Valentin Preuenhuebers Annales Styrenses samt dessen übriger Schriften

178 Annus Christi 1507. zu erachten, wer nicht zu einem Raths-Herrn, der werde noch vielweniger zu einem Richter tauglich seyn. 8) Gemeiner Stadt Raittungen, seyen vor Zeiten, allein vor dem Richter und den sechs oder zwölff vom Rath; Nunmehr aber von allen zwey und dreysig die nur anwesig seyn, aufgenommen: Das werde auch hinführo genug seyn. Die Raittungen und Bücher seyen verhanden, die ein Rath auf der Herren Com- missarien Begehren, fürzulegen erbietig seyn, um allen Verdacht unrechter Handlung dardurch abzulegen; Der Gemeine aber alles anzuzeigen, sey nicht rathsam, weil dieses der Stadt Geheim also erfordert. Die Aemter zwar, davon die Widerwärtigen so viel Geschreys machen, tragen ein Jahr hindurch so viel, daß gemeine Stadt die Brücken, Wächter, Diener und Thorwärter kümmerlich mögen aushalten. 9) Mehrere Erwählung über die zwey und dreysig des Raths und der Genannten, sey unnoth. Der Stadt Freyheiten und Brieff seyen ohnedis verwahret; worzu drey Erbare Burger die Schlüssel haben, sammt den Kirchmeister. 10) Dieses Begehren werde ohne das treulich vollzogen und nichts unterlassen. „Aus dem Schluß aber erscheine, des Prandtstetter und seines Anhangs Ge- müth; ihr böses und Aufrührisch Vornehmen, mit Trohungen und Gewalt hindurch zu dringen; Worinnen die Herren Commissarien Wendung zu thun wüsten. Die üb- rigen Berichtigungen thäten die vom Rath in genere widersprechen; wegen des Gut- brodten aber zeigten sie an, daß dergleichen Beschwer wider ihn bey Rath nie, son- dern vielmehr von der Gemeine, und den Messerern, fürkommen, daß er Gutbrodt mit ihnen gütlich und dergestalt handle, daß wo es ohne ihn und sein Einkauffen wär, würde mancher Meister, mit Weib und Kind ohne Brod seyn.“ Die Herrn Comissarien begehrten unter andern auch von einem Ersamen Rath die Ursachen von dem Abnehmen des Messerer-Handwercks zu Steyer zu wis- sen; darüber wurden sie berichtet; Weilen 1.) die Verhandlung der Messer, so man die Ungarische Gattung nenne, und über Menschen Gedencken, von den Ungari- schen Kauffleuten um Pfeffer; Mit den Rätzen, Wahr um Wahre, nunmehr gantz abgenommen, und zwar deswegen, weilen die Strassen von Calecut mit dem Pfeffer bekannt worden, daß nunmehr solche Pfeffer-Handlung, aus der Wallachey und Sie- benbürgen, hier so wohl als zu Venedig gantz erlegen; daß die Messer dahin nicht mehr in solcher Menge können vertrieben werden Zum 2.) hätten sich die Messerer währender Zeit ihres Handwercks, gar zu sehr auf die Arbeit, die Schechner genannt, so mit Holz beschalet und schlechte Arbeit sey, verleget, deren Gattung viel aufbracht und sich dadurch verschlagen. Dargegen 3.) die andern Werckstätt zu Waydhoven, St. Pölten, und anderer Orten, durch ihre gute und fleissige Arbeit zugenommen, und den Steyrer-Messern vorgezogen worden; Und also die Steyrer-Kauffleuth ihre Messer ferner nicht anwähren können. Als nun beyde Theile, gehörter Massen, mit ihren Schrifft- und Mündlichen Nothdurfften zur Gnüge vernommen; Auch sonsten in Sachen die gehörige lnquisi- tion eingezogen worden, hat vielgemelter Obrist-Hauptmann, die auf diß 1507. Jahr anstehend gebliebene Raths-Wahl, bis auf ein andere gelegnere Zeit verschoben, und daneben beyden Theilen in Ruhe und Frieden gegeneinander zu stehen, und des ordentlichen Entschiedts von Ihrer Kays. Maj. zu erwarten geboten; Welcher dann auch unlängst hernach erfolgt, und also lautet; „Wir Maximilian von GOtteS Genaden Römischer König, zu allen Zei- ten Mehrer des Reichs, zu Hungarn, Dalmatien Croatien König, Ertz-Her- zog zu Oesterreich, Herzog zu Burgund, zu Brabant, und Pfaltz-Grafe etc.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2