Jahr sich herzu ge- nahet, seyn zu Verhütung weiterer Aufruhr und Widerwärtigkeit, solcher Wahl be- yzuwohnen, vom Obrist-Hauptmann zu Commissarien verordnet worden, die auch am Sonntag post Conceptionem B. Mariae Virg. in diesem 1507. Jahr, zu Steyer er- schienen; Herr Ulrich Abt zu Garsten, Herr Georg von Rorbach, Anwaldt ob der Ennß, und Sigmund Astner Land-Schreiber etc. Diese wollten, daß die Wahl laut des Kayserl. Bescheids sollte vorgenommen werden: Darwider liessen die Burger, so vormahls wider den Rath gestanden, durch ihren Fürsprecher, Wolffgangen Spitzer, Klingen-Schmidt, einwenden; Dieweilen sich hievortheils Burger von der Gemeine geschieden, und beym Rath gestanden, so könnten dieselben zur bevorstehenden Wahl, nicht gelassen werden; Es bliebe aber ungeacht dessen, dabey, daß die Wahl des älten Raths, von der gantzen Gemein fürgenommen wurde; Da man aber zur Wahl der 26. Persohnen aus der Gemeine, welche laut des Bescheids die übrigen 6. des Raths, und die Genannten wählen sollten, greiffen wollte, hat der widerwärtige Theil, allein aus ihrem Mittel den Ausschuß, von 26. und zwar solchen Personen ge- macht, welche meistens Handwercker, die wenigsten behaust, und darunter nur ein eintziges Stadt-Kind war; Und alle 26. das Jahr nicht mehr als etwa 32. fl. zur Steu- er reicheten: Welchen Ausschuß der gehorsame Theil, der Gemeine nicht zulassen wollten. Hierauf schlugen die Commissarii für, weil sich doch die Gemeine einmahl getheilet, so solle jede Parthey, aus ihnen 6. und also 12. erkiesen; die sollten Macht haben, den Ausschuß von den 26. Persohnen, im Nahmen der gantzen Gemeine zu erwählen: Das geschah, und wurden also von diesen 12. die 26. Personen erwählt, nemlich in der Stadt; Hannß Scheubl Caspar Gastlstorfter Wolffgang Flädarn Caspar Fuxberger Vincenz Riemer Merthen Peutler Michael Egger Wolff Spitzer Wolff Wiersing, Beck Wolffgang Rumpel Wolff Khöll, Fleischhacker Hanns Schwartz Georg Kernstock Moritz Egerer Ulrich Prandtstetter Geörg Rottaler Im Steyerdorff. Wolff Freinberger Merth Kreßl Wolff Pürchinger, Messerer Peter Springenkhle Wolff Pendt Hanns Mayer In Ennßdorff. Wolff Füernschildt Hanns Neßler Geörg Prandtner Hanns Haidinger Allein die Widerspenstigen waren auch mit dieser Wahl nicht zufrieden, und ver- wurffen darunter Wolffen Flädarn, den Schwartzen, Kernstock, Egerer, Rumpel, Freinber- ger, Springenkhle, und Füernschildt; mit Fürgeben, daß selbige dem Bürgermeister, Rich- ter, wie auch sie selbst untereinander befreundet wären. Worauf der gehorsame Theil aus der Gemeine sich erbote, aus diesen verworffenen, vier auszuwehlen; Es kam aber auch dieses beym andern Theil in keine Confideration. Die Commissarii besorgten sich einer grössern Aufruhr, stellten die Wahl dißmahl ein, und liessen die Gemeine, unverrichter Sachen von einander gehen. Annus Christi 1507.

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