141 Schreiben an den LandsHauptmann. Annus Christi 1487. en der Städte zuwider, wolten die Städte ein solches nicht nachgeben; dahero wurden die armen Leut vom Lands-Hauptmann, mit Gefängnüß, und mit Gewalt gezwungen, solche Steurn zu reichen. Dahero nun schrieben die Städte insgesammt von Steyer aus, dahin sie sich durch Gesande hatten versammlet, dem Lands-Hauptmann; Und zwar mit wenigen Respect, scharff genug, wie folget: „Wohlgebohrner, Gnädiger Herr, Unsere willige Dienst zuvor. Als Ihr unsere Baurn, wider unsere Privilegia und altes Herkommen, auf etliche angezogene Kayserl. Geschäfft zu steurn unterstanden, die gefangen, und auf Fürschrifft unsers Gnädigen Herrn, Herzog Albrechts von Sachsen, die Sach biß auf Verhör in Ruhe zustellen verweigert, haben Wir aus eurem Schreiben, und der That vernommen; Und hätten Uns wohl versehen, Unsers Gnädigen Herrn Herzog Albrechts Schrifft, deßhalb an Euch gethan, solt billig angesehen, und nicht veracht seyn. Denn wiewohl Ihr Euch auf ein Kays. Geschäfft gründet, hoffen wir jedoch, daß solch Kays. Geschäfft, nachdem es Uns im Rucken und unverhört, wider unsere Privilegia ausgebracht ist, Uns solle ohne Schaden seyn: Dann wär die Kays. Maj. unterrichtet worden; so hätt Se. Kays. Gnad. ohne Zweiffel solch Geschäfft nicht lassen ausgehen. Dannenhero stellen Wir auch die Sach auf den gemelten Unsern Gnäd. Herrn, Herzog Albrechten, als Obersten Kays. Hauptman und Statthalter, oder auf die Kays. Maj. wie billich, zu erkennen und zu rechtfertigen: Bitten darauf ferner Uns auf solche gleiche Bitt zum Rechten, nicht Gewalt zu erzeigen, sondern gleich und Recht, das wir zu geben und zu nehmen, erbietig seyn, anzunehmen, und die Gefangenen darauf ledig zu zehlen. Wo aber solches von Euch verachtet würde, müssen Wir die Sach ferner an unsern Gnäd. Herrn Herzog Albrechten gelangen lassen, damit Wir Mittel und Weg erlangen, dadurch Wir Gwalts und Unrechts überhoben werden. Bitten darauf Eure schrifftliche Antwort mit dem gegenwärtigen Boten. Datum Steyer am Montag nach Colmanni. Unterschrieben, die Städt alle, des Landes ob der Ennß.“ Weilen aber solches Schreiben allein mit der Stadt Steyer Innsiegel gefertiget war, empfiengen sie darüber gar einen schlechten Bescheid in folgenden Terminis. „Meine Dienst: Erbar Weise. Mir ist ein Schreiben unter eurem Stadt-Innsiegel zugebracht, sub dato in Steyer, von allen Städten, dieses Landes an mich lautend; Dieweil es aber der mehrern Städte, und mit ihren Willen nicht beschehen, noch ausgangen ist, mögt Ihr selbst verstehen, was Ihr mit euren Innsiegl gefertigt, mir schimpflich zu verantworten, das Ihr billig nicht gethan; Wo Ihr aber meinet, einigen Mangel an mir zu haben, mögt Ihr mir mit besserer Wahrheit und Glauben schreiben; dann will Ich Euch gebührilch Antwort geben. Datum Linz, am Pfingstag vor Catharinae.“ Inmittels dieser gewechselten Schreiben, wird zu St. Pölten, dahin König Matthias, und Herzog Albrecht in Person zusammen komen, zwischen beiden kriegenden Theilen ein Stillstand geschlossen, der von St. Gallen Tag, bis auf Urbani des folgenden 1488. Jahres währen soll. Wolffgang Luger ein vermögender Raths-Burger zu Steyer, hatte neben seinem Sohn Hannsen, ein eintzige Tochter, Margareth, und derselben ein ziemliches ErbGut hinterlassen; Das ersähe ein Kayserlicher Hof-Diener, Wolffgang Leroch, und brachte die Sache dahin, daß ihme gedachte Tochter verheyrath wurde. Darwider nun nicht halff, daß dieselbe schon zuvor von ihrem Vetter, und Gerhaben, Sigmund Traindten, einem andern Steyrischen Burgers Sohn Sebastian Gottberathen, zur Ehe versprochen war: Dann der Kayser verboth durch Befehl, bey 1000. Ducaten Pön, gedachten Gottberathen, daß er, angedeuten Ehe-Verspruchs halben, an die Jungfrau und ihren Gerhaben keinen Anspruch machen solte; Doch war Traindt gleich Des Lands Hauptmann Antwort. Des Luger Tochter, an einen Kayserl. Hoff-Diener Wolffgangen Leroch verheyrath.
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