Valentin Preuenhuebers Annales Styrenses samt dessen übriger Schriften
181 Annus Christi 1507. den andern hinführeo in Ungüten nichts fürnehmen, noch handlen; sondern allen nachbarlichen, freundlichen und guten Willen einander beweisen; bey Vermeidung unserer schweren Ungnad und Straffe, und darzu Verlust Leibs und Guts; Das ist gäntzlich Unser ernstlicher Will und Meynung; Mit Urkundt dieses Briefs. Geben am Pfingsttag nach St. Matthias-Tag, des H. zwölff Botten; Nach Chris- ti Geburt 1507. Unserer Reiche, des Römischen im 22sten und des Hungarischen im Siebenden Jahr.“ Nebst Publication dieser Sentenz nun, wurde vom Obristen Hauptmann ei- nem Rath zu Steyer, noch eine absonderliche, der Handwerckschafft daselbst, für- nehmlich der Messerer, Schleiffer und Klingen-Schmidt Beschwehrden wider die Eisen-Händler, eingeschlossen, und befohlen, den gemeinen Nutz und Wohlfarth disfalls zu bedencken und zu handlen. Hierauf ließ der Rath, am Sonntag Laetare, Nachmittag die gantze Gemeine aufs Rath-Haus fordern, den Bescheid öffentlich verlesen, und erböte sich, über angedeute Beschwehrung, die Billigkeit zu handeln: Dessen erfreuten sich die Burger, und danckten GOtt, daß durch den Kayserl. Aus- spruch das lang gewährte Unwesen zwischen dem Rath und der Burgerschafft, so gütlich beygeleget worden. Als aber gedachte Gemeine gleich im heruntergehen vom Rath-Hauß begrif- fen war, siehe da stunden offtgedachter Ulrich Prandtstätter, und Vincenz Riemer auf, und schrien der Gemeine zu, sie sollten noch verziehen; Er Prandtstätter hab derselben, seiner ehrlichen Geburt halber, die von etlichen wolle in Zweiffel gezogen werden, was fürzubringen. Der Stadt-Richter, Andreas Kölnpeck, gebot ihm zwar von solcher Sach an diesem Ort zu schweigen; Er fuhr aber immer fort, beruffte sich auf seinen Geburts-Brief, begehrte zugleich zu wissen, wohin der Bescheid sollte gelegt werden; Und daß man unter der Gemeine einen Anschlag machen sollte, wo- von die in diesem Process von ihme und seinen Adhaerenten ausgelegten Unkosten könnten erstattet werden. Dieser neue Handel ward an den Obristen Hauptmann gebracht; Der verord- net zu Commissarien Herrn Ulrichen Abten zu Garsten, Herrn Wolffgang Freyherrn von Rogendorff, Burggrafen zu Steyer; Welche subdelegirten Geörgen Schöfferle, Rentmeister, und Oßwaldt Raidten Hof-Richtern zu Garsten. Die vermittelten über eine Zeit hernach die Sachen dahin, daß die Aehrung und Unkosten, so gemeiner Stadt in dieser Zwietracht, und darüber angestellten Commission aufgeloffen, und sich in 350. fl. erstreckten, die vom Rath in proprio über sich nahmen, solche ohne gemeiner Stadt Entgeld zu tragen. Dergleichen nun sollte der andere Theil auch ge- than, und ihre Unkosten aus eignen Beutel erstattet haben; Aber da war aus ihnen niemand daheim; entschuldigten sich die meisten vor den Commissarien, sie wären niemals wider einen Rath gestanden, hätten es auch nicht in Vermögen, etwas zu tra- gen: Blieben also der Prandtstetter und Hannß Scheubl als die rechten Autores dieser Unruhe im Abtrag der Unkosten fast alleine stecken. Es war aber zur selben Zeit, mit viel wenigern Geld zur Zehrung als jetzo auszukommen. Die droben gemeldten zween nach Saltzburg zum Kayser geschick- ten Raths-Gesandte, verzehrten samt ihren Knechten, mit 3. Pferden hin und her bey 11. fl. Eine Reiß nach Lintz oder Wattenburg, zum Obrist-Hauptmann betrug etwa 2. oder meist 3. fl. Der erstgemeldt Obrist-Hauptmann, und andere Herren Commissarii, samt ihren Leuten und Rossen, verzehrten allhie im Schloß, so lan- ge sie in dieser Sach allda waren, 143. fl. 5. Schil. 20. Pf. Fisch und Brod 18. fl. 3. Schil. 5. Pf. Die ihnen verehrte süsse Weine kosteten 36. fl. dem Land-Schreiber gab man für seine Mühe 4. fl. seinem Schreiber Trinck-Geld 1. fl; Um den Kayserl. Be- scheid-Tax 14. fl; Der von Steyer Procuratores D. Stephan, und Meister Peter, ver- zehrten, mit samt 2. Pferden, in 5. Wochen 20. fl. 5. Schil. 22. Pf. Und ward ihnen für
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