Valentin Preuenhuebers Annales Styrenses samt dessen übriger Schriften

157 Closter Gärsten leidet Schaden durch Feuer. Annus Christi 1493. an Ihn zu legen. Der Schneider vermachte die eiserne Thür, und sperrte damit den Gang: Inmittels gieng der Abt abermahl zu seinen Unglück aus dem Zimmer, den sprang der Schneider mit dem Tremel an, und schlug ihn zum Kopff; dergleichen that auch der Tuchscheerer. Abt Leonhard fiel zu Boden; die Mörder tratten ihm auf den Halß und Brust; Verstopfften ihm das Maul, und schlugen so lang, biß ihm die Seele ausgieng. Der Cörper war voller blutiger Beulen; die truckneten sie mit einem Leylach, welches sie in der Ennß unter einem Stein verbargen. Aus des Prälathen Zimmer gieng eine Stiegen hinab in Thurn, die sperrten die Mörder auf, legten den toden Cörper alda hin; streueten etwas Geld bey der Thür, daß man meinen solte, er wäre alda mit Geld umgangen; Und die Stiegen hinunter gefallen. Inzwischen hat der eine Gespan, Andrä Khnüschinck, in des Abten vordem Zimmer die Truhen er- öffnet; daraus genommen 100. fl. an Geld, ein verguldtes Gschirrl, ein silbernes Pe- cherl, eine Schnur von Corallen, ein Buch, und in einem Beutel 24. fl. neben andern, doch nur geringschätzigen Sachen mehr. Mit dieser Beut begaben sie sich alsbald aus dem Closter, erweckten in der Stadt ein Geschrey; die Convent-Brüder zu Gärsten, und ein Weib, die Colmanin genant, hätten den Abt umgebracht: Aber die Clos- ter-Leut, kamen den Thätern bald nach; rufften den Stadt-Richter Hannßen Khöln, um derselben gefängliche Einziehung an; Weilen sie aber auf ihren Fürgeben, daß die Brüder im Closter, und gemeltes Weib den Mord begangen, verharreten, daher der Stadt-Richter Bedencken trug, auf die Anklag alsbald mit der Schärffe zu ver- fahren; Als hat sich des Closters Schaffner oder Hoff-Richter, Augustin Stadelmeyer, zu Versicherung des Gerichtes, nebst den Thätern in gleiche Gefängnus legen lassen. Doch bekannten sie endlich in der Güte diese Ubelthat, mit oberzehlten Umständen; so ich aus ihren Urgichten genommen. Wessentwegen sie über eine Zeit hernach zu Steyer alle drey mit dem Schwerd hingerichtet wurden. Am Abend Allerheiligen, ist ein grosser Theil vom Closter Gärsten abge- brannt; dem Abt Leonhard ist nachgefolgt, Georgius. Erchtag post Simonis & Judae wurden nebst den Ober-Ennserischen Land-Ständen auch insonderheit die Stadt Steyer vom König Maximiliano, zu Leis- tung der Erb-Huldigung nachWien gefordert, amErchtag nach St. Catharinae Tag zu erscheinen. Hiezu wurden auß des Raths Mittel abgeordnet, Hanß Khöll Stadt-Rich- ter, Merth Fuxenhuber, Caspar Flödarn und Michael Heinberger; diese erinnerten unter andern aus Wienn, Freytag nach dem neuen Jahr, Anno 1494. daß jederman die sämtlichen Geistlich Herrn und andere, von den fünff Oesterreichischen Landen, der Königl. Maj. zu Füssen gefallen sey; welches dieselben so gnädiglich auf und angenommen, und darüber durch ihre Räth, Herrn Veiten von Wolckenstain, Graf Adolphen von Nassau, und Herrn Merthen von Polhaim, zugesagt, alle Aufschläg und Neurung, zu Wasser und Land abzuschaffen. Dessen sey jedermann von Hert- zen erfreuet; Doch hätten Ihrer Königl. Maj. ein grosse Summa Gelds an die Lande begehrt, zu Abzahlung der in Ungarischen Krieg gemachten Schulden; darunter Ih- rer Maj. allein in die 80000. fl. den Dienst Leuten (welche derselben bey 85. Schlösser und Städte, so weiland König Matthias in den Erblanden eingenommen gehabt, wi- der erobern helffen.) Daneben hab ihr Maj. auch angelangt, 1000. Pferd und 2000. zu Fuß, zu Bewahrung der Crabathischen Gräntzen, zu unterhalten. Darauf verwilltgte die Landschafft ob der Ennß, gegen Abthuung aller Aufschläg am Wasser und Land (darunter dann auch der droben gedachte, alhie zu Steyer gehabte Aufschlag wider hinweg kommen) ihrer Majestät 50000. fl. zu Widerstand deß Türcken, und Bezah- lung der Schulden: Und noch darzu einen Aufschlag an der Donau zu Engelharts Zell und allenthalben auf den Gräntzen von jeden Dreyling Wein, so aus dem Land geführt wird, 2. Pfund Pfenning auf 6. Jahr lang folgen zu lassen. Erb-Hul- digung zu Wienn.

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