Valentin Preuenhuebers Annales Styrenses samt dessen übriger Schriften

173 Paul, des jetztgemeldten Wolffen Bruder, hat gelebt Anno 1518. Ich vermuthe, daß von diesem diejenigen Kriechbaum herkommen, welche vor Zeiten in der Stadt Lintz gewohnt haben. Es werden zwar, über jetzt gemeldte, noch mehr Kriechbaum zu Steyer gefun- den; Als Wolffgang, Merth, und Paul; Ob aber dieselben mit dem vorgedachten eines Geschlechts gewest, kan ich nicht für gewiß sagen. Die Abschrifft eines Kriechbaumi- schen Wappen-Briefs, wie solches droben gemeldter Kriechbaum geführet, nemlich ob dem Helm zwey Püffel-Hörner, im Schild ein Schwein, durch dessen Rucken ein Baum gehet, hab ich gesehen; Solcher Brief ist datirt den 11. Junii Anno 1532. Der Kriechbaum zweyerley Wappen, wie Sie solche geführet haben. Anno 1505. um Luciae Tag, war Kayser Maximilian I. abermahls allhie zu Steyer. Auf dem Reichs-Tag zu Costnitz, Anno 1506. gehalten, hat Kayser Maximi- lian sich entschlossen, Er wolte, wie etliche seiner Vorfahren, die Teutsche Kayser ge- than, die Kayserliche Cron vom Pabst zu Rom empfahen; Zu welchem Zug das Reich Volck und Geld versprochen; Ingleichen auch dieses Land ob der Ennß. Dannenhero befiehlet der Kayser, sub dato Prugg an der Muhr vom 6sten April, die von der Land- schafft gewilligte Hülff an Volck zu Roß und Fuß, auf den Sonntag Quasimodogeniti, nach Ennß, in die Musterung zu schicken; Verspricht darneben, solches Volck nicht ausser den Erb-Landen zu führen. Freytag vor Cantate in diesem Jahre, hat ein Ersamer Rath zu Steyer, zum erstenmahl verwilliget und zugelassen, weilen sie in Erfahrung kommen, daß Kay- serl. Majestät in etlichen Deroselben Städten, die Püxen-Schützen mit sonderbaren Ehren und Schickungen begabt, daß auch allda zu Steyer die Burgerschafft und le- dige Persohnen, sich mit der Kunst des Püxen- und Stahlschiessens üben: Und alle Sonntag die Püxen-Schützen, und jedesmahl über 14. Tag hernach die mit der Arm- brust schiessen mögen; Darzu gemeine Stadt ein Hosen-Tuch zum besten zu geben gewilliget; Doch daß um dasselbe nicht weniger als zehen schiessen sollen. 1506. Annus Christi 1505.

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